Reha abgesagt, welche Folgen erwarten mich?

von
mikano

Hallo,

ich bin seit längerer Zeit AU und beziehe Krankengeld. Vor Ostern habe ich nach einer langen Stabilisierungsphase einen Rehaantrag gestellt. Die Reha wurde schnell für 8 Wochen geneehmigt. Die Wartezeit für die Klinik war sehr lang, so dass die Reha am 7.7. beginnen sollte. Die KK hat mich die letzte Woche so unter Druck (u.a. mit vielen haltlosen Drohungen) gesetzt das ich wieder labil bin und damit nicht rehafähig. Ich habe also in der Klinik angerufen und den Termin abgesagt. Den Berater von der RV habe ich noch nicht erreicht - Wochenende.

Jetzt habe ich Angst vor dem was kommt. Kann ich einen neuen Antrag stellen wen ich wieder rehafähig bin? Was sollte ich beachten? Die KK hat mich total verunsichert.

Gruß & Danke

von
Andreas

Ich kann mir schlecht vorstellen, dass Sie in einem Verfahren selbst beurteilen können, ob Sie rehafähig sind oder nicht. Dies dürfte doch wohl einem Arzt vorbehalten sein.

Außerdem denke ich, dass Sie mit der eigenmächtigen Absage der Reha ihren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sind. Dies dürfte einer weiteren Krankengeldzahlung entgegenstehen.

Ich bin gespannt, wie die Experten die Lage beurteilen.

von
mikano

In welchem Verfahren? Mein Arzt und auch der Therapeut stimmen mir zu.
Den Antrag auf Reha habe ich ohne Aufforderung gestellt.
Die KK ist doch schuld daran, das ich in diesem schlechten Zustand bin.

VG

von
Corletto

Auch wenn Sie den Rehaantrag seinerzeit freiwillig
( also ohne Aufforderung der Krankenkasse gestellt haben ), kann die Krankenkasse auch
n a c h t r ä g l i c h noch diese Aufforderung nachschieben und genau dies wird die Krankenkasse in solch einem Fall wohl machen.

Das heisst das gesamte Verfahren und weitere Vorgehen , ist entgegen ihrer Meinung schon jetzt NICHT mehr in ihrer Hand - sondern in der der Krankenkasse !

Das heisst Sie werden also jetzt ganz große Probleme mit der Krankenkasse bekommen
( Einstellung der Krankengeldzahlung !)

Insofern war die eigenmächtige und kurzfristige Absage - ohne vorherige Absprache mit der Krankenkasse - der Reha ein riesen " Bock " den Sie geschossen haben.

Sie werden also kurzfristig
nicht um die Reha herumkommen, wenn Sie denn weiterhin Krankengeld haben möchten.

Außerdem halte ich es für sehr
gewagt die Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes auf die Krankenkasse zu schieben.

Aber dies ist aber wahrscheinlich ihrer ( psychischen ? ) Erkrankung geschuldet.

Trotzdem alles Gute für Sie !

von
Schade

Heute ist der 6 Juni und in einem Monat sollen Sie zur Reha: wer kann eigentlich heute schon beurteilen, ob Sie am 7.7. rehafähig sind? Auch ich halte die Absage für voreilig und möglicherweise entwickelt sich diese Aktion zum Eigentor für Sie.

Dass die Krankenkasse den Eindruck hat, da wird was rausgezögert um das Krankengeld so lang wie möglich zu beziehen, wundert mich ehrlich geagt nicht.

von
Corletto

Besorgen Sie sich sofort von ihren behandelnden Ärzte Atteste/Bescheinigungen, das Sie derzeit und bis auf weiteres nicht Rehafähig sind.

Hoffentlich stehen die Ärzte auch zu ihrem Wort ( das sie nicht Rehafähig wären ) und geben ihnen dies auch schriftlich.

Oft machen die Ärzte das nämlich nicht , wenn es dann hart auf hart und dann noch gegen die Krankenkasse geht....

Mit der Krankenkasse wollen es sich die Ärzte nämlich auch nicht verscherzen.

Nur so können Sie versuchen der Einstellung der Krankengeldzahlung wohl noch zu verhindern.

Und auf jeden Fall gegenüber der KK sich entschuldigen und " kleine Brötchen " backen und nicht noch mehr Öl ins Feuer gießen.

Sollte es totz allem zur Einstellung der KK-Geld Zahlung kommen, sollten Sie sofort Widerspruch einlegen und dies event. gleich mit Hilfe des VDK/SoVD oder eines Fachanwaltes für Sozialrecht.

Noch ein Tipp am Rande :
Es ist immer besser eine Reha erst anzutreten und damit IN der Reha den Ärzten dort zu zeigen wie schlecht es einem wirklich geht. Und auch dann kann es noch zu einem Rehaabbruch bekommen - in Abstimmung mit den dortigen Ärzten natürlich.
Dies erhöht die Chancen auf eine EM-Rente ungemein.

von
Nix

Befinden Sie sich im Krankengeldbezug und erfährt die Krankenkasse davon, dass Ihnen eine medizinische Reha bewilligt wurde, dann können Sie die Reha nur nach vorheriger Rückmeldung bei der Krankenkasse absagen, weil Sie im Krankengeldbezug sind und die Krankenkasse jederzeit die Aufforderung nach § 51 SGB V nachschieben kann.
Sie hätten vor Absage der Reha mit Ihrem Hausarzt sprechen sollen, ob er vorausschauen kann, dass in einem Monat bei Ihnen immer noch keine Reha-Fähigkeit vorliegen wird.

Aber noch ist es nicht zu spät.
Rufen Sie in der Klinik an und machen Sie den Reha-Rücktritt rückgängig und halten Sie bitte den Termin ein.
Verständigen anschliessend sofort auch die Krankenkasse telefonisch vorab, dass Sie die Reha doch noch antreten werden.
Sollte unmittelbar vor der Reha dann doch noch von Ihrem Hausarzt bestätigt werden, dass eine Rehafähigkeit bei Ihnen nicht vorliegt, dann können Sie dieses Attest zu gegebener Zeit immer noch der Rehaklinik und Ihrer Krankenkasse vorlegen.

Viele Grüsse
Nix

Experten-Antwort

Hallo Mikano,

Sie haben ja einige Statements auf Ihre Frage erhalten. Leider muss ich Ihnen sagen, dass Sie wirklich sehr vorschnell gehandelt haben und es durchaus dazu kommen könnte, dass die Krankenkasse ihre Krankengeldzahlung einstellen wird.
Ich empfehle Ihnen dem Vorschlag von "Nix" zu folgen und den Termin am 07.07.09 doch noch als Beginntermin für eine medizinische Reha-Leistung zu realisieren.
Wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute.

Ihr Experte

von
mikano

Hallo,

ein großes Dankeschön an Euch. Inzwischen habe ich mich etwas beruhigt und konnte die Absage der Reha rückgängig machen. Es wäre sehr dumm gewesen nach 4 Monaten Wartezeit auf einen Platz abzusagen. Trotzdem ärgert es mich sehr, das ich mich anscheinend nicht wehren und die KK meine Rechte beschneiden kann. Mal ganz davon abgesehen das ich intensive Betreuung und mehr Medikamente benötige. Viele Grüße

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