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Reha-Beginn

von Jilli06.04.2009 | 13:45
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4 Antworten

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Hallo, ich warte nun bereits seit über drei Monaten auf den Beginn meiner med. Reha. Lt. Aussage der Klinik ist dort noch kein Platz frei. Den DRV habe ich bereits diesbezüglich angeschrieben. Gibt es einen "gewissen" Zeitraum, in welchem die Reha beginnen muss? Hab ich irgendwelche andere Möglichkeiten, um den Rehabeginn etwas zu beschleunigen oder bleibt mir nur, abzuwarten? Vielen Dank für etwaige Antworten

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Jilli,

die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs mit der sich daraus bei Ihnen ergebener Bewilligung einer Rehabilitationsleistung in einer Klinik bezieht sich immer auf die im Zeitpunkt der Entscheidung vorliegenden und bekannten Sachverhalte.

Von der Natur der Sache her kann daher die Bewilligung keine unbegrenzte Gültigkeit haben.

Ergeben sich aber aus Sachzwängen heraus Umstände, welche eine unmittelbare Aufnahme verhindern, wie z.B. fehlende Kapazitäten in der ausgewählten Rehabilitationseinrichtung wird dies seitens der Rentenversicherung grundsätzlich toleriert.

Unabhängig davon können Sie sich z.B. im Internet über eine alternative Rehabilitationseinrichtung informieren und Ihre Vorschläge Ihrem zuständigen Rehabilitationsträger unterbreiten. Sinnvolle Anregungen Ihrerseits hinsichtlich geeigneter Rehabilitationseinrichtungen wird Ihr Rehabilitationsträger gerne aufgreifen.

3 Antworten

Beatam 06.04.2009 | 13:56
Eigentlich sollte die Reha innerhalb von 6 Monaten nach Bescheidserteilung angetreten werden da sonst der Befundbericht oder das MDK Gutachten keine Relewanz mehr hat.Den Termin des Beginns der Reha legt die Klinik fest.Entweder warten Sie weiter ab oder Sie wenden sich an die DRV wegen einer Alternativklinik.
Elseam 06.04.2009 | 15:51
Sorry,habe meine Frage falsch gesetzt.Habe sie nocheinmal als neue Frage gestellt
Elseam 06.04.2009 | 15:30
Baujahr 1954,July 08 AU aus der Reha entlassen. Darf meinen Beruf nicht mehr ausüben.Auf dem freien Arbeitsmarkt vollschichtig mit Einschränkungen Arbeitsfähig.Wurde im Januar zu einem Psychologischen Eignungstest geschickt.Die Psychologin dort meinte ich wäre nicht in der Lage an einer Bildungsmassnahme teilzunehmen, solle Rentenantrag stellen.Meine Frage:wielange greift die DRV auf den Rehabericht zurück?Besten Dank für auskunft
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