Meine Reha ist nach meinem Widerspruch abelehnt worden. Ab wann kann ich eine neue Reha beantragen, - will dazu noch einige fachärztliche Gutachten einholen.
Da bis Widerspruchbescheid 5 Monate vergangen sind, kann ich mir vorstellen, das es mindestens noch mal so lange bei einer Klage vor dem Sozialgericht dauert.
Was ist also besser, Klage erheben oder neue Reha beantragen.
wer soll das hier beurteilen können? Wahrsager?
Keiner weiß wie (und wann) der Richter am SG entscheidet.
Ein neuer Antrag wäre dann angebracht, wenn sich seit dem letzten Antrag die Gesundheit maßgeblich geändert hätte.
Rein theoretisch kann heute ein Antrag völlig zu Recht abgelehnt werden und morgen sind Sie so krank, dass dieser Antrag durchgeht.
Wenn seit dem Widerspruchsbescheid schon 5 !! Monate vergangen sind ( ohne das sie etwas in dieser Zeit unternommen haben ... )
kann ihr Gesundheitszustand so schlecht nicht sein und ich glaube das die Reha zurecht bei Ihnen abgelehnt wurde.