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Experten-Antwort

Reha-Antrag nach Genehmigungsfiktion bewilligt / Widerspruch

von Jumpy03.06.2019 | 09:37
221 Ansichten
5 Antworten

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Guten Tag, der Reha-Antrag zu dem ich von der KK gezwungen wurde, wurde nach Genehmigungsfiktion bewilligt. Die Charité ist aber der Meinung, genau wie ich es bin, dass eine Reha nichts bringen wird. Kann ich nun Widerspruch einlegen? Welche Dokumente brauche ich? Und wie sieht die rechtliche Lage bzgl. Nahtlosigkeitsregelung aus, verliere ich Ansprüche wenn ich Widerspreche? Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

bei der Rentenversicherung gilt der Grundsatz Reha vor Rente.

Ich gehe davon aus dass die Rentenversicherung die Rehamaßnahme aufgrund der Aktenlage bewilligt hat.

Wenn die Krankenkasse zur Reha-Antragstellung aufgefordert hat, ist Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt.

Um negative Auswirkungen auf Ihre Krankengeldzahlungen auszuschließen, empfehle ich Ihnen mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner bei der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen.

MFG

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4 Antworten

Krankenkasseam 03.06.2019 | 10:43
Wenn die KK dazu "gezwungen" hat, dann ist die KK der Ansprechpartner und nicht die DRV. Das ist dann wohl das falsche Forum hier.
Jumpyam 03.06.2019 | 11:13
Entschuldigen Sie bitte wenn ich mich unklar ausgedrückt habe. Der normale Weg zur Festellung einer EU-Rente sieht vor, dass die KK mich auffordert einen Reha-Antrag zu stellen. Wird dieser von der RV abgelehnt wird der Reha-Antrag in ein EU-Festellungsverfahren umgedeutet. Darum geht es schon um die RV und ihrer Zusage auf Reha. In meinem Fall nach Genehmigungsfiktion, also ohne Prüfung.
k-o-ram 03.06.2019 | 11:40
Zitat von Jumpy anzeigenausblenden
Das wird sich hier nicht klären lassen, ich würde da zu einem rechtlichen Vertreter, oder einem Sozialverband, zur Unterstützung raten. Die genauen Abläufe kann hier ja keiner nachvollziehen und die Krankenkasse dürfte nach §51 SGB V aufgefordert haben, somit hat sie auch das Dispositionsrecht und könnte bei fehlender Mitwirkung das Krankengeld einstellen. Warum und weshalb die Reha nun so entschieden wurde, kann ja auch keiner hier nachvollziehen und was jetzt der richtige Weg wäre. H.
Ähnlicham 03.06.2019 | 13:02
Viele gehen den normalen Weg und stellen einfach einen Rentenantrag bei der DRV.
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