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Experten-Antwort

Reha: Antrittstermin - rechtliche Regelung

von Susanne12307.02.2013 | 16:48
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, weiß jemand, wo geregelt ist, ob und wie lange man eine medizinische Reha verschieben kann? Mitarbeiterinnen von zwei verschiedenen Reha-Kliniken haben mir da sehr unterschiedliche Auskünfte gegeben. Die eine sagte, ich hätte nach der Bewilligung sechs Monate Zeit und könne den Termin mit der Klinik absprechen. Die andere sagte, das mit den sechs Monaten sei veraltet. Ich dürfte den Termin, den mir die Klinik mitteilt, maximal um drei Wochen verschieben, sonst müsste die ganze Maßnahme neu beantragt und bewilligt werden. Bei einem Eilantrag könnte der Termin überhaupt nicht verschoben werden. Deshalb hätte ich die Informationen jetzt gerne schriftlich und mit Angabe des Gesetzes, der Verordnung, Vorschrift oder so. Konkret geht es um: eine stationäre medizinische Reha Kostenträger Deutsche Rentenversicherung Bund kein Eilantrag Ich beziehe eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit. Die Reha wurde durch meinen Facharzt angeregt und ich finde den Vorschlag gut. Denn ich hoffe, dass mir die Reha helfen wird, wieder Teilzeit arbeitsfähig zu werden. Müssen Gründe für eine Verschiebung angegeben werden? Gibt es unterschiedliche Regelungen bei den verschiedenen Rentenversicherungsträgern? Vielen Dank und viele Grüße Susanne

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen "Susanne123",

nach § 13 Abs. 1 SGB 6 bestimmt der Träger der Rentenversicherung im Einzelfall unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Art, Dauer, Umfang, BEGINN und Durchführung von Rehabilitationsleistungen sowie die Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßen Ermessen.

Der jeweilige Rentenversicherungsträger hat bezüglich des BEGINN der Reha-Leistung einen Entscheidungsspielraum. Dieser wird von den meisten Rentenversicherungsträgern dahingehend ausgeübt, dass der Reha-Bewilligungsbescheid und damit verbunden auch die Kostenzusage für die Rehabilitationseinrichtung mit einer Gültigkeitsdauer versehen wird. Diese kann sich nach Reha-Einrichtung, Indikation etc. bei jedem Rentenversicherungsträger unterscheiden und auch manuell für jeden Fall individuell vorgegeben werden.

Insoweit kann man Ihre Frage nicht generell beantworten. Die Antwort von "Stickenroth" vom 07.02.2012 - 16:58 Uhr ist insoweit richtig. Bitte wenden Sie sich zur weiteren Abklärung direkt an Ihren Sachbearbeiter / Ihre Sachbearbeiterin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Allein dort kann über eine Verschiebung über den im Bewilligungsbescheid vorgegebenen Gültigkeitsrahmen hinaus entschieden werden.

Innerhalb des Gültigkeitsrahmen obliegt die Entscheidung der jeweiligen Reha-Einrichtung.

Ich wünsche Ihnen für Ihre Reha-Leistung viel Erfolg. Die Sorgen von "Otto N." sind unberechtigt. Eine solche Anweisung an die Rehabilitationseinrichtungen gibt es definitiv nicht.

Schönes Wochenende

Ihr Experte

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12 Antworten

Jackam 07.02.2013 | 16:54
Ich verstehe aber ihr Problem jetzt nicht . Als Rentner haben Sie doch Zeit und können die Reha jederzeit bzw. schnellstens antreten. Das sollte doch auch in irhem Intresse sein um wieder gesund zu werden. Warum wollen Sie die Rehe also jetzt verschieben ? Das ist doch völlig unlogisch.
Stickenrotham 07.02.2013 | 16:58
von Experte/in Experten-Antwort RE: Bis wann muss die Reha begonnen werden Hallo Lillemoor, in der Regel haben die Reha-Bescheide ab Zustellung eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten. In diesem Zeitraum sollte die Reha-Maßnahme auch angetreteten werden. Falls diese Zeitspanne nicht ausreicht, setzen Sie sich bitte mit Ihrem RV-Träger in Verbindung und liegen ihm Ihre Gründe dar. Falls ärztliche Gründe nicht entgegenstehen, könnte im Einzellfall die Gültigkeitsdauer ggf. verlängert werden.
Susanne123am 07.02.2013 | 17:57
Hallo Jack, um meine Gründe, die Reha möglicherweise zu verschieben, geht es hier gar nicht. Ich habe lediglich nach Informationen gefragt, wie das prinzipiell geregelt ist. Viele Grüße Susanne
Susanne123am 07.02.2013 | 18:01
Zitat von Stickenroth anzeigenausblenden
Hallo Stickenroth, vielen Dank für Ihre Antwort! Bevor ich meine Frage ins Forum gesetzt habe, habe ich natürlich ein bißchen gesucht und auch den von Ihnen zitierten Beitrag gefunden. Leider wird auch dort keine rechtliche Grundlage angegeben. Genau die suche ich aber, weil ich widersprüchliche Angaben habe und nicht weiß, was ich glauben soll. Deshalb wäre ich für weitere Antworten sehr dankbar. Viele Grüße Susanne
Otto N.am 07.02.2013 | 18:53
Sind Sie sich darüber im Klaren, dass Sie Ihre volle EM-Rente riskieren, wenn Sie sich von der DRV eine medizinische Reha-Maßnahme finanzieren lassen? Selbstverständlich erwartet die DRV als Kostenträger, dass durch die Reha-Maßnahme eine wesentliche Besserung Ihrer Erwerbsfähigkeit erreicht werden kann. Das ist dem medizinischen Personal der Reha-Kliniken natürlich bekannt und man wird dort bestrebt sein, einen möglichst positiv klingenden Entlassungsbericht zu verfassen. Mir wäre das zu gefährlich, weil damit ein neuer Kampf um die Rente beginnen kann. Und zwar mit ganz neu gemischten Karten und ungewissem Ausgang. An Ihrer Stelle hätte ich so lange mit dem Reha-Antrag gewartet, bis die DRV die befristete Rente nicht verlängert hätte. Dann wäre diese Reha nämlich eine Chance, die weitere Rentenberechtigung zu untermauern. Jetzt ist es aber eher so, dass die DRV eine Chance erhält, Ihre Rente eventuell zu entziehen! MfG
KSCam 07.02.2013 | 21:18
Also ich würde den Antrag erst dann stellen, wenn ich auch in Reha will. Dann haben Sie doch selbst alles in der Hand. Warum heute einen Antrag stellen, dass man in Reha will und wenn es schnell geht, dann rumzicken? Das verstehe wer will.
=//=am 08.02.2013 | 09:45
Durch eine Reha soll ja die Erwerbsfähigkeit gebessert oder wiederhergestellt werden. Die Frist von 6 Monaten für den Antritt einer Reha ist eigentlich im Bewilligungsbescheid aufgeführt. Ihr Arzt hat Ihnen ja die Reha empfohlen. Es ist natürlich auch Sinn der Sache, dass aus momentanen gesundheitlichen Gründen die Reha schnellstmöglich beginnen sollte (auch wenn es kein Eilantrag war). Nach spätestens 6 Monaten, wenn die Reha bis dahin immer noch nicht begonnen wurde, KANN man bzw. der RV-Träger davon ausgehen, dass sich eine Änderung/Besserung des Gesundheitszustandes ergeben hat und eine Reha evtl. nicht mehr erforderlich ist. In einem halben Jahr kann viel passieren. Abgesehen davon ist eine Reha kein Wunschkonzert und kein Urlaub. Wenn Sie triftige Gründe für eine Verschiebung der Reha haben, sollten Sie dies der DRV und der Klinik mitteilen. Die 6-Monatsfrist sollte aber gewahrt bleiben.
Otto N.am 08.02.2013 | 14:35
Ausdrückliche "Anweisungen", in den Entlassungsberichten positive Dinge hervorzuheben und negative Dinge zumindest positiv zu umschreiben, sind überhaupt nicht erforderlich, weil das die Leistungserbringer schon von sich aus so handhaben. Wenn Sie das bestreiten wollen, dann empfehle ich Ihnen, mal eine Reha in einem Ihrer Vertragshäuser anzutreten. Ich habe diese Erfahrungen bereits gemacht und weiß durchaus wovon ich rede! MfG
Roiam 08.02.2013 | 14:58
Die Sorgen von "Otto N." sind unberechtigt. Eine solche Anweisung an die Rehabilitationseinrichtungen gibt es definitiv nicht.
Ausdrückliche "Anweisungen", in den Entlassungsberichten positive Dinge hervorzuheben und negative Dinge zumindest positiv zu umschreiben, sind überhaupt nicht erforderlich, weil das die Leistungserbringer schon von sich aus so handhaben. Wenn Sie das bestreiten wollen, dann empfehle ich Ihnen, mal eine Reha in einem Ihrer Vertragshäuser anzutreten. Ich habe diese Erfahrungen bereits gemacht und weiß durchaus wovon ich rede! MfG
Sie haben also schon mehrere tausend Reha`s hinter sich, um hier Ihre mannigfaltigen " Kommentare " kund zutun.
Hicksam 09.02.2013 | 10:25
Sie haben also schon mehrere tausend Reha`s hinter sich, um hier Ihre mannigfaltigen " Kommentare " kund zutun.
Mag sein, dass Sie erst mehrere tausend Reha´s hinter sich bringen müssen, um zu erkennen, wie Entlassungsberichte geschönt werden. Mir haben schon 3 Reha´s gereicht!
Das ist schön für Sie.
annaam 10.02.2013 | 13:00
Wenn man unter "klinikbewertungen.de" die Kommentare Betroffener zu Rehaklinken der DRV liest, kommt man mit ein bissel Zeitaufwand in der Tat auf Tausende, die geschönte und unzutreffende Rehaberichte zu ihrem Nachteil erhalten haben. Unter "http://www.krank-ohne-rente.de" finden sich nochmals Tausende Betroffene. Gute Besserung Susanne!
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