Nur der Rentenversicherungsträger entscheidet alleine über einen Rentenanspruch. Wenn bereits der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet wurde, dann ist davon auszugehen, dass auch ein Rentenanspruch besteht. Sie müssen also zuerst mal den Bescheid Ihres Rentenversicherungsträgers abwarten. Alles weitere kann man dann mit dem Rentenbescheid besprechen. Hierzu ist eine persönliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung ratsam. . Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. Man kann anhand des Bescheides auch auf die Auswirkungen bei der Agentur für Arbeit eingehen.