Guten Morgen,
sofern Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bis zum Ende der Durchführung der Reha keine Altersrente von
wenigstens zwei Dritteln der Vollrente beziehen oder einen Antrag darauf gestellt haben, ist die Rentenversicherung voraussichtlich der Kostenträger der Reha-Leistung. Ansonsten wäre die Krankenversicherung der voraussichtlich zuständige Träger.
Wenn Sie also nach der Reha den Altersrentenantrag stellen und hier mit nein kreuzen ist der Antrag bei der Rentenversicherung zu stellen. Die Rentenversicherung und die Krankenversicherung werden sich schon einig. Sie stellen den Antrag, wenn Sie eine Reha benötigen und wir regeln den Rest. (;-)
Viele Grüße
Ihr Expertenteam