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Reha auch früher

von ditte06.02.2009 | 16:33
1197 Ansichten
3 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich bin wegen Fibromyalgie,Diabetes und anderen Beschwerden zur stationären Reha-Massnahme gewesen. Es hat mir auch sehr geholfen. Jetzt meine Frage: Muss ich 4 Jahre auf die nächste Massnahme warten? Es ist ca. 1,5 Jahre her und ich merke, dass der Erfolg der letzten Reha langsam nachlässt, was mich im Berufsleben wieder stärker beeinträchtigt.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo ditte,

zuerst einmal darf ich mich für die verspätete Antwort entschuldigen.

Grundsätzlich sollen Reha-Leistungen nicht vor Ablauf von 4 Jahren erneut bewilligt werden. Dies ergibt sich aus § 12 Abs. 2 SGB VI. Ist in kurzer Zeit mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit zu rechnen, kann ein vorzeitiger Reha-Bedarf bestehen. Dies wäre anhand der vorlegten Befundunterlagen aus medizinischer Sicht zu beurteilen.

2 Antworten

Ahnungsloseram 06.02.2009 | 17:14
Eine Reha ist auch vorzeitig möglich, wenn eine Leistung aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind.
Reha geht auch früheram 06.02.2009 | 17:39
Grundsätzlich haben Sie erst nach Ablauf von vier Jahren erneut Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation. Ausnahme: Eine Rehabilitation kann auch innerhalb der Vierjahresfrist bewilligt werden, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist. Broschüre (dort Seite 9): http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de…
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