Hallo,
habe mich schon vor 3 Wochen an das Forum gewendet und kompetente Antworten auf meine Fragen bekommen.
Nun wende ich nochmals an euch mit der Bitte um Unterstützung.
Fakten: Bin seit Oktober 2014 krank, beziehe seit Anfang Dezember 2014 Krankengeld und habe zum 31.12.2014 nach 41 Jahren meine Arbeit verloren. Habe einen GdB von 50 %.
Mein Wunsch: Möchte am 01.08.15 in Rente für schwerbehinderte Menschen mit 10,8 % Anzüge gehen.
Nun habe ich in der letzten Woche eine Aufforderung von meiner Krankenkasse erhalten einen REHA-Antrag nach § 51 SGB V bis Mitte Mai zu stellen, sonst werden ab dann die Krankengeldzahlungen eingestellt.
Wollte meinen Rentenantrag, nach Rücksprache mit der Sachbearbeiterin bei der Stadtverwaltung, Ende April stellen.
Die mit gesendeten Formulare G 100, G 110 und G 115 wollte ich auszufüllen und kurz vor Ablauf der Frist wie von der Krankenkasse verlangt dort einreichen.
Nun sagte mir gestern ein Bekannter, das könnte ich alles vergessen, ich hätte eine eingeschränkte Dispositionsbefugnis und ich dürfte jetzt gar keinen Rentenantrag mehr stellen.
Stimmt die Aussage überhaupt und was muss ich eventuell tun um mein Ziel 01.08.2015 zu noch erreichen?
Bin total durcheinander. Alles ist so kompliziert.
Freue mich über jeden guten Rat und sage schon mal vielen Dank.
Hardi