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Zitiert von: ???
Da Sie wohl bereits über 50 sind, wird eine Umschulung für Sie weniger in Betracht kommen
Wo bitte haben Sie das denn her????
Man sollte halt rechnen können:
Schulabschluss mit 14/15 + 42 Jahre = ???? Na?
56/57 Jahre! Also über 50.
Ich meine ja auch, warum deshalb keine Umschulung mehr in Betracht kommt...
Diese pauschale Betrachtungsweise gibt es nicht!!! Also tätigen Sie bitte nicht diese allgemeinen Aussagen. Dies ist vor allem für den Bereich Reha völlig unsinnig!
Diese pauschale Betrachtungsweise gibt es (intern !) sehr wohl.
Lassen wir doch mal den gesunden Menschenverstand ein bißchen ins Spiel kommen :
Es wird eine Weiterbildung/Umschulung beantragt, Alter der Person Mitte/Ende 50.
Gut, diese Umschulung dauert 2 Jahre (die Zeit von Beantragung bis tatsächlichem Beginn lasse ich mal außen vor, da können gut und gerne auch noch etlioche Monate hinzukommen).
So, dann hat der Versicherte also mit Ende 50 seine Umschulung beendet und steht dem Arbeitsmarkt top ausgebildet zur verfügung.
Wir haben also einen gesundheitlich vorbelasteten (sonst hätte es keine Umschulungsmaßnahme gegeben), rentennahen Jahrgang ohne Berufserfahrung im neuen Job.
So hart das klingt, aber auf dem heutigen Arbeitsmarkt haben Sie dann leider (fast) keine Chance mehr auf eine Einstellung.