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Experten-Antwort

Reha-Antrag nach Op und bei EMR

von Christine Beidatsch11.08.2010 | 12:07
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe seit 2005 EMR und bin noch 15 h/Woche berufstätig, zahle also weiterhin aktuell in die DRV ein. Ich bin Dialysepatientin und habe nun nach einer OP am 4. Brustwirbel eine Reha beantragt. Das Krankenhaus war im Umbau und die Dialysebehandlung gestaltete sich schwierig, daher wurde ich bereits am 26.7.10 ( OP am 22.07.10) entlassen. Eine zugesagte Reha wurde in dieser Zeit von Krankenhaus nicht mehr beantragt, also hat mein Hausarzt den Reha-Antrag gestellt. Meine Unterlagen wurden nun am 05.08.10 an meine Krankenhasse TK weitergeleitet mit dem Hinweis, die DRV sei wegen EMR nicht zuständig. Dort sind die Unterlagen bis heute nicht eingetroffen. Eine Reha im Jahr 2008 wurde von der DRV übernommen bei gleichem Versicherungsverhältnis. Ich bemühe mich schnellst möglich wieder arbeitsfähig zu werden und auch unter Dialysepflicht zu bleiben, und kann jetzt diese Verschieberei nicht nachvollziehen, da auch die Krankenkasse mir zu vor mitteilte, dass die Reha bei der DRV zu beantragen sei. Meine Frage: Wer ist wirklich zuständig und wie lange soll das Verfahren jetzt dauern? Mit freundlichen Grüßen Christine B.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christine Beidatsch,

der Rentenversicherungsträger ist für eine medizinische Rehabilitation zuständig, wenn bestimmte persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Dies wird vom zuständigen Rentenversicherungsträger geprüft.

Auch wenn Sie bereits Erwerbsminderungsrente beziehen, können Sie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten, wenn dadurch die geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert, wiederhergestellt oder zumindest deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.

Grundsätzlich haben Sie erst nach Ablauf von 4 Jahren erneut Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation. Ausnahme: wenn eine Rehabilitationsmaßnahme aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist.

Den Antrag sollten Sie somit ggf. erneut an Ihren Rentenversicherungsträger senden.

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2 Antworten

Britta.fam 11.08.2010 | 13:52
So weit mir bekannt ist wird eine AHB von der KK bezahlt. Eine AHB wird immer bis 14 Tage nach dem Krankenhausufenthalt von der KK bezahlt. Eine Reha soll die Arbeitskraft wieder herstellen die wird von der RV bezahlt . Aber nur wenn durch die Reha die Arbeitskraft wieder hergestellt werden kann. Also in deinem Fall ist schon richtig das die KK diese Reha bezahlen muss. Denn die Erwerbsminderung wird ja nicht behoben sondern nur dein Gesundheitszustand gebessert. Sollte ich falsch liegen dann bitte Experten berichtigen. Ich weis es jedenfalls so . Gute Besserung! Britta.f
Christine Beidatscham 11.08.2010 | 15:39
Vielen Dank zunächst für Ihre Antwort. Momentan schwebt mein Antrag ja irgendwo im Nichts zwischen DRV und Krankenkasse . Von meinem Hausarzt und Dialysearzt wurde im ärztl. Attest bescheinigt, dass eine Gefährung der Teilhabe am Arbeitsleben besteht, dennoch sah das Dezenat 7931 die Vorraussetzungen für nicht gegeben, sondern es sei ein Rehabilitationsbedarf im Sinne SGB IX. Kann denn nicht die Krankenkasse den Antrag an die DRV zuücksenden damit eine zügige Bearbeitung noch erfolgen kann? Mit freundlichen Grüßen Christine Beidatsch
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