Hallo zusammen,bin jetzt 2 Wochen aus der Reha zurück.Dort war ich die ganze Zeit arbeitsunfähig und wurde auch so entlassen(krank seit 2016),jedoch für den allgemeinen Arbeitsmarkt 6 Stunden und mehr. Das JC hat eine gutachtliche Stellungsnahme angefordert und jetzt muss ich zum Gutachter.Kann mir jemand mal erzählen,was dort gemacht wird und was dort festgestellt werden soll? Will man mich doch noch in Rente schicken?
Wäre dankbar für zahlreiche Antworten
Wer schickt Sie denn jetzt zum Gutachter? Das Jobcenter oder die DRV? Je nachdem wird die Fragestellung für den Gutachter sein. Bei der DRV würde es darum gehen, ob si vielleicht doch erwerbsgemindert sind, beim Jobcenter wohl eher darum, inwieweit und unter welchen Bedingungen Sie arbeiten können (z.B. kann man als Maurer arbeitsunfähig sein, ein Bürojob ginge aber).
Wenn das JC Sie zum Gutachter schickt sollten Sie auch dort nachfragen weshalb.
Aber eigenes Nachdenken hilft auch: Arbeitsunfähigkeit heißt nur dass Sie die bisher verrichteten Tätigkeiten nicht mehr machen können, andere Arbeiten aber schon. Wahrscheinlich will das JC vom Gutachter wissen welche Art von Arbeit möglich ist damit Sie auf geeignete Stellen verwiesen werden können.
Ein anschauliches Beispiel:
Jemand arbeitet ohne Schulabschluß und ungelernt bei der städtischen Müllabfuhr. Nun hat er Bandscheibenprobleme und darf nicht mehr schwer körperlich arbeiten.
Somit fallen die Jobs bei der Stadt (sein Arbeitgeber) wie Bauhof, Gartenbau, Friedhof, also alles wo man schwer körperlich arbeiten muss weg.
Bei der gleichen Stadtverwaltung gibt es aber auch jede Menge Jobs bei denen man nicht körperlich arbeiten muss (Standesamt, Einwohnermeldeamt, Stadtkasse, Bürgermeister, Strafzettel verteilen u.v.m.)
Also gehts wohl darum .....
Das JC hat schon vor der Reha die gutachtliche Stellungsnahme beantragt.
Ja dann fragen Sie doch dort nach und nicht im Rentenforum!
Folgendes bekam ich von der DRV zugesandt.
So zum einem bekam ich Post(erste Brief)dass das Jc eine gutachtliche Stellungsnahme zur Erwerbsfähigkeit angefordert hat. Im nächsten Brief stand um über ihren Rentenanspruch bzw.weiteren Rentenanspruch entscheiden zu können,haben wir den oben genannten Arzt beauftragt ein Gutachten über ihren Gesundheitszustand abzugeben.So steht es Wort wörtlich drin.
Deshalb verwirrt mich das ganze.
Wo denn sonst?Reha und Rente liegen ja wohl nahe beieinander.Sorry KSC,aber es geht auch freundlicher.Sind Sie zu ihren Kunden auch so?
Schon mal was von hilflos gehört.
Das JC will halt die Aussage eines Arztes ob Sie arbeiten können oder eben nicht. Dort sind Sie doch wahrscheinlich gemeldet weil Sie Arbeit suchen, oder? Davon muss das JC eigentlich ausgehen.
Den Rehabericht kennt das JC wahrscheinlich nicht - oder haben Sie den beim JC in Kopie abgegeben?
PS: wenn Sie gleuben ein Rentenfall zu sein, können Sie doch selbst jederzeit Rente beantragen und brauchen nicht zu warten bis das JC irgendetwas unternimmt.
Der Gutachter vom JC hat nichts mit der Erwerbsminderungsrente zu tun.
Dieser wird jetzt feststellen, für welche Tätigkeiten sie einsatzfähig sind.
Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente können sie selber stellen, wenn Sie mögen. Macht aber nur Sinn, wenn sie in den letzten 5 Jahren 36 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.