ich war 3x via DRV in Reha, beim 4. Mal wurde das an die KK weitergegeben. Im Prinzip ist da kein Unterschied, nur wird auf die Überprüfung der Erwerbsfähigkeit kein Wert gelegt.
Da die Erhaltung bzw. Stabilisierung der verbliebenen teilweisen Erwerbsfähigkeit immer mein Ziel in Rehas war, habe ich nachgefragt und man hat mir gesagt, das sei beim Kostenträger KK kein Thema und werde deshalb nicht gemacht.
Na, dann halt nicht. Mal sehen, wie es nächstes Mal wird, denn so langsam gehe ich auf dem Zahnfleisch ...
Übrigens hat der Kostenträger, an den den Antrag erst mals geht, eine gewisse Zeit für die Entscheidung, schafft er es bis dahin nicht, gilt die Reha automatisch als genehmigt, ich meine das waren 3 Wochen ... will mich aber darauf nicht festnageln lassen.