Hallo lele,
Sie haben von den anderen Forumsteilnehmern ja schon einige richtige Hinweise erhalten.
Aus meiner Sicht haben Sie letztlich zwei Möglichkeiten:
Entweder Sie lassen sich diesmal auf die Reha ein, schauen erstmal, ob Ihnen die eine oder andere Anwendung nicht doch etwas bringt. Wenn dann Ihre Erwerbsfähigkeit nicht gebessert werden kann, gilt der Rehaantrag sowieso als Rentenantrag. Und eine vorzeitiger Abbruch aus gesundheitlichen Gründen ist natürlich auch immer möglich (natürlich in Absprache mit den Ärzten).
Oder Sie sehen sich jetzt gesundheitlich wirklich nicht in der Lage, die Reha anzutreten und Ihr Arzt bescheinigt Ihnen die fehlende Rehafähigkeit. Legen sie diese Bescheinigung dem RV-Träger vor und erklären Sie, dass Sie stattdessen EM-Rente beantragen wollen.
Die Idee von KSC, gleich die Frauenaltersrente zu beantragen, ist natürlich auch eine Möglichkeit (sofern Sie eine Frau sind). Wegen der Voraussetzungen und der unterschiedlichen Abschläge sollten Sie sich aber vielleicht vorher individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen.