Hallo User Joy,
während der Reha haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld, sondern auf Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung. Ihr Anspruch auf Krankengeld ruht in diesem Zeitraum.
Sie haben geschrieben, dass Ihr Anspruch auf Krankengeld während der Maßnahme enden würde.
Sollten Sie arbeitsunfähig aus der Reha-maßnahme entlassen werden, melden Sie sich am nächsten Tag sofort bei Ihrer Krankenkasse. Die Krankenkasse muss dann den restlichen Zeitraum für den Bezug des Krankengeldes ausrechnen und Ihnen mitteilen.
Parallel sollten Sie sich bei Ihrer Agentur für Arbeit melden.
Sollten Sie arbeitsfähig entlassen werden, haben Sie sich am nächsten Tag bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit zu melden. Erst ab diesem Zeitpunkt sind Sie tatsächlich arbeitslos.
Sie können Sich auch online bei der Agentur für Arbeit melden. Gehen Sie auf die Homepage der Bundesagentur für Arbeit. Dort ist auch eine kostenlose Telefonnummer für allgemeine Fragen genannt.