Wenn Sie zur Rehaantragstellung von der Krankenkasse seinerzeit aufgefordert wurden, ist ihr Dispositionsrecht eingeschränkt und Sie können ohne Zustimmung der Krankenasse die Reha sowieso NICHT verschieben, da sonst kein Krankengeld mehr bezahlt würde.
Auch wenn ihr Dispostionsrecht nicht eingeschränkt ist, sollten Sie in jedem Falle ( um den Bezug des Krankengeldes für den Zeitraum bis zjm Antriit der Reha sicher zu stellen ) ,die Verschiebung des Rehaantritts mit ihrer Krankenkasse im Vorfeld absprechend und schriftlich genehmigen lassen. Die Chancen dafür halte ich persönlich jedoch für sehr gering....
Ebenfalls muss der Kostenträger der Massnahme ( hier wohl die Rentenversicherung ) sowie die Rehaklinik mit der Verschiebung einverstanden sein und vor allem auch zeitnah einen neuen Termin anbieten können.
Weihnachten , Geburtstag etc. ist eigentlich alles kein Grund um eine so wichtige
Gesundheitsmassnahme wie eine med. Reha zu verschieben.
Sie sollten sich reiflich überlegen, ob Sie diesen ganzen Aufwand sowie das Risiko ,welches Sie mit der Verschiebung eingehen wirklich in Kauf nehmen wollen.
Gesundheit geht vor - und zwar vor allem anderen !
p.s.
Außerdem können Sie in der Rehaklinik den behandelnden Arzt fragen und darum bitten , ob Sie nicht den 1. und 2. Weihnachtsfeiertag zu Hause verbringen zu dürfen. Das dürfte sicher genehmigt werden.