[quote=364248]Hallo,
mit großem Erstaunen habe ich heute ein Schreiben der DRV erhalten, dass mein Formantrag zur Gewährung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation noch immer nicht vorliegen würde.
Mein behandelnder Arzt hat sämtliche Unterlagen am 27. Februar gefaxt inklusive aller benötigten Anträge.
Mit Datum 05. März erhielt ich deshalb auch einen Zwischenbescheid, dass mein Antrag eingegangen ist.
Weitere 10 Tage später datiert, erhielt ich Ende März ein weiteres Schreiben, dass mein Antrag fehlen würde und nur die medizinischen Unterlagen vorliegen würden. Dies hat mich sehr überrascht, da bereits im Schreiben davor der Eingang bestätigt wurde. Auch telefonisch wurde mir bestätigt, dass alles vorliegt.
Nichtsdestotrotz habe ich die gesamten Antragsformulare erneut per Einschreiben auf dem Postweg geschickt und diese wurden am 29. März in Berlin zugestellt.
Nun erreicht mich heute ein Schreiben, dass ich den Formantrag nicht zurückgeschickt hätte und man daher davon ausginge, dass ich an einer Weiterbearbeitung des Vorganges nicht interessiert sei!!!
Auf telefonische Rückfrage am heutigen Tage, wurde mir erneut versichert, dass alle Anträge vorliegen.
Was kann ich tun? Sicherlich nicht ein drittes Mal alles verschicken, zumal alles vorliegt. Ich finde es unfassbar, wie mit sensiblen und persönlichen Daten und Anträgen umgegangen wird und warte dringend auf einen Bescheid.
Vielen Dank.
Julia
Hallo Julia,
die Frage die ich mir beim Durchlesen Ihres Falles stelle, ist, WELCHE konkreten Vordrucke sind da oder wurden nachgefordert?
Ein Reha-Antrag besteht aus 2 Teilen:
1. Teil Vordrucke die vom Versicherten=Ihnen auszufüllen sind:
G0100
G0110
G0115
G9590
2. Teil Befundbericht vom Arzt
Vordruck S0051 (seit 01.01.2021)
Frage : Haben Sie die Vordrucke G0100 etc. ausgefüllt, ihrem Arzt mitgegeben und dieser hat alle Vordrucke gemeinsam an die Rentenversicherung gesandt?
Und beim 2x mal haben Sie ebenfalls die Vordrucke G0100 etc. an die Rentenversicherung gesandt?
Antwort ja: Dann liegt der Fehler bei der Rentenversicherung und lässt sich nur mit dem Sachbearbeiter klären.
Antwort nein: Der Arzt hat nur den Befundbericht an die Rentenversicherung gesandt! Dann war die erste Eingangsbestätigung nur eine Bestätigung, dass "etwas" da ist was als Antrag gewertet wird (nämlich der Befundbericht). Der Sachbearbeitet hat Sie dann jedoch angeschrieben um die weiteren benötigten Vordrucke anzufordern.
U.U. wurde bei den weiteren Anrufen nur geschaut, ob ein Verfahren läuft (deshalb Auskunft ja "Antrag ist da") aber nicht konkret ob alle Unterlagen vollständig.
Die G0100 Vordrucke können Sie über die Online-Dienste der Rentenversicherung nachreichen falls diese fehlen.
Geben Sie auch bereits bei Antragsstellung an, ob Sie eine Wunschklinik haben sowie Ihre Telefonnummer für Rückfragen.
Alles Gute für Ihre Gesundheit!