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Experten-Antwort

Reha-Antrag G 100

von Günter26.02.2020 | 14:40
185 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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In dem Reha-Antrag G 100 / Pkt. 11.2. wird folgende Frage gestellt: Beabsichtigen Sie, in den nächsten 6 Monaten Altersrente von wenigstens zwei Drittel der Vollrente zu beantragen? Ich habe folgende Situation: Bin Jahrgang 1958 und habe alle Voraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (mit Abzügen) erfüllt. Zurzeit beziehe ich Krankengeld und möchte nach Rücksprache mit meinem Hausarzt eine Reha beantragen um mehr Klarheit in meine gesundheitliche Situation zu bringen. Es kann also durchaus möglich sein, dass ich nach der Reha eventuell eine "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" beantrage. Was muss ich in meinem Fall bei Pkt. 11.2. ankreuzen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

sofern Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bis zum Ende der Durchführung der Reha keine Altersrente von

wenigstens zwei Dritteln der Vollrente beziehen oder einen Antrag darauf gestellt haben, ist die Rentenversicherung voraussichtlich der Kostenträger der Reha-Leistung. Ansonsten wäre die Krankenversicherung der voraussichtlich zuständige Träger.

Wenn Sie also nach der Reha den Altersrentenantrag stellen und hier mit nein kreuzen ist der Antrag bei der Rentenversicherung zu stellen. Die Rentenversicherung und die Krankenversicherung werden sich schon einig. Sie stellen den Antrag, wenn Sie eine Reha benötigen und wir regeln den Rest. (;-)

Viele Grüße

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Valzuunam 26.02.2020 | 14:45
Die Frage ist nicht, „ob es gut möglich ist“, sondern ob sie es (Stand heute) „beabsichtigen“. Die Antwort kennen nur Sie selbst.
Siehe hieram 26.02.2020 | 15:00
Sie werden aber keinen Nachteil haben, wenn Sie aus heutiger Sicht 'nein' ankreuzen und dann erst nach der Reha Ihre Meinung doch ändern.
Deutsche Rentenversicherung
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