Hallo Sepp,
natürlich entspricht es den Zielen der Rentenversicherung durch die Reha ein "Abgleiten" in eine volle Erwerbsminderung zu verhindern. Es muss im Einzelfall geschaut werden, ob die Ziele durch die medizinische Rehabilitation erfüllt werden können. Ich würde Ihnen empfehlen einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bei der DRV zu stellen.
Sofern der Rentenversicherungsträger nicht zuständig ist, würde ggf. eine Weiterleitung zur Krankenkasse vorgenommen.
Freundliche Grüße