Zunächst einmal hat jeder Versicherte das Recht gegen einen Bescheid Widerspruch einzulegen, wenn er damit nicht einverstanden ist. Ob Sie eine Umschulung erhalten steht nicht im Zusammenhang mit dem Widerspruch. Ich empfehle Ihnen im persönlichen Gespräch mit dem Reha-Fachberater die Gründe für die Nichtgewährung einer Umschulung genau zu erfragen. Darüber hinaus wäre es sicher sinnvoll, wenn Sie sich bereits vorab (z.B. über das Internet/ die Arbeitsagentur) über für Sie interessante und erfolgversprechende Berufsbilder erkundigen würden, um mit einer möglichst konkreten Vorstellung in das Gespräch zu gehen.