Hallo.
Meine Reha (psychosomtische Klinik) wurde abgelehnt, da ich in den letzen 4 Jahren bereits eine wg. meinem Rheuma hatte!
Die Ablehnung kam für mich und meinem Arzt überraschend.
Ich muß dringend in eine psychosomatische Klinik. Attest belegen dies.
Doch ein Einspruch würde zu lange dauern.
In der Ablehnung steht auch, dass ich den Weg über die Krankenkasse nicht gehen darf.
Was soll ich tun?
Ich muß in eine Klinik! Außerdem haben die eh lange Wartezeiten.
Bin total verzweifelt.
danke
frank
Sie werden heute morgen keine andere Antwort bekommen als am gestrigen Nachmittag um 16:32 Uhr!
Dass in der Ablehnung stehen soll, dass die RV Ihnen verbietet sich an die Krankenkasse zu wenden, halte ich allerdings für kaum glaubhaft???
Das wäre nämlich in meinen Augen die eine Alternative-wie dann die Kasse argumentiert und was die macht ist deren Entscheidung.
Ansonsten müssen sich Ihre Ärzte und Therapeuten eine Alternative einfallen lassen, wie man Ihnen sonst helfen kann - es gibt ja auch ambulante Behandlungen, Akutbehandlungen, die möglich sind, wenn die REHA nicht klappt.
Hallo.
Ich habe neben meinen jahrelangen starken Rheumaproblemen seit 1 Jahr auch große psychische Probleme.
Hab schon 60% GdB.
Ich komme im Berufsleben mit diesen Problemen nicht mehr klar.
Deshalb habe ich einen Antrag auf Reha gestellt, welcher Abgelehnt wurde.
Ich versuche jetzt auf Akutbasis über die Krankenkasse in eine psychosomatische Klinik zu kommen.
Gegen die Ablehnung der Reha werde ich Einspruch mit neuem "härteren" Attest einlegen.
Soll ich zusätzlich Antrag auf EU-Rente stellen, oder mich krankschreiben lassen?
danke
frank
Wenn es hauptsächlich um psychische Probleme bei Ihnen geht, müssen Sie zu zuerst zu einem Psychiater.
Der schreibt Sie dann eventuell erst einmal krank
und bei erheblicher schwere der Erkrankung werden Sie auch schnellstens ( innerhalb einiger Tage ) in eine
psychiatrische Klinik überwiesen.
Jede Region hat hier eine
sogenannte Pflichtversorgung
für ein bestimmtes Gebiet zu erfüllen und diese Kliniken m ü s s e n Sie auch wenn es sein muß
innerhalb 24 Stunden aufnehmen ( wenn es z.b. ein Notfall ist )
Eine REHA der Rentenversicherung - so meine Meinung - wird Ihnen momentan gesundheitlich nicht weiterhelfen.
Rehas sind nicht in erster Linie zur Heilung ihrer Krankheit gedacht , sondern um Sie wieder arbeitsfähig zu machen bzw. zu erhalten.
Das verwechelns leider viele Leute und das ist ein riesiger Unterschied in der Behandlung !!
Also erst einmal zu einem Facharzt für Psychiatrie und alles weitere ergibt sich dann wie oben geschrieben.
Wünsche Ihnen alles Gute !
Sehr geehrter Frankg,
ergänzend zu meiner ersten Antwort möchten ich Ihnen noch mitteilen - und gleichzeitig den Hinweis an Schade geben-, dass bei Ablehnung eines Rehabilitationsantrages wegen der 4-Jahre-Ausschlussfrist eine Weiterleitung durch den ablehnenden Rentenversicherungsträger an eine gesetzliche Krankenkasse nicht erfolgen soll. Der Grund dafür ist, dass die gesetzliche Krankenkasse nach ihrem Leistungsgesetz (Sozialgesetzbuch V) ebenfalls nicht leisten kann.
Es bleibt Ihnen somit nichts anderes übrig als einen Widerspruch, evtl. unter Mithilfe Ihres behandelnden Arztes, der von einer Dringlichkeit einer vorgezogenen Maßnahme ausgeht, der erschöpfend begründet wird und die medizinische Notwendigkeit einer vorgezogenen Maßnahme fachlich fundiert auch bestätigt.
Sollte auch das Widerspruchsverfahren zu Ihren Ungunsten ausgehen, bleibt nur noch der Wege über das Sozialgericht. Da ich aber Ihrer Anfrage schon eine gewisse Dringlichkeit entnehmen kann und der Weg über die Instanzen ein langer Weg sein kann, empfehle auch Ihne, dringend sich in fachärztliche Behandlung zu begeben.
Ich wünsche Ihnen eine baldige Genesung und viel Gesundheit.