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Experten-Antwort

Reha abgelehnt wegen falscher Diagnose

von Manu21.10.2015 | 09:24
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9 Antworten

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Hallo Forum! Wegen div. Schicksalsschläge leidet mein Mann und ich unter mittel/schweren Depressionen. Er war 4 Wochen Stationär und in der Tagesklinik, ist über 7 Monate krank geschrieben und bei der DRV Bund. Ich bin auch schon 6 Monate krank geschrieben, war 7 Wochen in einer Tagesklinik, war beim MDK und bin bei der DRV Berlin-Brandenburg. Uns beiden wurde von unseren verschiedenen Ärzten bestätigt, das eine Stationäre Reha angezeigt wäre. Ich fragte bei der DRV Bund nach, ob wir zusammen daran teilnehmen könnten. Alleine schaffe ich es nicht, schon wegen der langen Trennung. Dies wurde bestätigt. Nun hat meine DRV Berlin-Brandenburg meinen Antrag abgelehnt, wegen nur einer "Anpassungsstörung". Das ist absolut falsch! Ich habe schriftlich Einspruch eingelegt und bin fix und fertig, wie denn nun entschieden wird. Zumal meine DRV keine Psych. Reha-Klinik unterhält. Mein Mann darf 5 Wochen zur Reha! Ich kann nicht mehr...

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Manu,

soweit Sie mit der Entscheidung zur Ablehnung der Rehamaßnahme nicht einverstanden sind, weil aus Ihrer Sicht die zutreffende Diagnose nicht berücksichtigt wurde, bleibt Ihnen nur der Weg über einen entsprechenden Widerspruch (ggf. auch eine anschließende Klage vor dem Sozialgericht) gegen diese Entscheidung vorzugehen. Insoweit haben Sie aus meiner Sicht bereits den richtigen Schritt gemacht.

Wie Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger (oder ggf. später das Sozialgericht) über Ihren Antrag entscheiden wird und ob es letztlich tatsächlich möglich sein wird, dass Sie mit Ihrem Ehemann gemeinsam die Rehamaßnahme durchführen können, kann ich von hier aus allerdings nicht beurteilen.

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8 Antworten

Rentner1956am 21.10.2015 | 09:29
Was sich manch einer vorstellt und verlangt.
Manuam 21.10.2015 | 09:37
"Rentner1956" Ja, genau DAS wünsche ich mir, das ich mit Professioneller Unterstützung wieder ins Arbeitsleben zurück finde! Aber wenn es Ihnen sonst noch gut geht...
=//=am 22.10.2015 | 10:24
Noch etwas: Wie kann es zu dieser falschen Diagnose kommen? Haben Sie die ärztlichen Berichte der Tagesklinik dem Reha-Antrag nicht beigefügt? Es ist für einen Reha-Antrag immer am Sinnvollsten, wenn so viele ärztliche aktuelle Unterlagen wie möglich beigefügt werden!
=//=am 22.10.2015 | 10:22
Es ist übrigens irrelevant, ob Ihre DRV mit einer Psych. Reha-Klinik einen Vertrag hat. Reha-Maßnahmen können in ALLEN Reha-Kliniken durchgeführt werden, die dem Qualitätsstandard der RV entsprechen und bei denen die RV-träger Kostenträger sind. Also auch in der gleichen Klinik, in die Ihr Mann geht.
Herz1952am 22.10.2015 | 11:41
Hallo =/=, es ist ziemlich schwierig, bei psychischen Erkrankungen überhaupt eine "richtige" Diagnose zu stellen. Ich weis auch, dass selbst Tageskliniken und auch Stationäre psychiatrische Kliniken oft ihre Diagnose ändern müssen. Es kann Monate Dauern bis eine einigermaßen "gesicherte Diagnose" gestellt werden kann. Ich habe auch schon erlebt, dass eine KK noch einmal eine Maßnahme vorgeschlagen hat, die die Krankheit noch verschlechtert hat. Aber daran waren wohl die Geldeintreiber der KK schuld, denn diese wussten nichts von den medizinischen Voraussetzungen. Auch der Arzt der Tagesklinik war "sauer" auf die Kasse, weil er nicht eingeschaltet wurde. Er hatte inzwischen den wahren Krankheitsgrund herausgefunden.
Herz1952am 22.10.2015 | 11:47
Nachtrag: Bei einer "Anpassungsstörung" kann zumindest medikamentös geholfen werden, aber nicht immer nur damit. Gesunde Menschen (auch mit entsprechender psychischer Gesundheit) können damit besser fertig werden. Bei anderen schlägt sich dass "voll durch" und kann eine dauerhafte Depression auslösen.
=//=am 22.10.2015 | 12:45
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Ich denke nicht, dass bei einer Patientin, die 6 Monate krank geschrieben ist und 7 Wochen in einer Tagesklinik verbracht hat, nur die Diagnose "Anpassungsstörung" gestellt wurde. Wenn bei einem Reha-Antrag ALLE ärztlichen Unterlagen mitgesandt werden, werden auch die "richtigen" Krankheiten berücksichtigt. Ich sehe es tagtäglich, dass viele Reha-Antragsteller nur den (von der DRV bezahlten) Befundbericht vorlegen. Bei einer psychischen Erkrankung ist es unbedingt notwendig, auch von einem Psychiater, der Tagesklinik oder anderen Fachärzten eine ärztliche nBescheinigung vorzulegen.
Manuam 22.10.2015 | 13:26
Erst einmal vielen Dank für die interessanten Stellungnahmen! Ich habe sämtliche mir zur Verfügung stehenden Unterlagen mit eingereicht, auch mein Arzt aus der Tagesklinik ist verwundert, woher die DRV "nur" eine Anpassungsstörung hergeleitet hat. Aber ich bleibe am Ball!
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