Hallo,
weiß jemand, wo geregelt ist, ob und wie lange man eine medizinische Reha verschieben kann?
Mitarbeiterinnen von zwei verschiedenen Reha-Kliniken haben mir da sehr unterschiedliche Auskünfte gegeben. Die eine sagte, ich hätte nach der Bewilligung sechs Monate Zeit und könne den Termin mit der Klinik absprechen. Die andere sagte, das mit den sechs Monaten sei veraltet. Ich dürfte den Termin, den mir die Klinik mitteilt, maximal um drei Wochen verschieben, sonst müsste die ganze Maßnahme neu beantragt und bewilligt werden. Bei einem Eilantrag könnte der Termin überhaupt nicht verschoben werden.
Deshalb hätte ich die Informationen jetzt gerne schriftlich und mit Angabe des Gesetzes, der Verordnung, Vorschrift oder so.
Konkret geht es um:
eine stationäre medizinische Reha
Kostenträger Deutsche Rentenversicherung Bund
kein Eilantrag
Ich beziehe eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit. Die Reha wurde durch meinen Facharzt angeregt und ich finde den Vorschlag gut. Denn ich hoffe, dass mir die Reha helfen wird, wieder Teilzeit arbeitsfähig zu werden.
Müssen Gründe für eine Verschiebung angegeben werden?
Gibt es unterschiedliche Regelungen bei den verschiedenen Rentenversicherungsträgern?
Vielen Dank und viele Grüße
Susanne