Hallo Frodo,
die beschriebene Situation ist durch aus denkbar, wenn gleich sie sicherlich auch eine äußerst seltene Konstellation ist.
Nehmen wir mal an, dass vor 10 Jahren eine Dauerrente wegen Erwerbsunfähigkeit bewilligt worden ist. Nach damaliger Einschätzung wurde davon ausgegangen, dass dauerhaft Erwerbsunfähigkeit vorliegt (fehlende positive Prognose zur Wiedererlangung der Leistungsfähigkeit).
Durch die jetzige Antragstellung auf berufliche Rehabilitation wird der Sachverhalt wieder aufgegriffen und neu geprüft. Der Dauerrentner hat mit seinem Antrag zum Ausdruck gebracht, dass er wieder einer Berufstätigkeit - wenn gleich auch erst nach Erhalt einer beruflichen Rehabilitationsleistung - nach gehen könnte. Es stellt sich also die Frage, ob weiterhin Erwerbsunfähigkeit vorliegt.
Wenn nun nach den aktuellen medizinischen Befundunterlagen wieder eine volle Leistungsfähigkeit vorliegt, ist es konsequent die Rentenleistung für zukünftige Zeiten einzustellen.
In der Regel könnte es sich sicherlich als sinnvoll erweisen berufliche Wiedereingliederungsleistungen flankierend zur Seite zu stellen. Nicht alle Beschäftigungen benötigen vor ihrer Aufnahme aber eine berufliche Rehabilitationsleistung. Ein absolutes Muss ist also eine berufliche Rehabilitation nicht.