Reha bei teilweiser Erwerbsminderung

von
Hubi

Guten Tag!

Folgende Situation:

Ich leide unter eine chronischen Krankheitt, bin deswegen Schwerbehindert und beziehe eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Wer ist mein Ansrepchpartner, wenn ich eine Reha beantragen möchte? Die Krankenversicherung oder die Rentenversicherung?

Wie großeist die Chance, dass mir in meiner Lage diese Reha gewährt wird?

Viele Grüße,

Hubi

von
Daniela

In den meisten aller Fälle ist die DRV dafür zu ständig, solange noch Arbeitskraft ( wie bei dir) vorhanden ist
Bei einigen Krankheitsbildern, zb psychosomatische oder chronischen Schmerz, kann man jedoch frei wählen ob man die Leistungen als Akutkrankenhausbehandlung oder als Rehaleistungen. So kann man quasi während der Erwerbsminderungsrente auch zu einer „Reha“ kommen ohne die DRV in Anspruch zu nehmen.
Ich bin zb befristet Erwerbsgemindert und da ich grad am Anfang bin, gib’s keine Reha, aber ich hab einen Aufenhalt in einer psychosomatischen Klinik von der Krankenkasse bekommen, das war kein Problem.
Aber wie gesagt: da du noch zur Hälfte berufstätig bist, ist ja die DRV daran interessiert, den Rest noch fit zu erhalten und somit dürfte es, wenn medizinisch Begründet, kein größeres Problem sein.
Außerdem ist die DRV immer auch interessiert an diese Begutachtung auf der Reha, da sie dann noch mal ein Dokument zum Stand der Dinge haben

von
Cascabel

Ergänzung:

Eine Reha steht dir zu, ob über die DRV oder GKV. Aber Vorsicht. Es könnte auch sein, dass du nach der Reha wieder als voll arbeitsfähig eingestuft wirst.

von
memyself

ich war 3x via DRV in Reha, beim 4. Mal wurde das an die KK weitergegeben. Im Prinzip ist da kein Unterschied, nur wird auf die Überprüfung der Erwerbsfähigkeit kein Wert gelegt.

Da die Erhaltung bzw. Stabilisierung der verbliebenen teilweisen Erwerbsfähigkeit immer mein Ziel in Rehas war, habe ich nachgefragt und man hat mir gesagt, das sei beim Kostenträger KK kein Thema und werde deshalb nicht gemacht.

Na, dann halt nicht. Mal sehen, wie es nächstes Mal wird, denn so langsam gehe ich auf dem Zahnfleisch ...

Übrigens hat der Kostenträger, an den den Antrag erst mals geht, eine gewisse Zeit für die Entscheidung, schafft er es bis dahin nicht, gilt die Reha automatisch als genehmigt, ich meine das waren 3 Wochen ... will mich aber darauf nicht festnageln lassen.

von
memyself

Nachtrag: seit den letzten drei Rehas bin ich in teilweiser EM Rente!

von
Hubi

Danke allen zusammen für die schnellen Antworten!

Zitiert von: Cascabel
Ergänzung:

Eine Reha steht dir zu, ob über die DRV oder GKV. Aber Vorsicht. Es könnte auch sein, dass du nach der Reha wieder als voll arbeitsfähig eingestuft wirst.

Ich würde mein letztes Hemd dafür geben, wieder voll arbeitsfähig zu sein. Dafür habe ich zu viel Freude an dem was ich mache. :-)

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