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Reha andere Klinik

von Luise28.07.2009 | 19:49
1321 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, liebe Experten Ich bin nach MC und Brustentferung. Dann bekam ich folgenden Brief: Bayreuth, den 30.01.2009 Ihr Antrag auf Leistungen zur Teilhabe vom 25.09.2008 , nach unseren Feststellungen liegt bei Ihnen folgende Erwerbsminderung vor; -volle Erwerbsminderung auf Zeit vom 25.02.2008 bis 28.02.2010 Wir sind deshalb nach § 116 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) verpflichtet, Ihren Antrag auf Leistungen zur Teilhabe vom 25.09.2008 als Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu Wir lehnten dann auf Anraten ab den Rentenatrag zur zeit zu stellen. Dieser sollte erst nach Ablauf des KG Zahlung gestellt werden. Nun bestand die GKV auf einem Antrag auf REHA. Wir füllten diesen aus rechneten Fest damit das es wie bei meinem man laufen würde. Nach Antragstellung wurde der Antrag in eine Rente umgewandelt. Nicht so bei mir. Wir stellten auch keinen Wunschklinik beim ausfüllen des Antrags. Als wir die Bewilligung der REHA erhielten waren wir sehr überrascht. Zumal auch eine neue Klinik ein getragen war. Mein Problem ich möchte nicht in diese neue Klinik, sondern in die in der ich das letzte mal war. Wie kann ich da vorgehen? Gruss Luise

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Luise,

ein kurzer Hinweis, die Antwort von gestern auf ihren ersten Eintrag erfolgte nicht vom "Experten".

Wir schließen uns der Eintragung von "Unbekannt" aber dahingehend an, dass auch wir Ihnen empfehlen, den zuständigen Sachbearbeiter direkt anzurufen und Ihren Wunsch zu erläutern.

Das SGB IX räumt in § 9 den Rehabilitanden das Recht ein, bei der Auswahl und Gestaltung der Rehabilitation mitzuwirken. Wie "Unbekannt" auch schon schreibt, gibt es aber keinen Rechtsanspruch auf eine Wunschklinik.

Das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten besteht dahingehend, dass berechtigte Wünsche der Rehabilitanden berücksichtigt werden. Hierbei haben die Rentenversicherungsträger aber auch zu berücksichtigen, dass nur Kliniken belegt werden dürfen, mit denen auch entsprechende Verträge bestehen.

Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einfach nach.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

5 Antworten

Unbekanntam 28.07.2009 | 23:43
Hallo, rufen Sie einfach den Sachbearbeiter an und klären Sie mit Ihm Ihren Wunsch persönlich ab. Vorab die Information: "Ich möchte diese Klinik nicht" gibt es nicht. Es hört sich vielleicht hart an, aber wir sind nicht bei "Wünsch dir was". Die eigenen und kooperations Kliniken sind vorrangig zu besetzen, da diese in der Regel wirtschaftlicher sind. Selbst wenn die von Ihnen gewünschte Klinik eine eigene Klinik wäre, könnte diese auch schon belegt sein. Einen Rechtsanspruch auf eine Wunschklinik gibt es nicht. Sollte der Sachbearbeiter es verweigern, bleibt Ihnen nichts anderes, als die vorgeschlagene Klinik zu nehmen. Außerdem kann ich sie nicht verstehen, wieso sie diese Klinik nicht wollen! Sie waren doch noch nie dort, woher wollen Sie wissen, ob diese Schlechter ist?
Luiseam 29.07.2009 | 08:40
Hallo, Experte: Außerdem kann ich sie nicht verstehen, wieso sie diese Klinik nicht wollen! Antwort: Es ist aus medizinischer Ünberlegung recht einleuchtend, dass es besser ist wenn Ärzte die mit dem Patienten befasst waren weitermachen. Laesst man sich von medizinische Erwaegungen leiten, so ist dies naheliegend. Es ist keine Verwaltungssache. Beim Medikamentenwechsel aufgrund Rabatt- und anderer Vertraege gibt es ja bereits die Probleme (Unvertraeglichkeit, Nebenwirkungen usw.) welches die Patienten mit den neuen, aus wirtschaftlicher Praeferenz aufgezwungenen Ersatzmedikamenten haben. Experte: Sie waren doch noch nie dort, Antwort:Richtig Experte woher wollen Sie wissen, ob diese Schlechter ist? Antwort: Ich kann mich nicht entsinnen mich in diese Richtung geaussert zu haben. Gruss Luise
rehabilitantam 29.07.2009 | 12:24
"Es ist aus medizinischer Ünberlegung recht einleuchtend, dass es besser ist wenn Ärzte die mit dem Patienten befasst waren weitermachen." Dass Sie bei genau den gleichen Ärzten landen wie letztes Mal, ist aber nicht allzu wahrscheinlich (andere Station, Personalwechsel)! Also probieren Sie es doch einfach mit der vogeschlagenen
Luiseam 29.07.2009 | 20:15
Hallo, Experte: Dass Sie bei genau den gleichen Ärzten landen wie letztes Mal, ist aber nicht allzu wahrscheinlich (andere Station, Personalwechsel)! Also probieren Sie es doch einfach mit der vogeschlagenen. Antwort: Die gegebenheiten dort sind alle bekannt. Ihre Befürchtungen sind unbegründet. Gruss Luise
Liseam 29.07.2009 | 20:22
Hallo, Danke für Ihre freundliche Hilfe. Gruss Luise
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