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Reha-Bericht

von Gudrun13.04.2010 | 19:08
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49 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten der DRV, morgen sind zwei Wochen meiner dreiwöchigen Reha wegen eines Armbruchs vorbei. Die Geschichte mit dem Fragebogen nach allen Erkrankungen und den Arbeitsplätzen ist beendet. Zur Behandlung war eine Beantwortung nicht nötig und deshalb wurde der auch nicht ausgefüllt oder Fragen des Arztes beantwortet. Was der Arzt nicht weiß kann er auch nicht ausplaudern oder in irgendwelche Akten schreiben. Leider sind meine Fragen nach dem Entlassungsbericht bisher hier nicht beantwortet worden. Soweit ersichtlich könnte der nur für den nachbehandelnden Arzt von Bedeutung sein. Nun ist mir aber gesagt worden, vom Arzt und auch von erfahrenen Mitpatientinnen, dass die DRV den unbedingt haben will und wohl auch „routinemäßig“ bekommt. Während von mir bzgl. meines Hausarztes, des weiterbehandelnden Arztes und der Krankenkasse eine Entbindung von der Schweigepflicht nebst Anschriften, weil die Reha-Klinik-GmbH die nicht kennt, abverlangt wurde –hab ich allerdings nicht unterschrieben-, scheint man gegenüber der DRV großzügig auf eine solche zu verzichten. Eine Rechtsvorschrift, die das erlaubt, konnte mir heute mein Arzt nicht benennen. Die Ärztekammer sagte mir, dass eine Übersendung des Reha-Berichtes ohne meine ausdrückliche Einwilligung gegen die Berufspflichten verstieße. Was sagen denn nun die Experten der DRV dazu? Darf die DRV sich über meinen Kopf hinweg einfach den Bericht geben lassen? Zu welchem Zweck benötigt die DRV den Bericht, ist doch mit meiner Abreise die DRV nicht mehr Leistungsträger? Wer bekommt denn alles Einblick in die Berichte und wo werden die wie lange aufbewahrt?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Gudrun,

der Rentenversicherungsträger entnimmt dem Entlassungsbericht neben den sozialmedizinischen Informationen auch Daten, die gegebenenfalls für die Gewährung, Durchführung und Beurteilung weiterer Leistungen zur Teilhabe oder einer Rente wegen Erwerbsminderung von Bedeutung sein können. Diese Angaben werden gespeichert und unterliegen den strengen Bestimmungen des Sozialdatenschutzes. So wie die Ärzte der Rehabilitationseinrichtung, die während der Behandlung bekannt gewordenen Daten nicht ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung an Andere übermitteln dürfen (ärztliche Schweigepflicht), sind auch alle Mitarbeiter der Rentenversicherung verpflichtet, Ihre Daten geheim zu halten (Sozialgeheimnis).

Das mit dem nachfolgenden Link abrufbare Formblatt informiert im Übrigen darüber, was der ärztliche Entlassungsbericht ist und was nach Abschluss der Rehabilitation damit geschieht: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_75716/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/01__formulare/04__rehaeinrichtungen/G0820,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/G0820

48 Antworten

Schadeam 13.04.2010 | 19:13
Aber damit, dass die DRV Ihre Reha zahlt, haben Sie scheinbar kein Problem? Soll der Staat etwa zahlen, aber keinen Bericht über das Ergebnis bekommen? Angenommen Sie beantragen in 3 Wochen eine Rente oder eine Umschulung, soll dann die DRV nicht wissen dürfen, was die Ärzte der Klinik über Ihre Gesundheit ausgesagt haben? Aber zahlen soll die DRV? Oder nur dann den Bericht bekommen, wenn der Inhalt des Berichtes "Ihnen in den Kram passt"? Vielleicht denken Sie auch mal in diese Richtung nach? Es gibt nicht nur "Ihr gutes Recht"!
Gudrunam 13.04.2010 | 21:18
Lieber Schade, ich sehe, dass Sie die Fragen nicht beantworten können. Ihre Fragen lassen sich nicht beantworten. Sie sind reine Spekulationen über mögliche Motive und unrealistische Zukunftsszenarien die gegenwärtiges Handeln rechtfertigen sollen. Und deshalb sind sie auch ungeeignet meine Fragen zu beantworten, die wohl juristischer Natur sind und mit der Menschenwürde und dem Persönlichkeitsrecht verbunden sind. Ich werde Ihnen allerdings nicht verraten, wie Sie soziologisch einzustufen sind. Das müssen Sie schon selbst herausfinden. Grüße Gudrun
Wolfgangam 13.04.2010 | 22:02
Hallo Gudrun, > (...) ungeeignet meine Fragen zu beantworten, die wohl juristischer Natur sind (...) wo ich das hier lese, dreht sich mir - wo auch immer. Sie mögen soziologisch gebildet (vorbelastet ;-) sein ...nur, HIER, ist genau die 'Wirklichkeit', die Sie nicht haben möchten - und doch in meinen Augen voll eintauchen ... Expertenrat hier, seis von Light-Experten oder zur Taste Verpflichteten - Sie erwarten doch nicht wirklich/ernsthaft einen Rat für Ihre (ich sag nicht 'kruden' ...klingt ja noch halbswegs neutral ;-) Fragen zu Ihrem persönlichen Schicksal und den Handlungsweisen Anderer ?!! ...das, sollten Sie besser einschätzen können, welchen Weg Sie gehen wollen, Sie anderen/Offiziellen etwa zutrauen, und welch Misstrauen Sie generell nach Außen streuen müssen/wollen .....Ihr Ding eben ! Gruß w. ...irgendwie amüsiert, auch wenns ums ernste Fragen geht - die ...so ziemlich bodenlos sind - und NICHT Bestandteil eine Online-Forums sein sollten (Welthilfmir, alle anderen real sind böse ;-)
Peteram 13.04.2010 | 22:25
@ Gudrun Sie nerven aber nun wirklich. Ersparen Sie diesem Forum ihre Anwesenheit. Danke im Voraus.
Useram 14.04.2010 | 06:29
Sie müssen Gudrun schon verstehen. Wenn ich eine EM-Rente bekommen würde, würde ich auch nicht wollen dass die DRV etwas bekommen würde woraus man sehen würde dass ich keine EM-Rente mehr bekommen würde ^^
Jonasam 14.04.2010 | 07:37
Hallo Gudrun! Nur zum Verständnis. Der Entlassungsbericht wird sinnvoll genutzt: 1. Der RV-Träger benötigt die Berichte u.a. für a.) Beurteilung Ihres Leistungsvermögens b.) zur Qualitätssteuerung der Reha-Kliniken c.) zur Forschung (Verbesserung der Reha-Abläufe, Beurteilung neuer Therapien, Reha-Nachsorge) d.) zur Prüfung ob ggf. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind e.) bei Beschwerden über den Ablauf der Maßnahme f.) zur Kostenkontrolle g.) ggf. Klärung der Zuständigkeit bei unklaren Fällen (KK, RV, BG, Versorgungsamt.....) h.) statistische Aufgaben Für diese Aufgaben ist es erforderlich, dass der RV-Träger den Bericht bekommt. Wie bereits gesagt wurde, sollten Sie auch beachten, dass der RV-Träger die Maßnahme bezahlt. Daher muss er natürlich auch wissen was in der Reha gelaufen ist. Sie sind übrigens die erste Person die ich kenne, die sich dagegen wehrt, dass der Kostenträger einen Entlassungsbericht bekommt. Außer dem RV-Träger können auch andere Stellen den Bericht sinnvoll nutzen. 2.) Krankenkasse a.) Prüfung Ihres Gesundheitszustandes wenn Sie AU sind. 3. Agentur für Arbeit a.) Prüfung Ihrer Leistungsfähigkeit b.) Prüfung ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben angezeigt sind 4.) Arbeitslosengeld II-Stellen (ARGE) a.) Prüfung Ihrer Leistungsfähigkeit 5.) Versorgungsamt (bzw. Nachfolgebehörden) a.) Prüfung ob eine Schwerbehinderung vorliegt 6.) behandelnde Ärzte a.) welche Thearapien wurden während der Reha durchgeführt b.) welche Therapien werden für die Zeit nach der Reha empfohlen c.) wurden Medikamente verschrieben oder wurden Medikamente durch andere Medikamente ersetzt Dies sind alles Stellen oder Ärzte, die ggf. den Entlassungsbericht zur Bearbeitung eigener Sachverhalte zu Rate ziehen. D. h. nicht, dass alle Stellen diese Berichte automatisch bekommen oder überhaupt benötigen (z. B. wenn Sie keinen Antrag beim Versorgungsamt oder bei der Agentur für Arbeit gestellt haben, benötigen diese Stellen den Bericht nicht). Eine Übersendung an diese Stellen erfolgt aber nur, wenn Sie dieser zustimmen (entweder jetzt, oder in einem späteren Verfahren, z. B. wenn Sie eine Schewrbehinderung beantragen). MfG Jonas
Dörfleram 14.04.2010 | 08:17
@Gudrun hat doch nur einen lächerlichen Armbruch..... Das für so eine Kleinigkeit überhaupt eine Reha genehmigt wird ist eigentlich schon ein Unding. Bei ihr geht es also gar nicht um eine EM-Rente. Deswegen hier und in der Rehaklinik so einen " Aufstand " zu veranstalten ist doch völlig absurd. Aber wie hier schon vermutet wurde , ist ihre Verhaltenweise wohl ihrem Beruf als Soziologin geschuldet und hat ihre Sinne vernebelt. Sie kann wahrscheinlich nicht zwischen Beruf von Privat unterscheiden. Für @Gudrun wäre eigentlich besser und dringender wohl eine psychosomatische Reha gewesen als eine Orthopädische, weil auf dem Gebiet hat Sie sicher ihre eigentliche gesundheitliche Baustelle....
Heinericham 14.04.2010 | 08:31
Aufbewahrungsfrist für med. Gutachten ist übrigens 10 Jahre.
Heinericham 14.04.2010 | 08:25
Im Antrag auf Rehabilitation willigen Sie mit Ihrer Unterschrift ein, dass die Arztberichte dem Rentenversicherungsträger übersandt werden dürfen. Sollten Sie den Passus nicht gestrichen haben, wird der Leistungsträger (hier die Rentenversicherung) den Bericht bekommen. MfG
Very Small Brainam 14.04.2010 | 09:21
Gudrun sollte sich mit dem "Vorsichtigen Menschen"zusammen tun. Beide sind geistig eindeutig auf einer Wellenlänge.Dann können sie sich gegenseitig den gazen Tag mit Schwachsinndiskussionen auf die Nerven gehen. Das hätte den Vorteil, das das Forum diesen Müll nicht mehr ertragen muss!!!!! Aber wahrscheinlich sind Gudrun und der Vorsichtige Mensch ein und der gleiche. Die Beiträge sind sich doch sehr ähnlich,Querulanten allererster Güte. Unfassbar, was es für Menschen gibt. Da sisn dann sdie um die man immer einen grossen Bogen macht, und sich freut wenn sie weg sind. Leider hören sich solche Leute extrem gerne selber Reden, wie man ja auch hier an den Beiträgen wieder erkennen muss. Zum Glück sind nur ganz wenige Menschen so.GOTT SEI DANK!!!
der Unvorsichtigeam 14.04.2010 | 10:22
Klasse! immer wieder toll zusehen wie ein Fake hier die Leute zum Rotieren bringt.Ein Heilverfahren wegen eines Armbruches.Einfach geil.War halt sicher ein ganz komplizierter Bruch.Und dann die Sache mit dem Entlassungsbericht.Und schon springen alle selbst ernannte Experten und die "Experten" im Kreis.Besser hier wie RTL.Gift und Galle wird da gespuckt.So mancher verrät hierbei seine Gesinnung.Weiter so ihr guten Doitschen.Wir Trolle lachen uns krumm dabei.Wenn es um einen Schlussbericht der hier so aufrichtigen Ratgeber ginge würden manche von denen laut aufheulen warum will die DRV oder sonstwer deisen Beicht haben.Klar der hier im Merkelland aufmuckt ist ein Querulant.Eindeutig.Maul halten und aushalten heisst die Devise.
Tschackaam 14.04.2010 | 13:23
Hallo Gudrun, so schön wie @Jonas das beschrieben hat, sollten jetzt alle Ihre "Bedenken" aus dem Weg geräumt sein oder doch nicht? :-) Es ist dem Sachbearbeiter wirklich egal, was in Ihrem E-Bericht steht. Der med.Dienst braucht den Bericht, sonst niemand nicht. Eines wäre vielleicht auch noch denkbar... Nehmen wir mal an, Sie sind in der Reha/AHB "falsch" behandelt worden und haben "Folgeschäden" oder tatsächlich massive Probleme und müssen eine Frührente beantragen aufgrund falscher Therapien, dann wäre es u.U. tatsächlich ein Regressfall und die DRV muss prüfen, wer welchen Fehler begangen hat. Da ist doch so ein E-Bericht schonmal nicht schlecht oder? Also bei allem Respekt und auch ich stehe auf Datenschutz! Es ist "nur" eine Bericht über die durchgeführten Behandlungen und weiterer Behandlungsempfehlungen. Wenn der nicht stimmt, rate ich zum sofortigen Widerspruch m.d.B. um Korrektur. Schreiben Sie sowohl der Klinik, als auch der DRV was in diesem Bericht nicht korrekt ist und bitten um Abänderung! MfG und gute Besserung Tschacka
Gudrunam 14.04.2010 | 15:05
Lieber Experte, recht herzlichen Dank, damit ist zwar geklärt, was die DRV mit dem Reha-Bericht machen will. Im angegebenen Link stehen jedenfalls nur Allgemeinplätze oder wie Soziologen sagen Nullsätze drin. Es ist also Ihrerseits nicht geklärt worden, dass der Arzt überhaupt den Bericht an die DRV ohne meine vorherige schriftliche Einwilligung und in Kenntnis des Inhaltes offenbaren darf. Was das sog. Sozialgeheimnis betrifft, so ergab sich bereits aus dem AHB-Antrag, dass der löchrig wie ein Schweizer Käse ist, wenn man nicht bereits bei Antragstellung von seinem Widerspruchsrecht nach § 76 SGB X Gebrauch macht. Ich habe das getan, da mich die Androhung von Nachteilen bei Ausübung eines gesetzlich garantierten Rechtes mißtrauisch gemacht hat. Mißtrauisch machte auch das Fehlen eines Ankreuzkästchens zur Willensbekundung. Ihrer Antwort entnehme ich zudem, dass prinzipiell jeder Mitarbeiter der DRV aus den Reha- und Rentenabteilungen und in den Beratungsstellen auf meine Daten aus dem Arztbrief zugreifen könnte. Sehe ich das so richtig? Und dann stellt sich mir schlußendlich die Frage, ob und ggfs. wann ich verpflichtet sein könnte, der Weitergabe des Arztbriefes bzw. der harten Daten in Form einer Auskunftserteilung zuzustimmen.
Gudrunam 14.04.2010 | 16:25
Im Antragsformular G250 steht nichts vom Reha-Entlassungsbericht. Da steht nur was vom Befundbericht des Krankenhauses, in dem ich operiert wurde. Den braucht die DRV zur Leistungsbewilligung über ihre Gutachter. Gestrichen wurde was und vor allem hinzugefügt, dass vom Recht nach § 76 SGB X Gebrauch gemacht wird. Damit verbleibt der Inhalt des Befundberichtes bei der DRV bzw. deren Gutachtern. Weiternutzung durch andere ausgeschlossen.
Stefanam 14.04.2010 | 17:05
Wenn die allgemeinen Informationen in Ihren Augen "Nullsätze" (was das ist wissen wohl nur Soziologen) sind, dann ist es Ihre Sache wenn Sie damit nichts anfangen können. Die Deutsche Rentenversicherung wird es sicherlich als ausreichend ansehen allgemeine Informationen zu geben, die dann jeder selbst auf sich beziehen darf.
Gudrunam 14.04.2010 | 17:58
Hallo Stefan, dass die DRV ihre gefilterten und in eine bestimmte Richtung gehenden Informationen, die keine neutralen sind, für ausreichend hält ist doch wohl klar. Kein Betrüger wird dem potentiellen Opfer sagen, was er wirklich will. Keine Institution, ob nun Regierung, Parlament, Bank, Kirche etc. wird die wahren Ziele offenbaren. Das lernt man nun einmal während des Studiums der Soziologie. Die Kernfrage, nämlich die nach der Erlaubnis eines Arztes seine Schweigepflicht zu durchbrechen ohne vom Betroffenen die Zustimmung zu haben, ist hier nicht beantwortet worden. Statt dessen: Weil die DRV zahlt, hat die auch ein (moralisches?) Recht zu erfahren ... . Das ist doch mal ehrlich ausgesprochen dummes Gelaber oder eben ein Nullsatz. Wohl gemerkt: Die DRV ist eine Institution und keine Person, die irgendwelche moralischen Ansprüche stellen und daraus Rechte herleiten kann. Wenn der Papi der Mami den Gynäkologen bezahlt geht den Papi die Diagnose etc. gar nichts an, es sei denn, es handelt sich um AIDS oder eine ähnlich gefährliche Infektionskrankheit. Deshalb ist es schon ein starkes Stück seitens der Verantwortlichen der DRV per Fragebogen durch die Reha-Ärzte sämtliche Vorerkrankungen abfragen zu lassen, um über den Reha-Entlassungsbericht an diese höchstpersönlichen Dinge, die gänzlich irrelevant sind, heranzukommen. Kein Datum der Sozialisation eines Menschen ist unbedeutend, als dass es nicht gegen den Menschen genutzt werden könnte. Auch das lernt man als Soziologin. Die Paybackkarten sind so ein Instrument, um den Menschen mit den Methoden der empirischen Sozialforschung gründlich auszuforschen. Nach außen hin harmlos, aber von Insidern über alles geliebt, denn per Fragebogen befragt gäbe es die Daten nie und nimmer. Aber gegen ein paar Punkte schon ... .
...2am 14.04.2010 | 19:21
Liebe Gudrun, Ihre Argumentationskette kann ich mit einiger Mühe vielleicht noch nachvollziehen. Ihre Beweggründe, eine solche Diskussion ausgerechnet in DIESEM Forum zu führen, allerdings nicht. Es sei denn, ich verdächtige Sie der Forentrollerei, das läge mir natürlich fern. Sie schreiben selbst: "Kein Betrüger wird dem potentielle Opfer sagen ..." Nun, dann sollte einem soziologisch gebildeten Menschen doch die Vergeblichkeit der Hoffnung auf eine befriedigende Antwort klar sein. Oder er erwartet eine solche Antwort gar nicht und möchte nur seinen Spaß haben. Diskutieren um der Diskussion willen. Das riecht dann allerdings wieder arg nach Trollerei. Aber wie gesagt, nichts für ungut. Und alles gute für Sie.
Sozialrechtleram 14.04.2010 | 20:01
Hallo Jonas, eine richtige Hausnummer haben Sie ja gefunden, nur greift die hier nicht. Die Aufgaben der DRV sind i § 148 SGB VI abschließend geregelt. Die einzige Vorschrift, die greifen könnte ist Nr. 3 : "die Festsetzung und Durchführung von Leistungen zur Teilhabe," Festsetzung und Durchführung ist nach Beendigung einer Reha aber nicht mehr drin, es sei denn ein neuer Antrag würde gestellt oder der § 116 würde greifen. Das heißt, dass die DRV den Bericht auch nicht speichern dürfte. Das wäre verbotene Vorratsdatenhaltung. Das ergibt sich hieraus: "Der Träger der Rentenversicherung darf Sozialdaten nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Erfüllung seiner gesetzlich zugewiesenen oder zugelassenen Aufgaben erforderlich ist. Aufgaben nach diesem Buche sind ..." "Wie bereits gesagt wurde, sollten Sie auch beachten, dass der RV-Träger die Maßnahme bezahlt. Daher muss er natürlich auch wissen was in der Reha gelaufen ist." Wozu? Die DRV prüft die Notwendigkeit der Leistung und bewilligt diese. Damit hat es sich. Was letztendlich dabei herauskommt ist doch völlig wurscht. Das Geld ist eh weg. Und der Sachbearbeiter kann bei einem Nichterfolg ohnein nicht beurteilen, woran der lag. Fazit: Die DRV braucht den Bericht nicht. Und die andren Leistungsträger brauchen den auch nicht, weil eben nix zu leisten ist und Vorratsdatenbeschaffung verboten ist.
Schade,am 14.04.2010 | 20:37
dass Sie die einzige auf dieser Welt mit dem wirklichen Durchblick sind und alle anderen ja viel zu blöde für alles sind. So gesehen ein schlimmes Schicksal, das Sie erleiden mit soviel Ignoranz und Unfähigkeit Ihrer Umwelt leben zu müssen. Wie schön muss eine Welt sein in der es nur Soziologen gibt.... Aber vielleicht lösen Sie Ihr Problem ja mit dem Chefarzt der Klinik, dem Geschäftsführer Ihres RV Trägers......ich glaube nur das sind die adäquaten Gesprächspartner für Sie, normale Sachbearbeiter Ihres RV Trägers leben in einer anderen Welt. Mit Ihrer Bildung und Ihrem Hintergrund müssten Sie eigentlich wissen, dass Sie in diesem Forum nicht weiterkommen.
Sozialrechtleram 14.04.2010 | 20:45
Hallo Gudrun, Sie sind ja richtig hartnäckig und Ihre Fragen treffen ins Herz der DRV- und der ’Light-Experten’, wie die hysterischen und in übler Weise herabsetzenden Kommentare der Light-Experten zeigen. Der DRV-Experte weicht aus und ergeht sich in unverbindlichen Allgemeinplätzen und verweist mit dem Link auf eine Darstellung seiner Datenschutzabteilung, die von absoluter Rechtsblindheit zeugt. Ich will Sie mit einer kurzen rechtswissenschaftlichen Erläuterung belohnen, denn das Problem, welches Sie aufgedeckt haben ist vorwiegend ein juristisches und letztendlich ein Skandal: Lex speciales geht vor lex generalis, also die Vorschriften der speziellen Bücher des SGB gehen denen in den allgemeinen (SGB I und X) vor. Das Zweite Kapitel des SGB X geht dem I vor (bei Sozialdaten). Steht in § 37 SGB I. Das StGB geht dem SGB vor, es sei denn im SGB ist es anders geregelt. Ein Vertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot (hier § 203 StGB) verstößt, ist nichtig (§ 134 BGB). Das heißt 1.: Aufgrund eines Vertrages zwischen Klinik und DRV oder wenn die DRV Betreiber ist, zwischen Arzt und Klinik darf der Arzt nichts offenbaren. Der Vertrag wäre nach § 134 BGB i.V. mit § 203 StGB nichtig. Damit ist geklärt, wonach gesucht werden muß, nämlich nach den Rechtsvorschriften, die Ärzte und Reha-Kliniken betreffen und die das Offenbarungsverbot des § 203 StGB aufheben, also eine Offenbarungsbefugnis schaffen. Um es hier gleich klarzustellen: Dass die DRV medizinische Daten erheben, verarbeiten … darf, bedeutet nicht, dass ein Arzt was sagen darf. Also DRV darf fragen bedeutet nicht, Arzt darf plaudern. Und da es um die Rentenversicherung geht, muß das allgemein im 2. Kapitel des SGB X geregelt sein oder speziell im SGB VI. Regelungen anderswo greifen nicht. Das heißt 2.: In § 100 SGB X ist die Auskunftspflicht von Angehörigen (Arzt) eines Heilberufes geregelt. Auskunft muß erteilt werden, wenn erforderlich (muß der Arzt prüfen) und 1. wenn Gesetz es vorschreibt oder 2. der Betroffene im Regelfall schriftlich eingewilligt hat. 3. 1 und 2 gelten auch für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen. Das Gesetz, welches die Auskunft vorschreibt(und damit erlaubt), muß also im SGB VI stehen. Da gibt es ein solches Gesetz nicht. Daraus ergibt sich ohne jeden Zweifel, dass ein Arzt in einer Reha-Klinik eine schriftliche Einwilligungserklärung braucht, um den Entlassungsbericht der DRV zukommen lassen zu dürfen. Aufgrund neuester Rechtsprechung, die ich in Juris nachgeschaut habe, ist es allerdings anzuempfehlen dem Arzt schriftlich gegen Empfangsbekenntnis die Übersendung des Reha-Entlassungsberichtes zu verbieten. Dann greift auch nicht die zur Entschuldigung bzw. Rechtfertigung gern genutzte Annahme konkludenten Handelns. Nun findet sich auf der DRV-Bund-Homepage die Geschichte mit der Datenerhebung im Auftrag, die das Prozedere rechtfertigen soll. Es ist natürlich völlig absurd die Tätigkeit eines Arztes, der zur Berufsausübung approbiert sein muß, als Datenverarbeitung im Auftrag abzuqualifizieren und in der Vorschrift des § 203 StGB den Passus “als Arzt“ also während der Berufsausübung zu überlesen. Soviel Rechtsblindheit ist mir selten untergekommen. Im Prinzip unglaublich, aber leider wahr. Schön, dass Sie mich animiert haben diesen kleinen Aufsatz zu schreiben.
Gudrunam 14.04.2010 | 21:15
Liebe Nr. 2, warum sollte man hier nicht eine korrekte Antwort bekommen? Weil hier ein paar Trolle rumtoben und rummobben? Keine Antwort ist manchmal auch eine Antwort. An sich wird diese Methode in der Soziologie oft angewendet, denn wie wollen Sie z.B. herausfinden, wie der Alkoholkonsum z.B. bei der BW aussieht. Wenn Sie direkt fragen, kriegen Sie zwar ne Antwort, aber die ist garantiert falsch. Also müssen Sie es cleverer anfangen. Ich habe meine Antwort bekommen, und zwar vom Experten. Es gibt keine Rechtsvorschrift, die das Verfahren erlaubt. "Diese Angaben werden gespeichert und unterliegen den strengen Bestimmungen des Sozialdatenschutzes. So wie die Ärzte der Rehabilitationseinrichtung, die während der Behandlung bekannt gewordenen Daten nicht ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung an Andere übermitteln dürfen (ärztliche Schweigepflicht), sind auch alle Mitarbeiter der Rentenversicherung verpflichtet, Ihre Daten geheim zu halten (Sozialgeheimnis)." Wer sowas schreibt, weiß, dass derjenige, um den es geht, sehr wohl verhindern kann, dass solch ein Bericht in die Hände der DRV gerät. Wozu dann diese "Beruhigungspille": Ihre Daten sind bei uns in besten Händen. Dementsprechend werde ich dem Arzt und der Klinik schriftlich untersagen den Bericht Driiten, auch der DRV zuzusenden und mir den Bericht aushändigen lassen. Wer dann was will, muß sich an mich wenden. Jetzt weiß ich, dass das geht.
Gudrunam 14.04.2010 | 21:34
Wie Sie nachlesen können, habe ich die Antworten bekommen, die ich haben wollte. Sozialrechtler hat einen netten kleinen juristischen Aufsatz geschrieben, der DRV-Experte hat gesagt, dass es keine REchtsvorschrift gibt, denn wer das schreibt: "Diese Angaben werden gespeichert und unterliegen den strengen Bestimmungen des Sozialdatenschutzes. So wie die Ärzte der Rehabilitationseinrichtung, die während der Behandlung bekannt gewordenen Daten nicht ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung an Andere übermitteln dürfen (ärztliche Schweigepflicht), sind auch alle Mitarbeiter der Rentenversicherung verpflichtet, Ihre Daten geheim zu halten (Sozialgeheimnis)." braucht eine Entbindungserklärung, denn sonnst würde er diese "Beruhigungspille" nicht anbieten. Er sagt auch gleichzeitig, dass weiterbohren unerwünscht ist, denn dann kommt was zu Tage. Und wer solche Pillen verteilt, weiß, dass die Aussage "Die DRV hat einen Rechtsanspruch" falsch ist. Insofern kann ich mich jetzt in meinem elektrisch verstellbaren Bett im Einzelzimmer mit Hygienezelle zurücklehnen und den nächsten Tag außerhalb der Therapien und den Mahlzeiten planen. Wenn da nicht die Schmerzen und all die Leute mit Ihren Krücken wären, ließe es sich hier gut aushalten, in dieser Wellnesseinrichtung. Aber das werden Sie und andere hier jedenfalls nicht ohnehin nicht verstehen, da sowas ja ein Luxusurlaub für Schmarotzer ist.
Gudrunam 14.04.2010 | 20:51
Lieber Tschacka, nehmen Sie ernsthaft an, dass in Reha-Entlassungsberichten, Arztbriefen etc. Behandlungsfehler angegeben werden bzw. Hinweise darauf zu finden wären? So naiv können Sie doch nicht sein. Nach der DRV-Seite, die der Experte angegeben hat, steht in einem Reha-Entlassungsbericht mehr drin, z.B. das, was per Fragebogen abgefragt wurde. Ich habe den Fragebogen nicht ausgefüllt. Ein sozialmedizinisches Gutachten erstellt auch niemand über mich gegen meinen Willen. Reha-Entlassungsberichte sind alles andere, nur nicht harmlos. Da stehen Meinungen, Abschätzungen etc. drin, alles nicht gerichtlich überprüfbar. Und deshalb, das hat meine Recherche ergeben, ist es noch niemandem gelungen Änderungen im Bericht durchzusetzen, wenn der erst mal raus ist. Selbst die falscheste Diagnose braucht nicht geändert zu werden, da sie eine Meinungsäußerung ist und damit gerichtlich nicht überprüft werden kann. So ist das. Und deshalb habe ich hier nachgefragt, ob man verhindern kann, dass ein Bericht rausgeht. Offenbar geht das.
Wolfgangam 14.04.2010 | 21:14
Hallo Sozialrechtler, ich bin (ehrlich) beeindruckt ! (ich fühle mich wieder auf die juristische Schulbank zurückversetzt ;-)) Ihr Artikel geht heute noch an sämtliche Rechtsabteilungen der DRV und wird auf Stichhaltigkeit seziert ... Ihre Mühe/Darstellung ist lobens- und anerkennenswert - keine 'Nullsätze' eben. Gruß w. PS: Ändert allerdings meinen virtuellen Eindruck nicht, dass Gudrun etwas 'empfindlich' ist und Kleinkram vorzieht, diesen in epischer Breite in Nanokram zu zerstückeln ...statt sich mit der persönlichen Zielerreichung der Maßnahme als solche zu befassen. PPS: Jonas - haben Sie sich bisher geweigert den Ritterschlag zum Experten zu empfangen ? ;-)
Sozialrechtleram 14.04.2010 | 22:01
Hallo Wolfgang, sezieren ist gut. Wird der DRV aber nix nützen. Ich hatte sehr gute Profs. ;-) Was Gudrun betrifft, so ist deren Motiv doch klar. Die weiß, was verselbständigte bürokratische Rechtseinheiten so fabrizieren. Ist ja gerade Aufgabe der Soziologie das herauszufinden. Ich denke, dass der Fragebogen da nen Reflex ausgelöst hat und sie sich als unfreiwilliges Forschungsobjekt mißbraucht sah. Und wer in einer Reha ist, hat viel Zeit zum Nachdenken. BTW.: Ich würde mir das auch nicht gefallen lassen. Was gehen denn die DRV-Sachbearbeiter und die DRV-Gutachter folgenlos überstandene Krankheiten und Operationen an. Macht mir jedesmal große Freude, wenn ein neuer Arzt des Blutspendedienstes mich nach der langen reizlosen Narbe im Unterbauchbereich befragt. Hat noch keiner rausgefunden warum die da ist und wie alt die ist. Soviel zur Kompetenz der Ärzte in der Beurteilung von OP-Narben. Jonas hat sich sehr viel Mühe gegeben. Leider aber nicht die richtigen Hausnummern erwischt. Schönen Abend noch.
Inkompetenteram 14.04.2010 | 22:35
Ich schätze, dass sich über solche Dinge hier im Forum kaum jemand Gedanken macht. Ich habe mit viel Interesse die Diskussion verfolgt und bin über die "Auflösung" der Fragen ziemlich entsetzt. Trotzdem bin ich dankbar, jetzt einen Einblick bekommen zu haben. Mir persönlich würde es schon reichen, wenn man als Rehabilitant 1. endlich die Möglichkeit erhalten würde, ohne Probleme (ich musste erst einen Anwalt einschalten) eine Kopie des Reha-Entlassungsbericht zu erhalten. Die Begründung, dass eine Verweigerung aus "psychologischer Sicht" nicht sinnvoll sei, halte ICH für einen weiteren NULLSATZ. 2. endlich Widerspruch gegen einen Entlassungsbericht möglich wäre. Die momentane Möglichkeit, gegen einen Entlassungsbericht juristisch vorzugehen, ist NULL. 3. ENDLICH qualitätssichernde Maßnahmen für Gutachter eingeführt würden. In Niedersachen wird darüber gerade heftig diskutiert; das darf aber nur ein Anfang sein. MfG Inkompetener ;-)
Wolfgangam 14.04.2010 | 23:21
Hallo Sozialrechtler, jeder gibt sein Bestes - und im Irrtum erfolgt die Erkenntnis/Weiterentwicklung ...manchmal ;-) Gruß und gute Nacht w. ...bleiben Sie dem Forum möglichst lange erhalten. Vom 'Volk' messiate (Sch)Ikonen aus dem vorletzten Jahrhundert haben für den User/Versicherten/auch 'schlichten' Sachbearbeiter mit Bauchgefühl wesentlich weniger Nutzwert ;-) ...sind Ärzte etwa nur Menschen, die bei (lästigen) Fragen in Formularen nach Standard-A vorgehen und den Verstand ausschalten (das wollen wir doch nicht unterstellen - tzzz ;-) - is ja Formular eben, und nicht Honorar ;-))
Sozialrechtleram 15.04.2010 | 08:44
Hallo, verkrustete Strukturen, wie sie Gudrun letztendlich aufgedeckt hat, aufzubrechen ist sehr schwer, wie mein Ausflug in die Juris-Datenbank (stehen die wichtigsten Urteile drin) zu § 203 StGB mir gestern zeigte. Selbstverständlich hat fast jeder Patient das Recht zu lesen, was Ärzte medizinisch über ihn schreiben und aufgeschrieben haben, leider "psychisch" Erkrankte auf Grund eines BGH-Urteils nicht immer, es sei denn die vereinbaren das vor Behandlungsbeginn SCHRIFTLICH. Für Arztbriefe gilt das jedoch nicht, denn die darf ein Arzt nur mit vorheriger Einwilligung (§§182, 183 BGB) verschicken, so daß jeder darauf bestehen kann den Arztbrief vorher zu sehen. Ansonsten gibt es die Zustimmung (Einwilligung) nicht. Aber auch hier gilt wegen der möglichen konkludenten Zustimmung, dass nur ein Widerspruch wirklich schützt. Auch ärztliche Gutachter brauchen eine Einwilligung, wobei leider Schweigen als konkludente Zustimmung ausgelegt wird, also ausdrücklich widersprochen werden muß, um jeden Zweifel auszuräumen. Letztendlich hilft gegen das sog. Gutachterunwesen, welches Sie beschreiben und welches im Bereich der Berufsgenossenschaften besonders schlimm ausgeprägt sein soll, glaubt man der Fernsehberichterstattung, hilft nur konsequenter Datenschutz. Das heißt aber auch Doppeluntersuchungen, damit die man die Gutachter bei (objektivierbaren) abweichenden Ergebnissen der Inkompetenz oder Befangenheit überführen kann. Ansonsten zu Begutachtungsterminen kompetenten Zeugen mitnehmen. Gegen den Inhalt von Entlassungsberichten kann man nicht vorgehen, da diese durch das Recht auf Meinungsäußerung gedeckt sind, so jedenfalls die OVG und LSG. Hilft also nur konsequent die Ausposaunung von "Meinungen" zu verhindern. Eine Verletzung von Mitwirkungspflichten kann daraus nicht konstruiert werden, denn Ärzte brauchen nur Auskünfte über Tatsachen erteilen und Meinungen sind nun einmal keine Tatsachen. Diagnosen sind auch keine Tatsachen. Also gehören die auch nicht in Befundberichte für die DRV bei der Beantragung von Leistungen. Ein komplexes Gebiet, in dem die Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechtes schwierig ist.
Gudrunam 15.04.2010 | 08:28
Lieber Sozialrechtler! Vielen Dank für den Aufsatz. Da kann man mal sehen, wie die Patienten seitens der Ärzte und der DRV übers Ohr gehauen werden. Soziologisch läßt sich dies Verhalten in Duckmäusertum oder Herdentrieb übersetzen. Interessant auch dazu gestern der Artikel in Spiegel-Online über das katholische Priesterseminar und die Heuchelei. Ein darauf hinweisendes Verhalten habe ich im Krankenhaus beobachten können, wenn die „Weiße Wolke“ zur Visite in unser Vierbettzimmer kam, Chefarzt oder Oberarzt voran. Operateur mußte erklären, was er gemacht hatte und wie es uns ging. Uns gefragt hat der nicht, obwohl grundsätzlich vorher auf dem Flur eine Vorbesprechung der Akten stattfindet. Da beginnt wohl spätestens die Konditionierung an, die kritische Fragen gar nicht mehr zuläßt. Besonders perfide finde ich den Satz auf der vom Experten angegebenen Seite: # Sollten Sie Bedenken gegen die Datenübermittlung an Ihren Arzt haben, sprechen Sie mit den Sie behandelnden Ärzten der Rehabilitationseinrichtung. # Anschließend findet sich der Inhalt des Gespräches wohl im Reha-Bericht wieder. Daß die anonyme DRV ein Problem darstellen könnte, auf die Idee kommen die Verfasser des Pamphlets G820 nicht. Nun denn, soziologisch höchst interessant dieser Ausflug in dieses Forum. Jetzt muß nur noch der Knochen wieder richtig zusammenwachsen und es bestehen allerbeste Aussichten, dass keine bleibenden Schäden, auch die sozialrechtlicher Natur in Form eines unkontrolliert durch die Sozialbürokratie geisternden Reha-Entlassungsberichtes, zurückbleiben. Im nächsten Winter trage ich bei Glatteis Golfschuhe mit Spikes. Vorbeugen ist halt besser als Heilen.
Bitte!!!am 15.04.2010 | 09:25
Im nächsten Winter trage ich bei Glatteis Golfschuhe mit Spikes. Vorbeugen ist halt besser als Heilen. ...das wäre toll. Wir drücken Ihnen alle die Daumen!!!!Dann würde das Forum auch nicht wieder mit solchen Mü... belastet.Hoffen wir es!!!!!!!!!!!
Gudrunam 15.04.2010 | 11:13
Ihnen scheint nicht bewußt zu sein, dass die angebliche Belastung dieses Forums durch rechtswidriges Verhalten der MA der DRV und der Ärzte der Reha-Kliniken verursacht wurde. Die "Beratung der DRV-Experten" war ja auch kein Hit, sondern ein Witz. Soziologisch interessant ist Ihr bedingungsloser Gehorsam gegenüber Behördenhandeln, welches kritisches Hinterfragen gar nicht erst zuläßt. Und dann diese vielen Mobber hier, zu denen Sie auch zählen, zeigt, wie ein Unrechtssystem am Leben erhalten werden kann. Möchte nicht wissen, wie Sie sich im Straßenverkehr mit Ihrem Unrechtsrechthabergehabe benehmen, wenn Sie beim ortsüblichen Falschparken ein Knöllchen bekommen oder bei der ortsüblichen Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt werden. Klar, die Politessen stören nur die (Unrechts-)Ordnung.
Bitte!!!am 15.04.2010 | 12:49
Soziologisch interessant ist Ihr bedingungsloser Gehorsam gegenüber Behördenhandeln, welches kritisches Hinterfragen gar nicht erst zuläßt. Ich finde es, zwar nicht soziologisch, aber grundsätzlich sehr interessant, das sie aus einem enorm kurzen, knappen Beitrag den bedingungslosen Gehorsam ableiten. Das sagt einiges über Ihre Kompetenz!!!! Respekt. Nicht gegenüber Ihres Intellekts, im Gegenteil.Nein, gegenüber Ihres künstlich aufgebauschten Selbstbewusstseins. Lustig finde ich auch die Betitelung "ortsübliches Falschparken" oder ortsübliche Geschwindigkeitsüberschreitung. Wenn ich so doof bin und mich absichtlich ins Halteverbot stelle, darf ich mich doch nicht wundern, wenn ich zurecht ein Knöllchen bekomme.Klar, es gibt sicher genug minderbemittelte, die dann einen Riesenaufstand machen, und eine stundenlange Diskussion anzetteln, "ich war doch nur ganz kurz..und ausserdem..." das übliche bla bla von Leutchen die sich gerne Reden hören. Kennen sie ja,ne ;-) Es ist jedenfalls immer wieder schön zu sehen, wie unterschiedlich die Menschen doch sind, und wie unterschiedlich wichtig sich Menschen nehmen. Ich hoffe trotz allem, das sie sich wieder gut erholen und beim nächsten Mal einfach ein bisschen besser aufpassen.Damit ist ja allen geholfen.Ihnen, dem Forum, und den armen Menschen die für die Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten zuständig sind. Alle sind glücklich!!!!
Gudrunam 15.04.2010 | 13:15
Ist schon fast nicht mehr erstaunlich, wie Sie den Opfern von rechtswidrigem Handeln (Hier Verletzung der Streu- und Räumpflicht der Stadt Hamburg, kam sogar im Fernsehen) Selbstverschulden vorwerfen. Bis die Haftungsfrage geklärt ist, das macht die KK, treten die Sozialleistungsträger in Vorkasse. Bei über 200 Unfallopfern pro Tag, die z.B. nur eine einzige Klinik aufsuchen mußten, von Eigenverschulden zu reden, ist happig. Dass die DRV und die Reha-Ärzte durchaus mehr als Falschparker machen, sollte doch wohl jetzt geklärt sein, oder ist auf den Aufsatz des Sozialrechtsexperten eine Widerlegung erfolgt? Meinen Arzt sehe ich nachher. Mal schauen, ob der sich inzwischen schlau gemacht hat. Was das Forum hier betrifft, so soll hier seitens der DRV-Experten korrekter neutraler Rat gegeben werden. Warum stört es Sie, wenn diejenigen, die sich ja als Hüter und Anwender des Sozialrechts verstehen, beim Überfahren einer roten Ampel erwischt werden? Weil Ihr Weltbild über die Korrektheit der Arbeitsweise der DRV-Mitarbeiter zerstört wurde? Hinterfragen darf man nicht, denn das stört ja den Büroschlaf? Übrigens, es gibt keine dummen Fragen, es gibt nur dumme Antworten. Wenn Sie meinen, dass eine Reha 'Erholung' sei, so irren Sie sich gewaltig.
Tschackaam 15.04.2010 | 13:24
Hallo Gudrun, nein, natürlich stehen da keine Behandlungsfehler rin. Ds hatte ich nicht geschrieben. Ich wollte nur ausdrücken, das anhand evtl. auftretender Probleme (Sie haben ja immerhin einen komplizierten Bruch mit Schrauben/Nägel), noch nachvollziehbar wäre, ob aufgrund der Behandlungen/Anwendungen Fehler gemacht wurden. Ansonsten verstehe ich Ihre Denke schon. Sie müssen selbst entscheiden, wie weit Sie gehen. Haben Sie ja schon. In diesem Sinne alles Gute. Tschacka
Gudrunam 15.04.2010 | 13:42
Lieber Tschacka, ich habe keinen komplizierten Bruch. Nageln einer Humerusfraktur mit Verriegelungsschrauben ist heutzutage die Standardtherapie bei Erwachsenen. Wurde mir vor der OP so erläutert. Es wird hier auch nicht der Bruch behandelt, sondern das Schultergelenk, welches wieder voll beweglich gemacht werden muß, und die Muskulatur. Auch eine kurzzeitige Ruhigstellung führt zu einem Verkleben (Einrosten)des Gelenks. Und die Muskeln kriegen durch die OP auch was ab. Was die grundsätzliche Frage betrifft, so wird die DRV beweisen müssen, dass sie den Bericht braucht. Dem kann ich ganz gelassen entgegensehen. Falls die im Krankenhaus "Pfusch" gemacht hätten, hätte das mein weiterbehandelnder Chirurg schon längst bemerkt.
Bitte!!!am 15.04.2010 | 13:53
Sehr geehrte Frau Soziologin, es macht nur Sinn ein Gesprüäch zu führen, wenn der gegenüber auch geistig in der Lage ist, dem Gespräch folgen zu können. Bei Ihnen sehe ich da deutliche Diskrepanzen. Ich schrieb Ihnen, das ich hoffe das sie sich wieder gut erholen. Wie deutet ein normaler Mesnch diesen Satz?? Der normale Mensch deutet es, das derjenige, der diesen Satz sagt, seinem Gegenüber wünscht, das er wieder gesund wird/sich gut erholt. Sie deuten : Eine Reha sei erholsam. Man sieht doch den DEUTLICHEN Unterschied. Es könnte zum einen daran liegen, das sie es nicht verstehen können ( vom Intellekt her ) oder nicht verstehen wollen ( Arroganz ). Die Antwort kennen nur sie. P.S.: Es gibt wirklich kein edummen Fragen, aber auch keine dummen Antworten, aber es gibt einen Haufen dumme Menschen!!!!!
gudrunam 15.04.2010 | 15:48
Schon wieder ein Angriff. Die deutsche Sprache ist in der Tat eine schwierige Sprache, nur spricht man bei Krankheit von Besserung und nicht von Erholung. Erholung wird üblicherweise mit Urlaub assoziiert. Und da in diesem Forum die Leistungsbezieher offenbar in die Nähe von Schmarotzern gerückt werden, die es gnadenlos zu kontrollieren gilt, müssen Sie sich nun nicht wundern, dass der von Ihnen benutzte Begriff in Richtung "schönen Urlaub" noch, interpretiert wird. Reha ist alles andere als Urlaub. Das ist harte Arbeit an der Schmerzgrenze trotz Schmerzmedikation. Sie können es gerne ausprobieren.
Bitte!!!!am 15.04.2010 | 17:30
....Sie sich nun nicht wundern, dass der von Ihnen benutzte Begriff in Richtung "schönen Urlaub" noch, interpretiert wird Ja,also wundern tu ich mich nicht mehr,also bei dem was sie schreiben.Herrlich was es doch für Forentrolls gibt!!! Naja eine so gebildete Soziologin hatten wir hier jedenfalls noch nicht. Ist aber echt lustig :-))) Und das sie alles so interpretieren, wie es Ihnen in den Kram passt ist ganz klar. So, dann wünsche ich Ihnen gute Besserung.Ich hoffe das verstehen sie jetzt.Wenn nicht ist auch egal ;-))
Mitleseram 15.04.2010 | 17:36
... Naja eine so gebildete Soziologin hatten wir hier jedenfalls noch nicht. Ist aber echt lustig :-))) Sie finden das vielleicht lustig.Aber stellen sie sich mal den armen Berater/Verkäufer/Arzt etc vor, der es mit so jemandem wie User Gudrun zu tun hat,der kann einem bei Gott nur leid tun.Lustig findet der das bestimmt nicht. Schlimm solche Menschen :-(((
Gudrunam 15.04.2010 | 19:20
Irgendwann kommen dann die Mobber aus ihren Löchern gekrochen, wenn die Gruppe den Konflikt verloren hat. Schönes Lehrbeispiel für Viertsemester im Fach Industriesoziologie. Hätte ja nie gedacht ein so prächtiges Forum für Studienzwecke entdecken zu können. Und alles absolut freiwillige Probanden. Nun werd ich meinen "Urlaub" auf Kosten der Versichertengemeinschaft in vollen Zügen genießen. Jetzt erst mal gratis ab ins Schwimmbad, danach per Tastatur Bett in die richtige Position gebracht und Glotze an. Hier wird es nach Beantwortung meiner Fragen zu langweilig. Den Mobbern wünsch ich noch frohes Schaffen hier und im Büroalltag der DRV mit all den unsinnigen Formularen und Reha-Berichten.
Stefanam 15.04.2010 | 20:15
Dürfte ich mir jedoch noch eine Bemerkung erlauben ? Sie haben dargelegt, dass es IHrer Meinung nach nicht zulässig ist, dass die Rehaklinik DAten bzw. den Entlassbericht an die DRV weitergibt. Ob dies zutreffend ist , kann dahingestellt bleiben weil Gudrun die Zulässigkeit der Datenerhebung in Frage stellt. Sehen Sie es auch (wie Gudrun) als problematisch an, dass ein Entlassbericht über die Reha angefertigt wird oder würden Sie sagen dass ein Entlassbericht angefertigt werden darf, dieser jedoch nicht an die DRV weiterzugeben ist. Wäre folgende Vorgehensweise für Sie hinnehmbar ? Bei jeder Reha wird ein Bericht angefertigt, wie auch bei jeder Krankenhausbehandlung ein Bericht angefertigt wird. Dieser Bericht wird an den Patienten ausgehändigt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten kann der Bericht auch an andere STEllen verschickt werden.
Wolfgangam 15.04.2010 | 20:47
Hallo Gudrun, Ihnen wirds nicht aufgefallen sein - aber Sie verwenden in nahezu jedem Beitrag 'ICH BIN SOZIOLOGIN' ...meist im ersten Satz. Nur mal so am Rande - und jede weitere Wertung lass ich offen ... Gruß w. ...ist natürlich eine Wertung ;-) - nur mit der Etikette 'meine besondere' Ausbildung über Beiträge Anderer - ohne entsprechende Ausbildung - herzufallen, hmm (sprachen Sie von Mobben ? ;-) ...Psychologie wäre ergänzend hilfreich gewesen ;) 'Feuer frei' - schön, dass dort wenigstens Internet/Hardware funktioniert - ich kenne andere Aussagen, wo das allein den Genesungserfolg verhinderte ...*g
Bitte!!!am 16.04.2010 | 07:59
Klasse Beitrag @Wolfgang!!!! Und gleich werden sie wieder von der SOZIOLOGIN zerflückt...getreu nach dem Motto : Ich höre mich ja so gern reden..bla bla bla...aus soziologischer Hinsicht...bla bla bla....und ausserdem...bla bla bla....und ich bin ja sowieso die Beste und weiss alles...bla bla bla...
Tschackaam 16.04.2010 | 08:45
Hallo Grudrun, ok, dann lassen wir es darauf beruhen. Eines würde mich aber doch noch brennend interessieren und das ist wirklich nicht ironisch gemeint. Ist es nicht so, dass Sie durch dieses ganze Hin und Her wegen dem Inhalt und der Weitergabe des E- Berichtes viel, viel mehr Stress haben? Was kann denn da so Schlimmes drinstehen? Sie schreiben ja selbst, dass es kein komplizierter "Fall" war. Also was in Gottes Namen, kann da drin stehen? Ich bin auch dafür, dass man nicht "alles mit sich machen" lassen sollte, aber manchmal ist der Zaun zu hoch, als dass es sich lohnt zu klettern! Nochmals alles Gute und eine erfolgreiche Genesung. MfG Tschacka
Gudrunam 16.04.2010 | 07:40
Lieber Wolfgang, es besteht ein Unterschied zwischen einer wissenschaftlichen (quasi objektiven, man lese aber Popper) und persönlichen (subjektiven) Bewertung des Verhaltens eines Menschen. Mein Beruf verbietet es auch hier allzu persönlich zu werden. Deshalb die Abstraktion durch Betonung des Erlernten als Maßstab der Bewertung der "Mobber". Mit Erbsenzählen können Sie das allerdings nicht erkennen, es sei denn Sie berücksichtigen die verschiedenen Sozialisationsbiographien der Menschen, die ein bestimmtes Verhalten erlauben bzw. verbieten und deren übliche Streitkultur. In hierarchischen Systemen oder Institutionen, wie Sie z.B. bei der DRV zu finden sind, gibt es keine gesunde Streitkultur, sondern nur eine Hackordnung. Deshalb auch das Abgleiten der hier tätigen anonymen "Berater" ins Persönliche. Diejenigen, die Publikumskontakt haben, sind in einer starken Position. Plötzlich werden die hier mit etwas konfrontiert, was sie nicht kennen und ein Konflikt bricht aus, der Kraft intellektueller Fähigkeit (hier Jura-Kenntnisse mit der Verknüpfung verschiedener Ebenen von Rechtsvorschriften) nicht gelöst werden kann, weil die berufliche Sozialisation 'das haben wir immer schon so gemacht, das hat sich bewährt, das ist geprüft worden' zum Ergebnis hatte. Wer es hinterfragt, der "stört". Danach geht es dann - wie im Büro - ins Persönliche und Mobbing etabliert sich. Geradezu klassisch, was abgegangen ist. Durchsetzung von Herrschaftsansprüchen mit der Brechstange. Natürlich wird dann auch die "Rechtfertigung" gleich mitgeliefert: "Sie finden das vielleicht lustig.Aber stellen sie sich mal den armen Berater/Verkäufer/Arzt etc. vor, der es mit so jemandem wie User Gudrun zu tun hat,der kann einem bei Gott nur leid tun." Interessant hier die Umfunktionierung des Täters (Arzt verletzt Persönlichkeitsrecht und geltendes Strafrecht) zum Opfer. "Opfer", welches sich wehrt, wird zum Täter gemacht. Gewisse Parallelen zum Mißbrauchsskandal in der kath. Kirche sind nicht zu übersehen, auch wenn das eine ganz andere Dimension ist. Die Vertuschungsstrategien sind aber soziologisch betrachtet dieselben, denn die Institution Kirche oder DRV darf nicht beschädigt werden. Die ist moralisch zu hochstehend. Was ich persönlich von solchen Menschentypen halte, können Sie sich denken.
Bitte!!!am 16.04.2010 | 11:20
und schwups....wie bereits angekündigt...frei nach dem Motto : Am liebsten höre ich mir selber zu :-))))) Was ich persönlich von solchen Menschentypen halte, können Sie sich denken. Naja was die Menschen von Leuten wie Ihnen halten, lesen sie an den unterschiedlichen Beiträgen der "Mobber" Und sie kriegen es natürlich jeden Tag aufs neue mit, wie die Luutschen auf solche speziellen Menschen, wie sie einer sind, reagieren. So, und nun werden sämtlich eBerater und Institutionen, die sich nicht in Hamburg u Umgebung befinden aufatmen, weil es eher unrealistisch ist, das sie dort aufkreuzen.Und die armen in Hamburg u Umgebung werden schluchzen und hoffen und beten, dass sie nur niemals dort auftauchen.Denn so einen Kunden wie sie es sind, wünscht man ja nicht mal seinem ärgsten Feind.Das hatt selbst dieser nicht verdient.
Gudrunam 16.04.2010 | 12:37
Lieber Tschacka, kommt es für mein Handeln darauf an, was in solch einem Bericht drin stehen könnte? Nein. Die erste Frage, die (wissenschaftlich) zu stellen ist, ist die nach der Zulässigkeit bzw. Notwendigkeit. Das ist vorm Ausfüllen eines Fragebogens nicht anders. Wird mein Handeln davon beeinflußt, dass "irgendjemand" 'Streß' machen könnte? Nein. Sollte also jemand versuchen, mich zu etwas durch 'Streßmachen' zur Duldung unsinnigen Handelns zu zwingen oder handelt er gegen Recht und Gesetz, dann mache ich dem Streß. Danke für die Genesungswünsche, aber letztendlich dauert das wohl noch mehr als ein Jahr, denn das Metall muß durch eine zweite OP wieder raus, sonst gibt es auf den Airports "Streß". ;-)
Gudrunam 16.04.2010 | 16:05
Meinen Sie ernsthaft mit "Mobbing" bei jemandem, der von Berufs wegen die Mobbingstrukturen und -methoden kennt und deshalb immun ist, irgendetwas erreichen zu können? Mehr wie Pöbelei kommt bei Ihnen doch nicht mehr rüber. Also lassen Sie es sein ein institutionelles Handeln, welches offenkundig rechtswidrig ist, mit absolut untauglichen Methoden zu verteidigen. Da sie als so vehementer "Verteidiger" mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit MA dieser oder einer ähnlichen Institution sind, werden unbeteiligte Leser sehr schnell drauf kommen, was bei der DRV so abgeht und wie die "Kunden", die nicht spuren, behandelt werden könnten. Das schöne am Patienten-Arzt-Verhältnis ist, dass ein Arzt nix erzählen und schreiben darf. Kommt er aber seiner Behandlungspflicht nicht nach, hat er sehr schnell die Ärztekammer + Aufsichtsbehörde am Hals. "Denn so einen Kunden wie sie es sind, wünscht man ja nicht mal seinem ärgsten Feind.Das hatt selbst dieser nicht verdient." Sehr schön. Als Frau von der Küste muß ich bei sowas immer an Achtersteven denken.
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