Hallo Hans,
eine medizinische Rehabilitation des Rentenversicherungsträgers ist darauf ausgerichtet Ihren aktuellen Gesundheitszustand im Hinblick auf die verbliebene (Rest-) Leistungsfähigkeit zu prüfen und festzustellen. Hierbei wird ermittelt, wie sich künftig Ihre aktuelle Leistungs-/ Erwerbsfähigkeit darstellt.
Ihre gewohnten Medikamente sollten Sie bei Antritt der Maßnahme und für deren Dauer mitbringen. Eine medizinische Maßnahme der Rentenversicherung ist grundsätzlich nicht mit einer Krankenhausbehandlung vergleichbar. Deshalb ist auch normalerweise eine Zuzahlung von 10,- EUR pro Behandlungstag zu zahlen. Sofern Sie vor Beginn der Reha-Maßnahme im Krankengeldbezug oder Arbeitslosengeldbezug stehen, werden Sie von Amtswegen von der Zuzahlung befreit.
Weitere Aussagen sind erst nach Durchführung der Maßnahme möglich.