Reha Antragstellung

von
Sonnenblume

Hallo sehr geehrte Experten,
ich bin im KG Bezug und wurde durch die KK aufgefordert einen Rehaantrag zu stellen. Um eine fristgemäße Antragstellung zu gewährleisten wollte ich meinen Antrag in einer Beratungsstelle der DRV abgeben. Um einen Termin zu vereinbaren rief ich dort an und die Mitarbeiterin erklärte mir, dass der Antrag zwar in den Postkasten der Betatungsstelle geworfen werden kann, allerdings gibt es es keine Eingangsbestätigung und sie (die Mitarbeiterin) wüßte auch gar nicht, was sie auf die Eingangsbestätigung schreiben sollte??!! Da Probleme mit den KK hinischtlich der vorschnellen Einstellung der KG Zahlung zu befürchten sind, habe ich mir den eAntrag angesehen und auch hier gibt es keine Eingangsbestätigung. Das Antragsformular (mit immerhin 10 Seiten) zu faxen ist für mein Faxgerät als Privatperson eine Herausforderung. Die Übersendung mit der Post (Einschreiben Rückschein oder Einwurf) sehr kostenintensiv. Ich wollte nun den Rehaantrag (formlos) faxen und die Formulare nachreichen. Gilt der Antrag (zunächst formlos also ohne Formular) dann als fristgerecht gestellt?

von
Nachfrage

Interessant wäre es zu erfahren, warum Sie so in Zeitnot sind.
Im Normalfall setzt die KK nicht so einen knappen Termin.
Haben sie evtl. erst auf „den letzten Drücker“ den Antrag gestellt?
Eine formlose Antragstellung sollte auch fristwahrend sein.
Das müssen Sie aber mit der KK klären.

von
KSC

Kann es sein dass Sie Probleme, die eigentlich keine sind, aufbauschen?

Dem Antrag einen "Zettel" beifügen, dass man Ihnen nach Eingang eine Bestätigung schicken soll, wäre eine Möglichkeit - egal ob Sie den mit der Post schicken oder in den Briefkasten der Beratungsstelle stecken. Das geht auch bei Online-Anträgen....

Dass die Kollegin an Telefon nicht in der Lage ist einen dort abgegebene Antrag zu "bestätigen", ist kaum zu glauben.
Ich würde die erste Seite kopieren, nen Datumsstempel drauf und einen handschriftlichen Vermerk dass der Antrag abgegeben wurde. Das dauert keine 2 Minuten.

Und drittens könnten Sie den Antrag auch bei Ihrer Krankenkasse zur Weiterleitung an die DRV abgeben - dann würde sich die Bestätigung für die Kasse erübrigen, denn die Kasse weiß dann Bescheid.

Alles Dinge auf die man selbst hätte kommen können.

Schönen Abend

Experten-Antwort

Hallo Sonnenblume

die Anregungen von KSC sind sehr praxisnah und auch sicher erfolgreich.

Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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