Hallo Experten
Folgender Fall:
Zur Zeit AU; Arbeitsverhältniss besteht ATZ 20 Std die Woche ,schwerbehindert zu 50 %
Rente wegen Erwerbsminderung genemigt vor 7 Jahren wird aber z.Zt nicht ausgezahlt wegen Freibetragsüberschreitung beim Zuverdienst, Aufforderung zum Reha Antrag innerhalb von 10 Wochen liegt vor.
Wenn die RV jetzt wie vor 7 Jahren entscheidet das Reha Maßnahmen nicht sinnvoll sind und das teilweise Erwerbsminderung vorliegt bleibt dann der Krankengeldanspruch der mit 20 Wochenstunden und teilweiser Erwerbsminderung durch Beiträge erarbeitet wurde für die Dauer von 78 Wochen bestehen? Muß die KK dann weiter Krankengeld zahlen?
Wenn die RV jetzt wie vor 7 Jahren entscheidet das Reha Maßnahmen nicht sinnvoll sind und das teilweise Erwerbsminderung vorliegt bleibt.....
Viel wichtiger ist die Frage, was passiert, wenn die DRV Ihren Reha-Antrag bewilligt und Sie aus der Reha-Klinik als voll arbeitsfähig entlassen werden.
Manchmal muß dafür nur ein unscheinbares Kreuz im Entlassungsbericht versetzt werden.
Genau aus diesem Grund werde ich mich hüten, jemals wieder einen Reha-Antrag zu stellen.
Ich habe nämlich keine Lust, erneut 2 Jahre um meine BU-Rente zu kämpfen!
Fragen zum Krankengeld und was vielleicht damit passieren könnte, richten Sie bitte an die Krankenkasse oder an eine Krankenkassenforum.
Meinen Sie der DRV Mitarbeiter, der heute eingeteilt ist, wird sich dazu äußern? Eher nicht.
Trotzdem Danke,
ich hoffte auf eine Antwort da sich hier Verwaltungsakte und Entscheidungen von RV und KK wohl überschneiden und sich gegenseitig aufeinander abstützen. Ist wohl doch eher was für einen kundigen rechtsanwald.
Tun Sie, was Sie nicht lassen können. Ihr Anwalt wird an den Fakten aber auch nichts ändrn können.