Sozialrechtler, der echte
Zitiert von: Schnucki
ich möchte eine Anschlussfrage stellen bezüglcih der Bewerbungspflicht bei voller Erwerbsminderung, die auf Arbeitsmarktlage beruht (also mit 3-6 std).
Wenn ich Bescheid bekomme von der Agentur f.Arbeit:
kann ich dann einen
Rehabilitationsantrag
stellen ?
dank für eine antwort.
Schnucki
Sie müssten ganz schön bescheuert sein, wenn Sie einen solchen Antrag stellten:
§102 SGB VI: "(2a) Werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht, ohne dass zum Zeitpunkt der Bewilligung feststeht, wann die Leistung enden wird, kann bestimmt werden, dass Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder große Witwenrenten oder große Witwerrenten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit mit Ablauf des Kalendermonats enden, in dem die Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben beendet wird."
Und schon ist Ihr gesichertes Einkommen futsch.
Die BA kann keinen Einfluß (Zwang) auf Sie dahingehend ausüben, daß Sie sich irgendwo bewerben. Auch die DRV kann das nicht, es sei denn, die Arbeitsmarktlage ändert sich, was nicht zu erwarten ist. Mit der Rentengewährung ist die weg vom Fenster der Repressalien gegenüber ihren "Kunden".