Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

REHA-Abschlussbericht an die Krankenkasse ?

von Diddi11.08.2009 | 08:06
2058 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo Expertenteam, bekommt die Krankenkasse eine Abschrift des REHA-Abschlussberichtes ? Freundliche Grüsse Diddi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Krankenkasse nicht, evtl. der Medizinische Dienst der Krankenversicherung wenn Sie eine entsprechende Erklärung unterschrieben haben.

17 Antworten

EM-Rentnerinam 11.08.2009 | 08:18
Hallo Diddi, JA,der Abschlußbericht geht an die Krankenkasse.Ihr Arzt bekommt den Bericht auch.Ist die DRV der Träger,dann geht der Bericht an die DRV. Mein Arzt war so nett und hat mir eine Kopie vom Abschlußbericht von meiner Reha geschickt..... MfG
Diddiam 11.08.2009 | 08:30
Vielen Dank für die Antworten. Gruss an die EM Rentnerin, wenn sie die Antwort nicht wissen, dann nicht antworten. Ist besser, als eine komplett falsche Antwort!!!!
Keine Ahnungam 11.08.2009 | 08:20
Die Krankenkasse erhält keine Abschrift des Reha-Entlassungsberichtes.
EM-Rentnerinam 11.08.2009 | 08:33
Gruß an Diddi, so falsch war die Antwort nicht. Mein Bericht liegt mir vor-In der Kopfzeile steht "Ärztlicher Entlassungsbericht-Ausfertigung für die behandelndeÄrztin/Arzt von der Deutschen Rentenversicherung"
EM-Rentnerinam 11.08.2009 | 08:53
Sie sollten erstmal meine 1. Antwort lesen und dann können Sie lachen..........
Ja und??am 11.08.2009 | 08:50
Sie haben geschrieben, das die Krankenkasse eine Kopie erhält. und jetzt schreiben sie selber, "Ärztlicher Entlassungsbericht-Ausfertigung für die behandelndeÄrztin/Arzt von der Deutschen Rentenversicherung" Na sie sind ja wirklich lustig :-))))
EM-Rentnerinam 11.08.2009 | 08:54
In meinem Fall war die DRV der Träger.Hatte ich meinen Bericht nicht vor mir liegen,hätte ich bestimmt nicht geantwortet.
Ja und ???am 11.08.2009 | 09:03
Die Frage ist, ob die Krnakenkasse einen Reha Abschlussbericht bekommt. Sie schreiben eindeutig JA. Die Antworet ist aber, das die Krankenkasse KEINEN Bericht bekommt. Somit ist Ihre Antwort nicht richtig. Aber wer mit Ihnen diskutiert.... Nee danke. da kommt selbst bei so einem eindeutigen Sache, wie jetzt wieder so was.unglaublich. Aber sie haben natürlich wie immer Recht. Mit ALLEM was sie sagen.
EM-Rentnerinam 11.08.2009 | 09:18
Ist gut jetzt...... Sie sollten jetzt nicht beleidigend werden...... Unglaublich.........
Ja und ???am 11.08.2009 | 09:14
Wer im Forum schonmal Ihren Namen liest, weiss direkt Bescheid. Bloss fernhalten.Solche Leute gibts leider überall.Naja aktuell haben ja ja wieder schön bewiesen, das sie falsch geantwortet habe, mit der Krankenkasse. Aber jemand der so perfekt ist... Weiter so!!! Und Beileid an die Menschen die sie aushalten müssen. Die armen.....
EM-Rentnerinam 11.08.2009 | 09:10
"Aber sie haben natürlich wie immer Recht. Mit ALLEM was sie sagen." Na,Sie müssen´s ja wissen. Kenne wir uns? Schönen Tag noch...........
Ja und ???am 11.08.2009 | 09:27
Ich wollte nicht beleidigend werden. Ich finde es nur immer ärgerlich, wenn man nachweisslich Unrecht hat, es total eindeutig ist, und der andere trotzdem auf dem Recht beherrscht. Das ist für mich so super schwer zu verstehen, wei so etwas sein kann. Sorry, wollte sie nicht beleidigen.
Johannesam 11.08.2009 | 10:38
Hallo Ist ja lustig wie erwachsene menschen miteinander umgehen. Ich war auch zur reha. Der bericht ging an die rentenversicherung, an meinen arzt, und weil es nach der reha noch um krankengeld ging, hat die krankenkasse den bericht für den MDK angefordert.
Richardam 11.08.2009 | 11:16
Ist doch wirklich unglaublich, wie erwachsene Menschen miteinander umgehen. Zum Thema: Nach 42 Arbeitsjahren und nur ingesamt fünf Monaten AU incl. absolvierter REHA schrieb mir die Krankenkasse: "Aufgrund der festgestellten Leistungseinschränkungen während der Reha-Maßnahme fordern wir Sie auf, einen Rentenantrag zu stellen. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass ihr Dispositionsrecht eingeschränkt ist." Ich war nie beim MDK ! Also hatte die KK doch den Reha-Bericht vorliegen ?
Diddiam 11.08.2009 | 13:40
Ich bin hier derjenige, der die Frage gestellt und finde es auch nicht gerade prickelnd, dass andere Teilnehmer unter meinem Nicknamen antworten. Ich muss ich schon Fragen, ob man dieses Forum nutzen kann ???
coldmanam 11.08.2009 | 14:03
Die AOK bekommt das Statistikdeckblatt des Berichtes, aus dem sich z.B. entnehmen läßt, dass man bei der Entlassung arbeitsunfähig ist. Nachdem ich mir bei meiner Reha eine Muskelzerrung bei der Gymnastik zugezogen habe, wurde ich auch zur Rentenantragstellung damals aufgefordert, habe dies nach Rücksprache mit meiner AOK aber nicht getan.
-_-am 11.08.2009 | 21:55
"Aufgrund der festgestellten Leistungseinschränkungen während der Reha-Maßnahme fordern wir Sie auf, einen Rentenantrag zu stellen. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass ihr Dispositionsrecht eingeschränkt ist." Aus Ihrem Zitat kann ich nicht entnehmen, dass der Krankenkasse medizinische Unterlagen vorliegen, lediglich dass Ihr Leistungsvermögen (warum auch immer) eingeschränkt ist. Die Aufforderung zur Stellung eines Rentenantrags ist übrigens durch keine für die Krankenkasse relevante gesetzliche Bestimmung gedeckt. Sie macht auch gar keinen Sinn, weil der Reha-Antrag bereits als Rentenantrag gilt. Die Aufforderung zur formularmäßigen Rentenantragstellung erfolgt durch den Rentenversicherungsträger in den Fällen des § 116 SGB 6 ohnehin. § 116 SGB 6: Der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und 1. ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist oder 2. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026