Hallo mutter_der_nation,
einen Antrag auf eine - Ihrem Fall wohl - medizinische Rehabilitationsleistung können Sie jederzeit stellen. Eine Antragstellung ist unter anderem bei Ihrer Krankenkasse bzw. bei Ihrem Rentenversicherungsträger möglich.
Während der Dauer der medizinischen Rehabilitationsleistung erhalten Sie anstelle des Arbeitslosengeldes 1 als Entgeltersatzleistung Übergangsgeld.
Hinsichtlich der Frage der eventuellen Verlängerung des Arbeitslosengeldanspruches kann im Rahmen dieses Rentenversicherungsforum keine Aussage getroffen. Wir empfehlen Ihnen sich diesbezüglich mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen.