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Experten-Antwort

Reha Antrag von der RV 10 Wochen rückdatiert?

von Christiane 195407.02.2019 | 16:26
108 Ansichten
3 Antworten

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Ich 64 J. beziehe seit dem 1.9.2018 Krankengeld und wurde am 22.10.2018 von der KK zum Reha Antrag aufgefordert. Die 10 Wochenfrist wurde eingehalten und ich gab am 2.1.2019 auf Anraten der RV Mitarbeiterin meinen Reha Antrag fristgerecht persönlich ab. Ich bekam den entsprechenden Beleg für die KK, den ich faxte, Mailte und noch mit der Post zusandte. Nun bekam ich die Reha Bewilligung: "Sehr geehrte Frau Christiane, auf Ihren Antrag vom 22.10.2018 bewilligen wir Ihnen eine Reha...… Ich bin überrascht, ich habe den Antrag am 2.1.2019 persönlich in der Rentenstelle abgegeben, die Dame sagte, es sei so okay...Hier im Forum hatte ich zuvor auch mal recherchiert, ob man die 10 Wochenfrist ausschöpfen könne...kann man, hieß es da! Nun hätte ich den Reha Antrag am 22.10.2018 gestellt? Anstatt 2.1.2019?? Was hat es damit auf sich, weiß jemand, ob man das richtig stellen müsste oder ist es egal. Danke für Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christiane,

den Ausführungen von W*lfgang ist zuzustimmen. Sie sollten eine Korrektur des Antragsdatums prüfen lassen.

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2 Antworten

Danielaam 07.02.2019 | 18:19
Normal ist es egal. Aber falls du danach Erwerbsminderungsrente beantragen willst, könnte das Antragsdatum für den Beginn entscheidend sein, welches hier großen finanziellen Unterschied ergeben kann. Also, ich würde es korrigieren lassen, Beleg hast du ja
W*lfgangam 07.02.2019 | 19:01
Hallo Christiane 1954, das wirksame Antragsdatum ist Ihr Reha-Antrag, entweder mit Abgabe/Aufnahme des formularmäßigen Antrags oder auch bereits das Datum der Terminvereinbarung mit dem Ziel dieses Antrages, dazu: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… > weiß jemand, ob man das richtig stellen müsste oder ist es egal Egal ist es nicht ganz, wenn - basierend auf dem Reha-Antragsdatum - hintendran eine EM-Rente festzustellen ist *). Ein möglicher Rentenbeginn zum 01.02.2019 (gegenüber 01.11.2018) hätte den Vorteil einer längeren Zurechnungszeit = etwas höherer Rente. *) Folgt kein EM-Rentenverfahren, ist das Reha-Antragsdatum einfach egal und man/frau kann es so laufen lassen. Besser/vorsorglich doch eine 'Korrektur' zum richtigen Antragsdatum anfordern ...ließe sich im Rahmen eines Rentenverfahren natürlich auch noch nachholen. Gruß w.
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