Hallo! ich hatte 2007 eine "normale" Reha, die von der BfA finanziert wurde. 2009 bekam ich aufgrund eines Antrags des Arztes nach einer Operation wieder eine Anschluß-Reha durch die BfA. Für 2011 möchte ich nun einen Antrag auf Reha stellen, da 2009 nur der "Operationsbereich" berücksichtigt wurde. Für mich stellt sich allerdings die Frage, ob das überhaupt Sinn macht, oder ob ich damit nur unnütz Arbeit verursache, weil die 4-Jahresfrist nicht eingehalten wurde. Oder ist dabei maßgeblich, dass es sich auch wenn es der gleiche Kostenträger war, um unterschiedliche Rehas handelte? Vielen Dank für eine Antwort und Grüße Monika R.
09.01.2011, 21:33
von
Elisabeth
Wenn die Reha wegen einer ganz neuen Erkrankung erforderlich ist, die deine Erwerbsfähigkeit bedroht, hast du auch einen Anspruch innerhalb dieses Zeitraums. Wie erfolgreich dieser Antrag natürlich ist, kann dir keiner sagen, weil die Reha-Prognose ein entscheidendes Kriterium ist. Dass du irgendjemanden unnötige Arbeit machst, sollte für dich kein Ausschlusskriterium sein, denn es geht schließlich um deine Gesundheit.
10.01.2011, 06:59
von
Nix
Bei medizinischer Notwendigkeit einer weiteren Reha-Leistung wird diese auch vor Ablauf der Wiederholungsfrist gewährt. Einfach mal den Antrag stellen und abwarten, was passiert.
Viele Grüsse Nix
10.01.2011, 07:10
Experten-Antwort
Grundsätzlich wird die AHB bei der Ausschlussfrist (4 Jahre) nicht mitgezählt. Bei der erneuten Reha-Massnahme muss aber trotzdem die Erwerbsfähigkeit gefährdet sein. Es wird immer individuell geprüft. Also einen neuen Antrag stellen.