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Experten-Antwort

Reha absagen

von lele21.01.2011 | 18:37
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin 60 Jahre , seit einem Jahr arbeitsunfähig und habe vor 3 Monaten nach § 51 einen Rehaantrag gestellt. Musste die Reha aus gesundheitlichen Gründen schon einmal verschieben und habe in 10 Tagen einen neuen Termin. Fühle mich eigentlich gar nicht in der Lage, diese anzutreten und möchte sie am liebsten absagen. Ich will nach langem Zögern jetzt endlich einen Antrag auf die EU-Rente stellen. Werde im April ausgesteuert und die Krankenkasse wird bei einer erneuten Absage - natürlich mit ärztlichem Attest - sehr wahrscheinlich Druck machen. Ich wollte den Rentenantrag eigentlich jetzt stellen. aber ein Berater der DRV sagte mir am telefon, dass das gar keinen Sinn machen würde, weil darüber dann bei der Reha entschieden wird. Ich glaube aber nicht, dass mir diese Reha gut tun wird - eher das Gegenteil -. Wa soll ich tun-einfach doch jetzt den Rentenantrag stellen u. absagen, wenn ich und mein Arzt das so sehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo lele,

Sie haben von den anderen Forumsteilnehmern ja schon einige richtige Hinweise erhalten.

Aus meiner Sicht haben Sie letztlich zwei Möglichkeiten:

Entweder Sie lassen sich diesmal auf die Reha ein, schauen erstmal, ob Ihnen die eine oder andere Anwendung nicht doch etwas bringt. Wenn dann Ihre Erwerbsfähigkeit nicht gebessert werden kann, gilt der Rehaantrag sowieso als Rentenantrag. Und eine vorzeitiger Abbruch aus gesundheitlichen Gründen ist natürlich auch immer möglich (natürlich in Absprache mit den Ärzten).

Oder Sie sehen sich jetzt gesundheitlich wirklich nicht in der Lage, die Reha anzutreten und Ihr Arzt bescheinigt Ihnen die fehlende Rehafähigkeit. Legen sie diese Bescheinigung dem RV-Träger vor und erklären Sie, dass Sie stattdessen EM-Rente beantragen wollen.

Die Idee von KSC, gleich die Frauenaltersrente zu beantragen, ist natürlich auch eine Möglichkeit (sofern Sie eine Frau sind). Wegen der Voraussetzungen und der unterschiedlichen Abschläge sollten Sie sich aber vielleicht vorher individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Elisabetham 21.01.2011 | 21:27
Hast du mit deinem Arzt gesprochen? Was sagt er zu der Rehaanordnung? Grundsätzlich hat dir die DRV mit der Gewährung der Reha eine positive Prognose bezüglich deiner Erwerbsfähigkeit erteilt. Wenn du das Gefühl hast, dass du Reha aus gesundheitlichen Gründen gar nicht schaffst, solltest du das dem Arzt sagen. Weiter solltest du bedenken, dass ein Reha-Bericht einen hohen Beweiswert hat. Wenn die Klinikärzte zu dem Ergebnis kommen, dass dein Gesundheitszustand eine Erwerbsfähigkeit ausschließt , hast du gute Karten für die Rente. Dies solltest du wohl abwägen.
-_-am 21.01.2011 | 21:29
Wenn Sie und Ihr Arzt Sie aus medizinischen Gründen für nicht rehafähig halten, senden Sie der Deutschen Rentenversicherung eine entsprechende ärztliche Bescheinigung darüber. Wenn der Termin so sehr zeitnah ansteht, sollten Sie auch das vorgesehene Behandlungshaus entsprechend informieren. Einen Rentenantrag können Sie jederzeit stellen. Wenn Erwerbsminderung bereits vorlag, kann das Datum des Reha-Antrags, abhängig vom Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung, als Rentenantrag gelten.
Der Kämpferam 22.01.2011 | 01:56
Hallo Sozialrechtler, es gibt sehr wohl med.Gründe eine Reha nicht antreten zu können. zB. Wegeunfähigkeit, bestimmte psy.erkrankungen, usw. Lele allerdings stellt man dann keinen Rehaantrag sondern gleich einen Rentenantrag mit den Hinweis auf Erkrankungen bzw. Attest von beh. Ärzten die eine Reha unmöglich machen.
Elisabetham 22.01.2011 | 23:38
Hallo Nix! Läuft das wirklich so easy; man stellt einfach einen Rentenantrag, nachdem einem die Reha bewilligt wurde. Schließlich möchte die DRV doch auch nicht gern zahlen, nachdem sie doch selbst eine positive Rehaprognose erteilt hat, denn sonst hätte sie die Reha niemals bewilligt.
Nixam 22.01.2011 | 16:36
Hallo lele! Sie können der Rehabilitationsleistung entgehen, indem Sie einfach einen Rentenantrag stellen und somit direkt Rente beantragen. Dagegen hat Ihre Krankenkasse überhaupt nichts, denn diese zielt nur darauf ab, Ihr Krankengeld vom RV-Träger zurückgezahlt zu bekommen. Wenn Sie also einen Rentenantrag stellen möchten, dann tun Sie das einfach. Viele Grüsse Nix
Elisabetham 23.01.2011 | 15:16
Hallo -_-! Danke für die Aufklärung:
KSCam 23.01.2011 | 20:04
Sollte lele eine Frau sein und die Bedingungen für die FrauenAR erfüllen (15 Jahre Beiträge und mehr als 10 Jahre versicherungspflichtig ab 40) gibts noch eine ganz einfache Lösung: Sie könnte ab sofort die AR für Frauen beantragen und könnte folgenlos auf die Reha verzichten, hätte kein Problem mit den Gutachtern, kein Problem mit der Krankenkasse und der Frage ob Erwerbsminderung vorliegt oder nicht. Ist doch eigentlich ganz easy - dass bei der Altersrente der Abschlag halt höher wäre......-:)
Sozialrechtleram 22.01.2011 | 00:08
Wovor haben Sie eigentlich Angst? Vor dem Gesundwerden? Es gib eigentlich selten medizinische Gründe (außer akuter Erkrankung) eine Reha als undurchführbar zu qualifizieren.
-_-am 23.01.2011 | 03:08
:P Deshalb stand in meinem Beitrag: "Wenn Sie und Ihr Arzt Sie aus medizinischen Gründen für nicht rehafähig halten, senden Sie der Deutschen Rentenversicherung eine entsprechende ärztliche Bescheinigung darüber." Lesen Sie doch einfach meinen Beitrag noch einmal! Es gilt Reha vor Rente. Wenn Sie aber nicht rehafähig sind, hilft das auch nichts. Dann geht das eben nicht. Es reicht aber nicht aus, wenn Sie das nur mitteilen. Um sich nicht dem Vorwurf der mangelnden Mitwirkung auszusetzen, sollten Sie einen Nachweis darüber beifügen. Den Rentenantrag sollten Sie dennoch stellen, wenn Sie der Meinung sind, die Reha könne nicht helfen. Im Rahmen des Rentenverfahrens wird das noch einmal geprüft. Es sieht dann wenig vorteilhaft aus, wenn Sie die befürwortete Reha ohne den ärztlichen Nachweis stichhaltiger Gründe nicht angetreten haben.
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