Hallo Heike,
grundsätzlich sind Sie dazu verpflichtet einen Reha-Antrag zu stellen, wenn die Agentur für Arbeit Sie dazu schriftlich auffordert. Üblicherweise wird Ihnen aber die Möglichkeit auch von der Agentur für Arbeit eingeräumt statt eines Reha-Antrages einen Rentenantrag zu stellen. Haben Sie der Agentur für Arbeit bereits mitgeteilt, dass Sie ab dem 01.01.2019 eine Altersrente beziehen werden? Wenn dies noch nicht der Fall war setzen Sie sich bitte mit diesen in Verbindung und fragen nach, ob in diesem Fall auf die Beantragung einer Reha-Leistung verzichtet werden kann. Sofern Sie das natürlich wollen. Andererseits haben Sie zwei weitere Möglichkeiten, wenn sie der Agentur für Arbeit Ihren Sachverhalt schon geschildert haben und diese nicht damit einverstanden ist, dass Sie auf die Beantragung der Reha-Leistung verzichten.
1. Möglichkeit wurde bereits von „DRV“ erwähnt. Eine Bescheinigung des Arztes über eine nicht vorhandene Reha-Fähigkeit genügt.
2. Möglichkeit hat „Sabine“ bereits erwähnt. Einfach die Reha beantragen und diese bei Bewilligung antreten, dann wird für die Zeit der Rehabilitation Übergangsgeld von der Rentenversicherung gezahlt und danach wieder das Arbeitslosengeld I.