Hallo Expertenteam,
bekommt die Krankenkasse eine Abschrift des REHA-Abschlussberichtes ?
Freundliche Grüsse Diddi
Hallo Diddi,
JA,der Abschlußbericht geht an die Krankenkasse.Ihr Arzt bekommt den Bericht auch.Ist die DRV der Träger,dann geht der Bericht an die DRV.
Mein Arzt war so nett und hat mir eine Kopie vom Abschlußbericht von meiner Reha geschickt.....
MfG
Die Krankenkasse erhält keine Abschrift des Reha-Entlassungsberichtes.
Vielen Dank für die Antworten.
Gruss an die EM Rentnerin, wenn sie die Antwort nicht wissen, dann nicht antworten. Ist besser, als eine komplett falsche Antwort!!!!
Gruß an Diddi,
so falsch war die Antwort nicht.
Mein Bericht liegt mir vor-In der Kopfzeile steht "Ärztlicher Entlassungsbericht-Ausfertigung für die behandelndeÄrztin/Arzt von der Deutschen Rentenversicherung"
Sie haben geschrieben, das die Krankenkasse eine Kopie erhält.
und jetzt schreiben sie selber,
"Ärztlicher Entlassungsbericht-Ausfertigung für die behandelndeÄrztin/Arzt von der Deutschen Rentenversicherung"
Na sie sind ja wirklich lustig :-))))
Sie sollten erstmal meine 1. Antwort lesen und dann können Sie lachen..........
In meinem Fall war die DRV der Träger.Hatte ich meinen Bericht nicht vor mir liegen,hätte ich bestimmt nicht geantwortet.
Die Frage ist, ob die Krnakenkasse einen Reha Abschlussbericht bekommt.
Sie schreiben eindeutig JA.
Die Antworet ist aber, das die Krankenkasse KEINEN Bericht bekommt.
Somit ist Ihre Antwort nicht richtig.
Aber wer mit Ihnen diskutiert....
Nee danke. da kommt selbst bei so einem eindeutigen Sache, wie jetzt wieder so was.unglaublich.
Aber sie haben natürlich wie immer Recht. Mit ALLEM was sie sagen.
"Aber sie haben natürlich wie immer Recht. Mit ALLEM was sie sagen."
Na,Sie müssen´s ja wissen.
Kenne wir uns?
Schönen Tag noch...........
Wer im Forum schonmal Ihren Namen liest, weiss direkt Bescheid. Bloss fernhalten.Solche Leute gibts leider überall.Naja aktuell haben ja ja wieder schön bewiesen, das sie falsch geantwortet habe, mit der Krankenkasse.
Aber jemand der so perfekt ist...
Weiter so!!!
Und Beileid an die Menschen die sie aushalten müssen. Die armen.....
Ist gut jetzt......
Sie sollten jetzt nicht beleidigend werden......
Unglaublich.........
Ich wollte nicht beleidigend werden.
Ich finde es nur immer ärgerlich, wenn man nachweisslich Unrecht hat, es total eindeutig ist, und der andere trotzdem auf dem Recht beherrscht. Das ist für mich so super schwer zu verstehen, wei so etwas sein kann.
Sorry, wollte sie nicht beleidigen.
Hallo
Ist ja lustig wie erwachsene menschen miteinander umgehen.
Ich war auch zur reha. Der bericht ging an die rentenversicherung, an meinen arzt, und weil es nach der reha noch um krankengeld ging, hat die krankenkasse den bericht für den MDK angefordert.
Ist doch wirklich unglaublich, wie erwachsene Menschen miteinander umgehen.
Zum Thema:
Nach 42 Arbeitsjahren und nur ingesamt fünf Monaten AU incl. absolvierter REHA schrieb mir die Krankenkasse: "Aufgrund der festgestellten Leistungseinschränkungen während der Reha-Maßnahme fordern wir Sie auf, einen Rentenantrag zu stellen. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass ihr Dispositionsrecht eingeschränkt ist." Ich war nie beim MDK !
Also hatte die KK doch den Reha-Bericht vorliegen ?
Ich bin hier derjenige, der die Frage gestellt und finde es auch nicht gerade prickelnd, dass andere Teilnehmer unter meinem Nicknamen antworten.
Ich muss ich schon Fragen, ob man dieses Forum nutzen kann ???
Die AOK bekommt das Statistikdeckblatt des Berichtes, aus dem sich z.B. entnehmen läßt, dass man bei der Entlassung arbeitsunfähig ist.
Nachdem ich mir bei meiner Reha eine Muskelzerrung bei der Gymnastik zugezogen habe, wurde ich auch zur Rentenantragstellung damals aufgefordert, habe dies nach Rücksprache mit meiner AOK aber nicht getan.
"Aufgrund der festgestellten Leistungseinschränkungen während der Reha-Maßnahme fordern wir Sie auf, einen Rentenantrag zu stellen. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass ihr Dispositionsrecht eingeschränkt ist."
Aus Ihrem Zitat kann ich nicht entnehmen, dass der Krankenkasse medizinische Unterlagen vorliegen, lediglich dass Ihr Leistungsvermögen (warum auch immer) eingeschränkt ist.
Die Aufforderung zur Stellung eines Rentenantrags ist übrigens durch keine für die Krankenkasse relevante gesetzliche Bestimmung gedeckt. Sie macht auch gar keinen Sinn, weil der Reha-Antrag bereits als Rentenantrag gilt.
Die Aufforderung zur formularmäßigen Rentenantragstellung erfolgt durch den Rentenversicherungsträger in den Fällen des § 116 SGB 6 ohnehin.
§ 116 SGB 6:
Der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und
1. ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist oder
2. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben.