Hallo Hase71,
zunächst ist offen, ob Ihr Reha-Antrag überhaupt als Rentenantrag umgedeutet wird. Das ist nur der Fall, wenn Sie tatsächlich (und nicht nur vorübergehend)vermindert erwerbsfähig sind - also die Rentenversicherung dies feststellt.
Sollten Sie nach der Reha wieder voll arbeiten gehen, dürfte kein Anlass für eine Verrentung bestehen - die Angelegenheit wäre dann für Sie erledigt.
Es bleibt Ihnen unbenommen, der Aufforderung der Krankenkasse zu widersprechen, um eine Rücknahme der Einschränkung des Gestaltungsrechts zu erreichen.