Hallo Lydia,
Es ist das Recht der Krankenkasse, den Patienten zu einem Reha-Antrag aufzufordern. Das Recht des Patienten ist es auch die 10-Wochenfrist auszunutzen. Diesen Rat gab mir sogar ein leitender Mitarbeiter einer großen Ersatzkasse, mit dem ich gemeinsam auf der Intensiv-Station war.
Es ist nicht einmal gesagt, dass die Rentenversicherung damit einverstanden ist, dass der Patient auf ihre Kosten eine Reha machen soll, falls sie es für aussichtslos hält, dass diese Maßnahme die Arbeitsfähigkeit wieder herstellen kann. Sie wird es evtl. auch vermeiden, einen Rentenantrag daraus zu "machen", wenn sie der Meinung ist, die Arbeitsunfähigkeit kann auch durch andere Mittel beseitigt werden.
Die anderen "Verzögerungsmaßnahmen" liegen nun mal in der Natur der Verwaltungsmaßnahmen.
Der MDK ist von den Krankenkassen voll abhängig. Diese handeln grundsätzlich nach der Devise: "Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe". Die Gutachter kenn nicht einmal die Richtlinien für eine AU-Bescheinigung. Wenn man nämlich die bisherige Tätigkeit auch nur 1 Stunde am Tage nicht vertragsgemäß erfüllen kann, ist man arbeitsunfähig. Solange natürlich kein Krankengeld gezahlt werden muss, sondern der AG die Kosten trägt, interessiert sich die KK ein "feuchten Kehricht" dafür. Die Kassen klären ihre Patienten nicht über die Rechte ihrer Versicherten auf, da kann man bis zum "St. Nimmerleinstag" warten.
Man kann auch gegen die Entscheidung des MDK Widerspruch einlegen, manchmal genügt es schon, wenn der Arzt eine weitere AU-Bescheinigung ausstellt. Ich empfehle allerdings einen sachkundigen Rechtsbeistand, der die KK auf ihre "Fehler" aufmerksam macht. Spätestens dann sehen sie es meistens ein, da sie vorher überhaupt keine Prüfung der Rechtslage vornehmen. Wer sich nicht wehrt hat schon verloren.
Die Kassen wollen doch nur auf andere "Gemeinschaften" abschieben, z.B. Arbeitsamt. Dieses Amt hat sich schon oft beschwert über die Krankenkassen, die ihnen "alles schicken". Dann macht das AA ein eigenes medizinisches Gutachten und stellt fest, dass seine eigenen "Kunden" gar nicht arbeitsfähig sind.
Es kann ein "Nervenkrieg" werden. Mittlerweile haben die Krankenkassen nämlich festgestellt, dass 99 % der AU-Schreibungen "korrekt" sind, und sie werden darauf verzichten (hoffe ich zumindest), Spione in die Praxen zu schicken, die dem Arzt etwas vorjammern um sich "krankschreiben" zu lassen. Der Arzt kann auch nicht sofort feststellen, was dahinter steckt, und es könnte ein "echter Patient" sein, der davon erhebliche gesundheitliche Nachteile hätte wenn er ihn "nicht aus dem Verkehr zieht".
ich bin auch EM-Renter, daher kenne ich mich in diesem Bereich sehr gut aus.
Unser Sohn war auch in ambulanter psychischer Behandlung (Tagesklinik). Da hat ihn die Krankenkasse aufgefordert - mündlich und ohne Absprache mit dem Arzt (dieser war richtig sauer) - nochmal eine Reha zu machen, obwohl die gleiche Art sogar fehlgeschlagen war.
Er war auch AU-geschrieben. Die Krankenkasse hat die Krankheit auch falsch eingeschätzt. Ich habe der Dame aber das erklärt. Erst war sie pampig, (bevor ich Ihr das erklärte) dann hat sie es aber eingesehen und gemeint, er müsste das nicht machen.
Wenn Sie meinen, wieder arbeiten zu können, ist eine Reha durch die RV eigentlich nicht berechtigt. Da wäre gegebenenfalls auch die Krankenkasse zuständig für eine Heilbehandlung. Sprechen Sie mit Ihren Ärzten mal darüber.
Notfalls nehmen Sie sich Rechtsrat. Hier sind noch 2 Links, was die Krankenkasse machen darf und was nicht:
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/sommer-sgb…
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wegfall-des-krankengeldes-bei-…
Jeder Fall liegt allerdings anders. Laut Reha-Bericht liegt eigentlich keine Indikation für eine Reha durch die RV. Allerdings sind Reha-Berichte stark geschönt. Wie die KK auf die Einschätzung kommen kann, dass bei Ihnen eine berufliche Reha angebracht wäre kann man nur dadurch verstehen, dass die Krankenkasse Ihnen kein Krankengeld mehr zahlen möchte, andererseits läuft das Krankengeld auch nicht ewig.
Bei unserem Sohn hat die KK zweimal versucht ihn zu einer Reha zu bewegen. Beim ersten Mal hat es sogar die RV abgelehnt, weil nicht vorauszusehen war, dass eine Erwerbsminderung möglich ist. Beim zweiten Mal hat die Krankenkasse eine Reha vorgeschlagen, die nicht zum Gesundheitszustand gepasst hat.
Vielleicht läuft das ganze auf eine Erwerbsminderung raus, wenn Sie nicht mehr in der Lage wäre zu arbeiten. Es kommt auch darauf an, wie Sie es selbst einschätzen. Bei Schmerzen und Depression wird normalerweise eine Psychosomatische Reha angeraten, die allerdings wenig nützt, solange die Schmerzen nicht weggehen. Wenn die Ärzte nicht weiterwissen wie die Schmerzen weggehen, gehen sie fälschlicherweise davon aus, dass es von der Psyche kommt.
Alles gute für Ihre Gesundheit.