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Experten-Antwort

Reha ablehnen

von Heike04.10.2018 | 17:08
266 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin ausgesteuert und habe ab Jan.19 meine Altersrente abantragt. Seit 8 Wochen erhalte ich Arbeitslosengeld, das Arbeitsamt will mich zu einer Reha zwingen, ansonsten würde man mir das Arbeitslosengeld streichen. Jetzt ist es so, ich komme gerade aus dem Krankenhaus habe eine OP hinter mir mit zur Zeit Stimmverlust. Heute liegt der Bewillingsbescheid in der Post. Erstens lege ich keinen Wert auf eine Reha und zweitens muss ich in 6 Wochen, nach Heilungsprozeß in logopädische Behandlung. Ab Januar steht mir eine Altersrente zu, die auch beantragt ist. Was kann ich nun tun. Ich bin auf das Arbeitslosengeld angewiesen. Danke für eine Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heike,

grundsätzlich sind Sie dazu verpflichtet einen Reha-Antrag zu stellen, wenn die Agentur für Arbeit Sie dazu schriftlich auffordert. Üblicherweise wird Ihnen aber die Möglichkeit auch von der Agentur für Arbeit eingeräumt statt eines Reha-Antrages einen Rentenantrag zu stellen. Haben Sie der Agentur für Arbeit bereits mitgeteilt, dass Sie ab dem 01.01.2019 eine Altersrente beziehen werden? Wenn dies noch nicht der Fall war setzen Sie sich bitte mit diesen in Verbindung und fragen nach, ob in diesem Fall auf die Beantragung einer Reha-Leistung verzichtet werden kann. Sofern Sie das natürlich wollen. Andererseits haben Sie zwei weitere Möglichkeiten, wenn sie der Agentur für Arbeit Ihren Sachverhalt schon geschildert haben und diese nicht damit einverstanden ist, dass Sie auf die Beantragung der Reha-Leistung verzichten.

1. Möglichkeit wurde bereits von „DRV“ erwähnt. Eine Bescheinigung des Arztes über eine nicht vorhandene Reha-Fähigkeit genügt.

2. Möglichkeit hat „Sabine“ bereits erwähnt. Einfach die Reha beantragen und diese bei Bewilligung antreten, dann wird für die Zeit der Rehabilitation Übergangsgeld von der Rentenversicherung gezahlt und danach wieder das Arbeitslosengeld I.

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9 Antworten

Sabineam 04.10.2018 | 22:14
Du solltest unbedingt die Reha antreten. Sie hilft un gemein. Dann wird das ALG 1 weiter bezahlt. Alles Gute für dich Heike. Grüße
Heikeam 04.10.2018 | 22:42
Danke für die Antwort, aber sprachlos in eine Reha finde ich mal so toll und wie gesagt, es stehen Therapien an, die mir meine Stimme wieder bringen sollen und die Chance will ich doch nutzen. Im übrigen bin ich gerade aus dem Krankenhaus, darf keine Belastung haben, die OP ist gerade mal 1 Woche her.
DRVam 05.10.2018 | 07:13
Die einfachste Lösung ist, dass Sie sich von Ihrem Arzt eine aktuelle Rehaunfähigkeit bescheinigen lassen.
Dicker Liebhaber53am 05.10.2018 | 08:07
Zitat von Heike anzeigenausblenden
In dem Fall sollten Sie erst recht zur Reha gehen. So viele gute Therapien täglich können Sie ambulant bei Logopäden gar nicht erhalten. Es ist übrigens üblich, dass eine Anschlussheilbehandlung nach einer OP erfolgt. Ansonsten hätten Rehakliniken nur Patienten zum Heilverfahren... Ich glaube, Sie genießen ihre freie Zeit zu Hause und wollen Ihr ALG 1 bis zum Rentenbeginn mitnehmen ohne sich zu bemühen wieder in den 1. Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden.
Loniam 05.10.2018 | 08:17
Zitat von Heike anzeigenausblenden
Nach einer größeren OP am Kehlkopf erfolgt doch immer eine Anschlussheilbehandlung. Eigentlich wird diese von der Klinik aus organisiert, warum ist das nicht geschehen? Oder war es nur eine kleine OP? Dann dürfte einer Reha nichts im Wege stehen. Je nach Klinik sind da viele stimmlos, die Zaubertafeln sind da zum Schreiben sehr nützlich.
Silviaam 05.10.2018 | 12:18
Hallo Heike 1 Woche nach erfolgter OP wurde ich damals aus dem KH umgehend zur AHB gefahren. Meine Stimmfunktion war damals durch diese OP gleichfalls aufgehoben, sodass ich logopädische Therapien (neben anderweitigen rehabilitativen/physiotherapeutischen/balneotherapeutischen Verordnungen, aufgrund einer zusätzlich noch komplett aufgehobenen Mobilität), benötigte. Innerhalb des 5-wöchigen Klinikaufenthalts erhielt ich eine intensive logopädische Betreuung und mir wurden überaus brauchbare Eigenübungen gezeigt, die ich in den Therapiepausen/an Wochenenden und später auch zu Hause anwenden konnte. Nach dem Klinikaufenthalt wurde ich anschließend über 2,5 Jahre ambulant zweimal wöchentlich weiter logopädisch betreut und meine Stimme hat sich seitdem weitestgehend gefestigt. Während der langen Therapiezeit lernte ich therapeutische Verhaltensregeln, mich bei zukünftigen/zeitweisen Stimmeinbrüchen selber zu therapieren. Ich habe den zügigen Klinikaufenthalt als überaus hilfreich empfunden, für meine Stimme und zur schrittweisen Wiedererlangung meiner Mobilität (heute kann ich mich wieder ohne Rollstuhl auf meinen eigenen Beinen fortbewegen)! Ich stand damals noch voll im Berufsleben. Vielleicht sehen auch Sie im Nachhinein Ihre bewilligte Rehamassnahme als hilfreich an. Ich an Ihrer Stelle würde den Rehaträger jedoch darauf aufmerksam machen, dass man Sie in eine Klinik verschickt, wo Ihr komplettes Krankheitsbild auch therapeutisch behandelt werden kann, also gleichsam logopädisch. Alles Gute für Ihre Gesundheit Silvia
majaam 05.10.2018 | 14:52
Hallo Heike, beantrage die Reha und teile der DRV mit das du ab 01.2019 in Rente gehst. Wahrscheinlich lehnt die DRV eh ab. Ansonsten kurz vor Rehaantritt über den Hausarzt Rehaunfähig schreiben oder Au einreichen. So verschiebt sich der Rehabegin um ein paar Wochen.Du siehst es gibt viele möglichkeiten.
Heikeam 05.10.2018 | 15:12
Zitat von Dicker Liebhaber53 anzeigenausblenden
es stehen Therapien an, die mir meine Stimme wieder bringen sollen und die Chance will ich doch nutzen.
In dem Fall sollten Sie erst recht zur Reha gehen. So viele gute Therapien täglich können Sie ambulant bei Logopäden gar nicht erhalten. Es ist übrigens üblich, dass eine Anschlussheilbehandlung nach einer OP erfolgt. Ansonsten hätten Rehakliniken nur Patienten zum Heilverfahren... Ich glaube, Sie genießen ihre freie Zeit zu Hause und wollen Ihr ALG 1 bis zum Rentenbeginn mitnehmen ohne sich zu bemühen wieder in den 1. Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden.
ensist Ich glaube hier sollte man mal vorsichtig sein mit Mutmassungen, erstmal es keine AHB, denn das wäre eine andere Ausgangspostition. Beimir ist die Behandlung noch nicht abgeschlossen. Eine reha zur Wiederherstellung der Arbeitskraft ist doch völliger Unsinn, da ich ab 1.1. 19 Rentner bin. Also werden hier nur die Kosten verschoben.
Schorscham 05.10.2018 | 15:01
Zitat von maja anzeigenausblenden
Wer Arbeitslosengeld gemäß § 145 SGB III bezieht, (was hier wohl der Fall zu sein scheint), ist automatisch "au". Deshalb darf die Arbeitsagentur ja auch zum Reha-Antrag auffordern. Und wenn tatsächlich eine "Reha-Unfähigkeit" vorliegen sollte, kann die Reha ohnehin nicht angetreten werden. Eigentlich logisch, oder? MfG
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