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Experten-Antwort

reha antrag vollständigkeit ohne med. befundberichte

von Frank Heinen09.05.2016 | 13:39
2398 Ansichten
8 Antworten

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ich wurde von meiner krankenkasse gem. 51 § SGB V aufgefordert einen antrag auf medizinische reha zu stellen. leider schaffe ich es nicht mehr bis zum fristtermin an die ärztlichen befundberichte zu kommen. gilt der antrag gem. § 51 SGB V formal als gestellt, wenn ich bis zum fristtermin nur das formular G100(der eigentliche antrag) bei der rentenversicherung ohne die befundberichte einreiche und mir die abgabe quittieren lasse? die befundberichte werden von mir dann selbstverständlich nachgereicht. oder wird der antrag ohne die befundberichte als unvollständig(wie nicht abgegeben) gewertet, mit allen konsequenzen gem. 51 § SGB V?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.05.2016 | 09:00

Im Hauptantrag (G0100) sollte vermerkt werden, dass die Befundberichte nachgereicht werden.

7 Antworten

Schorscham 09.05.2016 | 14:03
Die Befundberichte können nachgereicht werden. MfG
Frank Heinenam 09.05.2016 | 14:33
noch eine weitere besonderheit: der ärztliche befundbericht wird aller vorraussicht nach eine berufliche statt einer medizinischen reha empfehlen mit dem focus auf eine wiedereingliederung nach dem hamburger modell. beim hamburger modell ist eigentlich die kk der kostenträger und nicht der drv. unter diesen aspekten wird die drv den antrag auf med. reha vermutlich ablehnen und auf das hamburger model bzw. die berufliche reha verweisen. macht es denn unter diesen umständen überhaupt noch sinn, den antrag auf eine medizinische reha zu stellen? eigentlich hätte mich die kk auffordern müssen einen antrag auf berufliche reha statt einer med. reha zu stellen. wie sieht das in diesem falle in der praxis aus?
KSCam 09.05.2016 | 17:36
Für was bräuchte jemand der nach dem Hamburger Modell wieder eingegliedert wird, d.h. beim bisherigen Arbeitgeber schrittweise auf die alte Tätigkeit geführt wird, denn eine berufliche Reha? Das scheint mir von Ihrem Arzt nicht sonderlich durchdacht zu sein. Aber was solls? Sie müssen den Reha Antrag stellen, das tun Sie, wobei Sie Befundberichte nachreichen können. Und auf Ihren Antrag wird und muss die DRV reagieren. Dabei kann vieles herauskommen, u.a. dass die DRV eine Reha ablehnt weil man davon ausgeht dass das Hamburger Modell zum tragen kommt. Und dann muss die Krankenkasse halt zu Potte kommen.......
Frank Heinenam 09.05.2016 | 18:03
da gebe ich KSC recht: die reha braucht man in diesem falle nicht. sie muss halt nur pro forma beantragt werden, damit die krankenkasse gem. § 51 sgb v die zahlungen nicht einstellt. einen anderen zweck kann ich leider nicht erkennen. dabei ist es völlig egal, ob die reha notwendig ist und mit hoher warscheinlichkeit deswegen auch abgelehnt wird. das ganze ist eselfutter für den amtsschimmel, mehr nicht.
Stollubaam 10.05.2016 | 20:39
Guten Abend! Ich habe auch angegeben, dass die Befundberichte nachgereicht werden, das war kein Problem. Grüße Stolluba
Hans-Peteram 11.05.2016 | 11:25
Die RV hat es lieber, es kommt alles als ein Paket, aber wenn man gleich reinschreibt, dass noch was nachgereicht wird, ist das auch ok.
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