Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGrundsätzlich darf die Krankenkasse Sie zu einer medizinischen Reha auffordern. Ob das in Ihrem Fall sinnig ist, da bereits das Rentenverfahren läuft, sei mal dahin gestellt. In sofern hat KSC Recht. Der Grundsatz Reha vor Rente wird natürlich im Rentenverfahren durch die DRV geprüft. Hintergrund sind in der Regel Zuständigkeitsfragen und mögliche Erstattungsansprüche der Krankenkasse. Klären Sie bitte unbedingt mit Ihrer Krankenkasse ab, ob sie auf die Antragstellung zur medizinischen Reha bei der Rentenversicherung verzichten können. Sie sind in ihren Gestaltungsmöglichkeiten nach schriftlicher Aufforderung durch die Krankenkasse eingeschränkt und können nur mit Zustimmung der Krankenkasse davon abweichen.
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