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Reha Antrag

von Dopa29.05.2009 | 20:54
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich muss einen Reha-Antrag stellen, sonst wird mir das Krankengeld gestrichen. Die letzte Reha war leider zu kurz und ohne Erfolg. Da ich Aussichten auf einen neuen Job habe(was wichtig für mich ist-um in den Alltag zu finden), frage ich mich was passiert, wenn der Antrag wirklich bewilligt wird und es in den Zeitraum fällt, wo ich gerade den neuen Job beginne??? Lg

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Dopa,

der Aufforderung Ihrer Krankenkasse zur Antragstellung sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse nachkommen.

Der zuständige Rentenversicherungsträger wird dann prüfen, ob und welche Rehabilitationsleistung bei Ihnen erforderlich ist.

Ziel der Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherung ist es durch das spezielle Angebot in den Rehabilitationseinrichtungen,

bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit abzuwenden

bzw. bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen wesentlich zu bessern oder wiederherstellen oder hierdurch eine wesentliche Verschlechterung abzuwenden.

Verstehen Sie daher, die Aufforderung Ihrer Krankenkasse auch als Angebot und Chance durch gegebenenfalls erforderliche Rehabilitationsleistungen Ihre Möglichkeit der Teilhabe am Arbeitsleben zu erhalten.

6 Antworten

Dopaam 29.05.2009 | 21:10
Ich möchte den neuen Job auch gerne beginnen, es ist Teilzeit wie mein Arzt es empfiehlt und somit ein guter Beginn für mich. Nur denke ich, wenn ich die Reha (falls sie genehmigt wird) absage, dass ich kein Krankengeld mehr bekomme voher oder irgendwelche anderen Nachwirkungen tragen muss.
Corlettoam 29.05.2009 | 21:00
Dann treten Sie die Reha an oder sagen sie ab. Wie und ob allerdings ihr neuer Arbeitgeber bei einem Rehabeginn und damit einigen Wochen Fehlzeit kurz nach Beginn ihres Arbeitsverhältnissen reagieren wird, bleibt abzuwarten. Glücklich ist so eine Konstellation natürlich nicht unbedingt. Sie sollten ihren neuen Arbeitgeber allerdings VOR Bewilligung der Reha nicht informieren - um nicht schlafende Hunde zu wecken - . Es könnte ja auch sein, das die Reha abgelehnt wird, da Sie erst kurzfristig eine Reha absolviert haben. Sobald die Rehabewilligung da ist, müssen und sollten Sie natürlich ihren Arbeitgber sofort informieren !
-_-am 29.05.2009 | 23:27
Die Krankenkasse kann Sie nur auffordern, den Reha-Antrag zu stellen. Die Reha anzutreten oder auch nicht, bleibt Ihnen überlassen. http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__51.html Der Krankenkasse geht es auch nur darum, im Falle der Erwerbsminderung einen möglichst frühen Rentenbeginn zu erreichen, weil sie dann als vorrangig verpflichteter Leistungsträger auf die Rente einen Erstattungsanspruch auf die Rentennachzahlung geltend machen kann. Der Rentenbeginn hängt jedoch ggf. vom Antragsdatum des Reha-Antrags ab, der u. U. als Rentenantrag gelten kann. Eine spätere Antragstellung geht somit zu Lasten der Krankenkasse. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__116.html Der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und 1. ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist oder 2. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben.
Corlettoam 30.05.2009 | 07:11
Die Krankenkasse ist sofort mit Arbeitsaufnahme aus der Krankengeldzahlung raus. Und das ist immer das erste und einzigste Ziel der Krankenkasse .... Insofern wird es der KK sogar sehr recht sein, wenn Sie wieder arbeiten gehen. Problematisch könnte es nur dann werden, wenn Sie relatriv kurz nach der Arbeistaufnahme erneut erkranken. Dann wird die KK sicher defitiv und ultimativ auf eine Reha drängen , die Sie dann auch antreten müssen.
Dopaam 30.05.2009 | 08:41
Vielen Danke für die vielen Rückmeldungen! Dies zu lesen beruhigt mich etwas... Danke
Schadeam 30.05.2009 | 10:18
ergänzend zum bislang gesagten: Sobald Ihr Arzt Sie gesund schreiben würde, z.B. weil er Sie bezüglich des in Aussicht stehenden Jobs für arbeitsfähig hält, hätten Sie sofort kein Problem mehr mit der Krankenkasse. Solange Sie jedoch Krankengeld beziehen, wird die Kasse ggfls. auf eine Reha drängen - etweder mit dem Ziel, dass es in die Rente läuft oder die Reha Sie gesundheitsmäßig weiterbringt.
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