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Experten-Antwort

Reha-Aufenthalt

von I. Geruschkat07.09.2010 | 09:29
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3 Antworten

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Kann ich auch eine stationäre Reha-Massnahme erhalten, wenn ich eine unbefristete 100%-ige Erwerbsminderungsrente beziehe?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Beim Bezug einer unbefristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung ist die

gesetzliche Rentenversicherung nur dann für eine med. Rehabilitationsleistung

zuständig, wenn die geminderte Erwerbsfähigkeit durch diese Leistung wiederhergestellt

werden kann. Dann würde, wie von "Klemens" beschrieben, die Rente evtl. entzogen

werden. Im Regelfall wurde dies aber bereits vor der Rentenbewilligung geprüft.

Am besten stellen Sie gleich den Antrag über die Krankenkasse. Durch das Sozialgesetzbuch IX ist geregelt, dass der erstangegangene Träger innerhalb 14 Tagen ab

Antrag seine Zuständigkeit prüfen muss und nur in dieser Frist an eine andere Stelle

abgeben darf. Der Antrag darf nur einmal weitergegeben werden.

Sie sollten sich nicht durch die Angst eine Rente zu verlieren, von einer Rehabilitationsmaßnahme abhalten lassen. Das "Risiko", dass die Gesundheit und Erwerbsfähigkeit

wieder hergestellt werden kann, sollten Sie als Chance nutzen.

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2 Antworten

Klemensam 07.09.2010 | 10:16
Ja natürlich. Allerdings ist für Sie ( da unbefristet voll berentet ) - im Regelfall - die Krankenkasse als Kostenträger zuständig. Die RV wird ihnen nur dann noch eine Reha bezahlen , wenn dadurch ihre Erwerbsminderung beseitigt werden könnte. Dies ist allerdings bei einer unbefristet zuerkannten EM-Rente eher nicht zu erwarten. Würde an ihrer Stelle den Rehanatrag darum gleich bei ihrer Krankenkasse stellen. Die würden sich dann sowieso mit der RV in Verbindung setzen und abklären wer der Kostenträger letztlich sein wird. zu 99 % wird es ( wie bei mir ) aber die Krankenkasse sein. Seien Sie sich aber auch bewusst, das eventuell die Reha und vor allem deren Ergebnis und die aktuelle Einschätzung ihrer Erwerbsfähigkeit ( also die sozial-medizinsiche Prognose ) , auch ein Nachteil für Sie sein könnte. Sollten Sie nämlich aus der Reha als nicht mehr erwerbsgemindert entlassen werden, könnte - wohlgemerkt könnte - dies dann auch Konsequenzen für die zuerkannte EM-Rente haben. Die RV kann bei Kenntnis des Berichtes nämlich jederzeit einer Überprüfung ihrer EM-Rente anordnen. Unbefristet heisst nämlich nicht zwangsläufig zu 100% sicher und wenn die - gesundheitlichen - Vorrausetzungen zum Bezug einer EM-Rente nicht mehr vorliegen fällt diese eben weg ! Auch müssten Sie bei der nächsten turnusgemässen Nachprüfung ( sofern diese bei ihnen überhaupt erfolgt ) ihrer unbefristeten Rente, die Reha nämlich angeben und der RV dann den Bericht zukommen lassen ( Thema Mitwirkungspflichten ) Dies könnte letztlich und im schlimmsten aller Fälle zum Entzug der EM-Rente führen. Zwar ist dies Szenario recht unwahrscheinlich , aber durchaus theoretisch und auch praktisch so möglich. Also sehr gut überlegen ob eine Reha - auch unter diesem Gesichtspunkt - überhaupt sinnvoll ist.
I. Geruschkatam 07.09.2010 | 13:18
hallo Klemens, vielen herzlichen Dank für die schnelle und wwirklich sehr hilfreiche Antwort. Ich werde dieses Unterfangen dann wohl eher sein lassen :-)) lg I.Geruschkat
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