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Reha Antrag zurückziehen wegen Pflegebedürftigkeit Mutter

von Stefan Schröder09.02.2012 | 19:53
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8 Antworten

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Hallo, Oktober 2011 habe ich freiwilligen Antrag auf medizinische Reha gestelllt, wurde am 20.01.2012 von der DRV Bund bewilligt. Seit Mitte Januar 2012 ist jedoch meine krebskranke Mutter pflegebedürftig (malignes metastasierendes Melanom, Lebermetastasen im Endstadium) und wünscht sich häusliche Pflege bis zur Aufnahme im Hospiz sowie regelmäßigen Besuch von Ihren Angehörigen. Kann ich meinen Antrag zurückziehen und welche Konsequenzen könnte das für mich haben? mfg, Stefan Schröder

8 Antworten

Krämersam 09.02.2012 | 19:58
Und welche Leistung bekommen Sie aktuell ? Krankengeld ?
Krämersam 09.02.2012 | 21:14
Wenn Sie wirklich den Rehaantrag seinerzeit von sich aus freiwillig gestellt haben und nicht von der Rentenversicherung z.b. im Rahmen eines Rentenverlängerungsantrages dazu aufgefordert wurden eine Reha anzutreten, sehe ich da - erstmal - keine Konsequenzen für Sie. Allerdings müssen Sie sich darüber bewusst sein, das der Rehaantrag von der RV bei einem EM-Rentner nur dann überhaupt genehmigt wird, wenn mit der Reha eine Besserung oder sogar Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit mit allergörsster Wahrscheinlichkeit auch erreicht werden kann. Das heisst im Rahmen ihres Rehanatrages wurden bereits aktuelle med. Unterlagen über ihren aktuellen Gesundheitszustand eingeholt, um ihre Rehafähigkeit und die Erfolgsausichten einer med. Reha seitens der RV beurteilen zu können. Insofern sieht die RV bei ihnen generell Möglichkeiten ihre Erwerbsfähigkeit zu verbesserrn oder sogar ganz wieder herzustellen, sonst wäre ihenn die Reha seitens der RV nicht genehmigt worden. Der Antrag wäre dann an ihre Krankenkasse weitergeleitet worden. Wenn Sie jetzt die Reha einfach absagen und damit per Reha ja keine aktuelle Prüfung ihrer Erwerbsfähigkeit mehr möglich ist, KÖNNTE die RV dann ihre EM-Rente in Frage stellen und Sie z.b. dann zu einem Gutachter schicken, um ihre EM erneut beurteilen zu lassen. Insofern sind Sie - bewusst oder unbewusst - auf jeden Fall aber absolut unnötig, mit ihrem freiwilligen Rehaantrag ein gewisses Risisko hinsichtlich ihrer weiteren Berentung eingegangen. Im Endeffekt und wenn bei ihnen keine EM jetzt im weiteren Verfahren ( sofern es denn eins gibt und von der RV eingeleitet wird) mehr festgestellt würde, wären Sie dann auch ihre EM-Rente los... Die selben Konsequenzen könnte aber natürlich auch nach einer absolvierten med. Reha auftreten. Insodern ist die Beantragung und Absolvierung einer med. reha während der Berentung immer mit einem gewissen Rsisiko verbunden... In Abwandelung einer alten Juristenweisheit würde ich dazu sagen : " In einer Reha und auf hoher See ist man in Gottes Hand " - vor allem was das Ergebnis einer Reha hinsichtlich der Einschätzung zur EM betrifft.....
Stefan Schröderam 09.02.2012 | 20:13
Zur Zeit beziehe ich Rente wegen voller Erwerbsminderung sowie Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII. Meine Erwerbsminderung wurde schon in meiner letzten Reha 2010 festgestellt. mfg, Stefan Schröder
Feliam 10.02.2012 | 07:19
Hallo Krämers, jetzt machen Sie mal nicht komplett die Pferde scheu! Wenn jemand einen Reha-Antrag stellt und die bewilligte Reha aus nachvollziehbaren Gründen nicht antritt, passiert erstmal gar nichts außer dass der Vorgang beendet wird. Ggf. kann zu einem anderen Zeitpunkt wieder eine Reha beantragt werden. Eine Überprüfung des Gesundheitszustandes und der noch vorliegenden Voraussetzungen für die Rente kann ohnehin jederzeit erfolgen.
Stefan Schröderam 10.02.2012 | 08:14
Herzlichen Dank für die ausführlichen Antworten.
=//=am 10.02.2012 | 10:00
Andererseits geht ja so eine med. Reha auch nicht ewig, sondern in der Regel 3 Wochen. Ist es Ihnen nicht möglich, diese Zeit aufzubringen? Vielleicht gibt es ja auch eine Reha-Klinik in der Nähe, wo Sie notfalls schnell zu Hause wären, wenn wirklich etwas passieren sollte.
Steeeeam 10.02.2012 | 19:22
Also ich würde empfehlen den Antrag nicht zurückzuziehen. Wenn es eine Ablehnung wird, dann kann mand as ja klaglos hinnehmen. Wird es eine Bewilligung, dann hat diese ja für mehrere Monate Gültigkeit . Der Rehaklinik teilt man dann eben mit, dass man erst in einigen Monaten an einer Reha teilnehmen kann. Damit erspart man sich eine erneute Antragsstellung in einigen Monaten. Das ganze ist allerdings nur dann sinnvoll wenn die Pflege auch nur wenige Monate andauern wird.
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