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Experten-Antwort

REHA Behandlung oder Untersuchung ??????

von Hans09.08.2012 | 08:54
1586 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich gehe bald auf medizinische Reha. Bin knapp 60, Schwerbehindert, gekündigt, 30 Jahre Beruf, 2 Jahre AU, multiple Krankheiten (MDK < 3h) ausgesteuert von der KK und jetzt bei AFA. Wird man mich in der Reha behandeln (auch postoperativ) und auch alternative Therapien und bessere/andere Medikamente einsetzen. Oder wird man mich untersuchen und beobachten, ob man aus dem gemeinsamen Schwimmen, Wandern oder Ergoterapie heraus mich doch wieder arbeitsfähig machen kann? Zumindest um kein Geld bezahlen zu müssen? Gerüchteweise soll es Quoten geben, die keiner kennt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans,

eine medizinische Rehabilitation des Rentenversicherungsträgers ist darauf ausgerichtet Ihren aktuellen Gesundheitszustand im Hinblick auf die verbliebene (Rest-) Leistungsfähigkeit zu prüfen und festzustellen. Hierbei wird ermittelt, wie sich künftig Ihre aktuelle Leistungs-/ Erwerbsfähigkeit darstellt.

Ihre gewohnten Medikamente sollten Sie bei Antritt der Maßnahme und für deren Dauer mitbringen. Eine medizinische Maßnahme der Rentenversicherung ist grundsätzlich nicht mit einer Krankenhausbehandlung vergleichbar. Deshalb ist auch normalerweise eine Zuzahlung von 10,- EUR pro Behandlungstag zu zahlen. Sofern Sie vor Beginn der Reha-Maßnahme im Krankengeldbezug oder Arbeitslosengeldbezug stehen, werden Sie von Amtswegen von der Zuzahlung befreit.

Weitere Aussagen sind erst nach Durchführung der Maßnahme möglich.

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3 Antworten

Klaus-Peteram 09.08.2012 | 10:02
Auf der einen Seite wird - je nach med. Einzelfall - man unter Umständen ihnen neue/bessere/andere Medikamente sowie Therapien geben bzw. zumindest anbieten. Auf der anderen Seite wird natürlich auch ihre Erwerbsfähigkeit überprüft. Das ist auch Sinn und Zweck der med. Reha damit danach die RV über eine EM-Rente entscheiden kann. In jedem Rehaabschlussbericht befindet sich darum eine sozialmedizinsiche Leistungsburteilung.
Jockelam 09.08.2012 | 09:14
Ich gehe mal davon aus, dass Sie hierauf keine ernsthafte Antwort erwarten.....*kopfschüttel*
Hanniam 09.08.2012 | 11:58
In den Rehakliniken gibt es im Verhältnis zur Patientenzahl sehr viel weniger Ärzte und Pflegepersonal als in Krankenhäusern. Man braucht also schon viel Glück, wenn dort gründlicher untersucht oder eine neue Behandlung probiert werden soll., wenn diese Klinik nicht gerade darauf spezialisiert ist.
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