Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Reha-Antrag und Einschränkung des Gestaltungsrecht

von Hase7116.06.2019 | 16:35
642 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, seit Mitte Februar 2019 bin ich aufgrund der Erst-Diagnose MS krank geschrieben. Einen Antrag auf stationäre Reha habe ich Ende April bei der DRV gestellt, dieser befindet sich noch in Bearbeitung. Jetzt erhalte ich von Seiten der KK ein Schreiben, "Antrag auf mediz. Rehabilitation bei der DRV" Einschränkung des Gestaltungsrechts. Zudem habe ich einen GdB 50 Merkmal G seitens des Versorgungsamtes zugesprochen bekommen. Ich möchte nach der Reha wieder voll arbeiten gehen, das ist mein Ziel welches ich durch die Reha zusätzlich umsetzen möchte bzw. erlangen möchte. Wie kann ich jetzt gegenüber der KK dies in einem Widerspruch geltend machen? Denn mir liegt es fern überhaupt einen Rentenanspruch in Anspruch zu nehmen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hase71,

zunächst ist offen, ob Ihr Reha-Antrag überhaupt als Rentenantrag umgedeutet wird. Das ist nur der Fall, wenn Sie tatsächlich (und nicht nur vorübergehend)vermindert erwerbsfähig sind - also die Rentenversicherung dies feststellt.

Sollten Sie nach der Reha wieder voll arbeiten gehen, dürfte kein Anlass für eine Verrentung bestehen - die Angelegenheit wäre dann für Sie erledigt.

Es bleibt Ihnen unbenommen, der Aufforderung der Krankenkasse zu widersprechen, um eine Rücknahme der Einschränkung des Gestaltungsrechts zu erreichen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 16.06.2019 | 16:46
Was versprechen Sie sich von so einem Widerspruch? Wenn Sie nach der Reha wieder arbeiten können, ist doch alles egal. Und wenn nicht, dann läuft es wohl so oder so auf die Rente hinaus. Ob da dann wichtig ist wann Sie die Rente beantragen? Möglicherweise viel Gedöhns um gar nichts.
Hase71am 16.06.2019 | 17:34
Meine Frage ging dahin,dass mir die KK mitteilt,das ich Widerspruch einlegen sollte innerhalb von vier Wochen. Ich hatte bisher noch nie mit solchen Dingen zu tun und daher möchte ich auch nicht versäumen hier falsch zu handeln. Zudem mir sehr viel daran liegt wieder arbeiten zu können. Also ein guter Rat oder Hinweise wie man damit umgeht wären hier von Vorteil.
k-o-ram 16.06.2019 | 19:15
Zitat von Hase71 anzeigenausblenden
Wenn die ganze Planung auf "wieder voll arbeiten" ausgelegt ist und die medizinischen Gründe nicht dagegen sprechen, und sprechen werden, dann gibt es keinen Grund gegen das von der KK zu widersprechen. Individuell gesehen würde das dann nur Sinn machen, wenn das Thema "Erwerbsminderungsrente" jetzt schon im Raum stehen könnte und es hier zu Nachteilen kommen könnte. Aber wenn die Reha sowieso ein Ziel ist, welches auch sofort angegangen wird, dann bringt ein Widerspruch auch nichts. H.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026