Hallo Juliane,
es ist schon sehr verwunderlich, dass nach Aussage Ihres Rentenversicherungsträgers die Bewil-ligung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation nicht vor September zu erwarten ist.
Sollten Sie bereits einen Rehabilitationsantrag gestellt haben, so empfehlen wir Ihnen bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter nachzufragen, welche Unterlagen noch für eine Entscheidungsfin-dung fehlen, damit eine zeitnahe Entscheidung herbeigeführt werden kann.
Wenn Sie noch keinen Rehabilitationsantrag gestellt haben, sollten Sie dies umgehend machen. Fragen Sie hierfür zunächst bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger nach, welche Unterlagen – insbesondere medizinische Unterlagen – dort benötigt werden. Hierdurch werden langwierige Rückfragen und Anforderungen von medizinischen Unterlagen seitens des Rentenver-sicherungsträgers vermieden. Liegen dem Rentenversicherungsträger die Unterlagen vollständig vor, so ist er verpflichtet zeitnah eine Entscheidung zu treffen.
Im Übrigen schließen wir uns den Ausführungen von „Nix“ an.