Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenErhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit liegt vor, wenn nach ärztlicher Feststellung durch die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die damit verbundenen Funktionseinschränkungen in absehbarer Zeit mit einer Minderung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben zu rechnen ist. Was unter "absehbarer Zeit" zu verstehen ist, ist nicht generell festgelegt, sondern richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzellfalles. In Anlehnung an die Regelung über die Befristung von Renten wegen Erwerbsminderung auf Zeit kann ein Zeitraum von bis zu drei Jahren zugrunde gelegt werden.
Minderung der Erwerbsfähigkeit ist jede länger andauernde, nicht unwesentliche Einschränkung der vollen Leistungsfähigkeit, bezogen auf die gesamte berufliche Qualifikation und nicht auf die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit.
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