ich soll eine ab Novemer eine Maßnahme zur beruflichen Eignung/Arbeitserprobung über die Rentenversicherung absolvieren. Meine Frage ist nun, ob ich während der Maßnahme Übergangsgeld erhalte. Ich bin derzeit krankgeschrieben und bekomme auch noch Wohngeld. Die Rentenversicherung meint, dass ich während diese Maßnahme weiterhin Krankengeld erhalte. Ist das richtig? Ich bin da ein bisschen unsicher.
Ich freue mich über eure Antworten.
05.09.2017, 13:14
von
???
Man hat Ihnen schon die richtige Auskunft gegeben: Sie erhalten weiter Krankengeld. Hintergrund ist, dass das Assessment noch keine eigentliche Maßnahme ist, sondern ein Teil des Verwaltungsverfahrens, dass zur passenden Maßnahme führen soll. Und Übergangsgeld gibt es nur für "echte" Maßnahmen.
06.09.2017, 10:25
Experten-Antwort
Hallo Antje,
die Ausführungen des Users „???“ sind korrekt. Während der Arbeitserprobung wird das bisherige Einkommen, hier Krankengeld, weitergezahlt. Sollte es zu einer passenden Maßnahme seitens der Deutschen Rentenversicherung kommen, erhalten Sie dann Übergangsgeld. Über die Zahlung des Übergangsgeldes ist die Wohngeldstelle zu informieren.