Hallo Luise,
ein kurzer Hinweis, die Antwort von gestern auf ihren ersten Eintrag erfolgte nicht vom "Experten".
Wir schließen uns der Eintragung von "Unbekannt" aber dahingehend an, dass auch wir Ihnen empfehlen, den zuständigen Sachbearbeiter direkt anzurufen und Ihren Wunsch zu erläutern.
Das SGB IX räumt in § 9 den Rehabilitanden das Recht ein, bei der Auswahl und Gestaltung der Rehabilitation mitzuwirken. Wie "Unbekannt" auch schon schreibt, gibt es aber keinen Rechtsanspruch auf eine Wunschklinik.
Das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten besteht dahingehend, dass berechtigte Wünsche der Rehabilitanden berücksichtigt werden. Hierbei haben die Rentenversicherungsträger aber auch zu berücksichtigen, dass nur Kliniken belegt werden dürfen, mit denen auch entsprechende Verträge bestehen.
Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einfach nach.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!