Eine medizinische Rehabilitation kann jederzeit beantragt werden. Die dafür notwendigen Formulare finden Sie auf der homepage des jeweiligen Rentenversicherungsträgers. Zum einen müssen für die Gewährung von einer medizinischen Rehabilitation von der Deutschen Rentenversicherung die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Dies kann Ihre Lebensgefährtin bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erfahren.
Zum anderen müssen die persönlichen bzw. medizinischen Voraussetzungen vorliegen. Über die medizinischen Voraussetzungen entscheidet die ärztliche Abteilung des zuständigen Rentenversicherungsträgers.