Hallo Manu,
soweit Sie mit der Entscheidung zur Ablehnung der Rehamaßnahme nicht einverstanden sind, weil aus Ihrer Sicht die zutreffende Diagnose nicht berücksichtigt wurde, bleibt Ihnen nur der Weg über einen entsprechenden Widerspruch (ggf. auch eine anschließende Klage vor dem Sozialgericht) gegen diese Entscheidung vorzugehen. Insoweit haben Sie aus meiner Sicht bereits den richtigen Schritt gemacht.
Wie Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger (oder ggf. später das Sozialgericht) über Ihren Antrag entscheiden wird und ob es letztlich tatsächlich möglich sein wird, dass Sie mit Ihrem Ehemann gemeinsam die Rehamaßnahme durchführen können, kann ich von hier aus allerdings nicht beurteilen.