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Reha bei drohender Arbeitslosigkeit

von Kati29.08.2018 | 20:32
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo liebes Forum, folgende Situation: Ich habe eine bewilligte Reha, deren Zeitraum ich (in Absprache mit meinem Arbeitgeber) auf Mitte Oktober bis Mitte November gelegt habe. Jetzt habe ich aufgrund persönlicher Gründe zum 30.11.18 gekündigt. Mein AG ist jetzt natürlich nicht sehr begeistert, dass die Reha in die letzten Wochen der Beschäftigung fällt und möchte, dass ich sie auf Dezember verschiebe. Ich habe aktuell noch keine Anschlussbeschäftigung gefunden. 1.) kann mir der AG die Reha überhaupt "untersagen"? 2.) sollte ich keine neue Beschäftigung finden, wäre ich dann ja im Dezember zum Zeitpunkt der Reha arbeitslos. Hätte ich dann Anspruch auf Übergangsgeld oder fällt das dann unter "selbst verschuldet", da ich die Reha aus eigenen Stücken (wissentlich) in die Zeit der Arbeitslosigkeit verschoben habe? 3.) wenn ich die Reha absage (ich möchte ja auch ungern bei einem neuen AG gleich mit Reha kommen...), hat das evtl. negative Auswirkungen auf einen erneuten Antrag zu einem späteren Zeitpunkt? Vielen Dank im Voraus!

1 Antworten

Klaram 30.08.2018 | 00:30
Nein, der ArbG hat KEINERLEI Recht, Möglichkeiten oder Einfluss IHRE Reha zu verhindern. Da das AV durch Sie gekündigt wurde, würde ich mich voll und ganz auf die Reha konzentrieren und eine Verbesserung Ihrer Gesundheit und mit dem alten ArbG auch mental abschießen. Da ist so eine Reha fast schon ideal. Anschließend gehen Sie mit neuer Kraft zu einem neuen ArbG. Lassen Sie sich zu nichts drängeny unterschreiben Sie nichts, denn ArbG kommen dann gern mit Aufhebungsverträgen. Gehe Sie die Reha wie geplant an. Alles Gute
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