Hallo Mar-Bas,
die fehlende Kommunikation und Verzögerungen in Ihrem Fall bedauern wir. Die von Ihnen angesprochene Rahmenfrist gibt es (§ 18 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX), hierbei ist aber auch zu prüfen, ob und ggf. wann diese Frist ausgelöst wurde.
Ohne die Unterlagen zu kennen, können wir hierzu leider keine Auskunft geben.
Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger und Sie fordern einen detaillierten Informationsstand zu Ihrem Reha-Antrag sowie eine Begründung, warum bislang noch nicht über diesen entschieden werden konnte, an.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung