Sie entrichten zwar durch die Aufstockung einen vollwertigen PFLICHT-Beitrag, aber Minijob bleibt trotzdem Minijob.
Kein Rentenversicherungsträger wird Sie in Reha schicken, damit Sie Ihren Mini-Job weiterhin ausüben können. Denn Sie dürfen ja auch als EM-Rentner mit einer vollen Rente (also unter 3 Stunden tgl.) einen Mini-Job ausüben.
Eine med. Reha ist dafür da, dass der Rehabilitant nach Abschluß MÖGLICHST wieder vollschichtig, also mehr als 6 Stunden täglich, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in seinem Beruf arbeiten kann.
Aus Erfahrung weiß ich, dass es nicht so gut ankommt, wenn neben dem anhängigen Widerspruchs- oder Klageverfahren ein Reha-Antrag gestellt wird. Das bringt ziemlich viel Unruhe in das ganze Verfahren, weil einerseits eine Rente angestrebt wird, andererseits eine Reha, um die Erwerbsfähigkeit zu verbessern. Manchmal wird in Widerspruchs- oder Klageverfahren tatsächlich eine Reha angeregt. Ich an Ihrer Stelle würde dies abwarten.
Sollte das Widerspruchsverfahren negativ verbeschieden werden, sollten Sie eine Reha beantragen (sofern nicht schon darauf hingewiesen wird, dass eine Maßnahme durchgeführt werden soll!).
Das ist meiner Meinung nach der beste Weg. Aber das müssen Sie entscheiden.