Hallo Saraiiii,
ob Sie dadurch, dass Sie den [Reha-Antrag:]https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/rehabilitation-ziele-arten-ablauf/reha-antrag-ihr-weg-zur-reha.html beim Rentenversicherungsträger nicht stellen, nun die Kostenübernahme der OP durch die Krankenkasse gefährden, kann Ihnen nur Ihre Krankenkasse beantworten; diese legt die entsprechenden Voraussetzungen für eine OP-Bewilligung fest.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung