In dem Reha-Antrag G 100 / Pkt. 11.2. wird folgende Frage gestellt:
Beabsichtigen Sie, in den nächsten 6 Monaten Altersrente von wenigstens zwei Drittel der Vollrente zu beantragen?
Ich habe folgende Situation:
Bin Jahrgang 1958 und habe alle Voraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (mit Abzügen) erfüllt.
Zurzeit beziehe ich Krankengeld und möchte nach Rücksprache mit meinem Hausarzt eine Reha beantragen um mehr Klarheit in meine gesundheitliche Situation zu bringen.
Es kann also durchaus möglich sein, dass ich nach der Reha eventuell eine "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" beantrage.
Was muss ich in meinem Fall bei Pkt. 11.2. ankreuzen?