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Reha-Antrag-Umwandlung ?

von Franziska03.11.2009 | 07:57
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Die Krankenkasse teilte mir mit, dass es möglich sein könnte, dass die DRV meinen RehaAntrag in einen Rentenantrag umwandelt. Welche Vorraussetzungen müssen dafür vorhanden sein? Ich habe am 12.3. einen Rehaantrag gestellt, Reha war vom 1.9.-13.10.09. Arbeitsunhähigkeit besteht seit 26.11.08 bis weiterhin. Danke im voraus für die Antwort. Franziska

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Franziska,

Nach § 116 Abs. 2 SGB 6 gilt der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben als Antrag auf Rente, wenn der Versicherte vermindert erwerbsfähig ist und

- eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben mangels Erfolgsaussicht nicht in Betracht kommen kann oder

- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zwar bereits durchgeführt worden sind, aber nicht erfolgreich waren, weil sie den Eintritt einer nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung relevanten Leistungsminderung (teilweise oder volle Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit nach § 240 Abs. 2 SGB VI) nicht verhindert haben.

Die Antragsfiktion des § 116 Abs. 2 SGB VI bewahrt den Versicherten vor den nachteiligen Folgen einer verspäteten Rentenantragstellung in den Fällen, in denen dieser nach dem Grundsatz "Leistungen zur Teilhabe vor Rente" zunächst Leistungen zur Teilhabe und nicht zugleich auch Rente beantragt hat. Damit kann sich die Rehabilitationsbereitschaft des Versicherten für ihn selbst nicht nachteilig auswirken.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Franziska,

ob tatsächlich eine Umdeutung des Reha-Antrages erfolgt, entscheidet der Rentenversicherungsträger anhand der vorliegenden Akten.

Um sich über die Dauer des Verfahrens zu informieren, empfehle ich Ihnen beim Rentenversicherungsträger telefonisch nachzufragen.

1 Antworten

Franziskaam 04.11.2009 | 13:26
Vielen Dank für Ihre Hilfe. Bisher gab es Teilhabe am Arbeitsleben (teilweise erfolglos) und die genannte Reha, ebenso erfolglos. Dann müßte doch die Erwerbsminderungsrente ab Antragsdatum 12.3.08 rückwirkend genehmigt werden ? Wird nach Aktenlage entschieden ? Wie lange wird es ungefähr dauern bis ich Nachricht erhalte ? Nochmals herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. MfG Franziska
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