Reha Bescheid

von
Rehaergebnis FRAGE

Ich bin heute aus der Reha entlassen worden in einem laufenden Renten Verlängerungs Verfahren mit Leistungsvermögen 3 -6 Stunden.

Ab morgen erhalte wieder ich ALG 1 wegen Nahtlosigkeitsregelung.

Vorher hatte ich bereits 3 JaHRE volle EU Rente.

wenn ich jetzt teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten werde, AB WANN gilt der Arbeitsmarkt als verschlossen, so daß ich VOLLE EU Rente erhalte ????

von
Schiko.

Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird als Arbeitsmarktrente befristet gewährt. Befristete Renten beginnen nach Ablauf von 6 Kalendermonaten. Es ist also ein halbes Jahr zu warten. Sollten Sie der DRV Bund zugehörig sein, wird erst noch geprüft ob ein Teilzeitarbeitsplatz für Sie zur Verfügung steht. Der erstmalige Rentenbeginn bestimmt in Ihrem Fall den zu versteuernden rententeil. Dazu darf ich hier aber nicht mehr sagen.

Mit freundlichen Grüßen

von
Unfassbar

>>Der erstmalige Rentenbeginn bestimmt in Ihrem Fall den zu versteuernden rententeil. Dazu darf ich hier aber nicht mehr sagen.

von
Wolfgang

Hallo Rehaergebnis Frage (Ihre Eltern müssen den Standesbeamten gar arg in Sektlaune gefüllt haben, damit Sie diesen 'Namen' tragen müssen ;-)

> wenn ich jetzt teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten werde, AB WANN gilt der Arbeitsmarkt als verschlossen,

in dem Falle einer EM aus Arbeitsmarktrechtlichen Gründen würde genau diese Frage aktuell geprüft werden. Je nach Region/Bundesland kann es da keine konkrete Aussage geben.

Warten Sie den Bescheid der DRV ab, deren Ermittlungen ...Sie können natürlich bei der örtlichen BA/AfA morgen schon mal nachfragen gehen, ob Ihr Berufsbild zz. ohne Aussicht auf (Teilzeit-)Vermittlung ist ;-)

Gruß
w.

Experten-Antwort

Bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich ist zu prüfen, ob für den Versicherten seinem Leistungsvermögen entsprechende Arbeitsplätze in ausreichender Zahl vorhanden sind. Von einem verschlossenen Arbeitsmarkt ist dann auszugehen, wenn es weder dem Rentenversicherungsträger noch der Arbeitsverwaltung gelingt, dem Versicherten innerhalb eines Jahres seit Rentenantragstellung einen geeigneten Arbeitsplatz zu vermitteln.
Im Hinblick auf die nach wie vor ungünstige Arbeitsmarktlage für - insbesondere gesundheitlich eingeschränkte - Teilzeitarbeitskräfte ist auch weiterhin grundsätzlich ohne weitere Ermittlungen von einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt auszugehen. Unbeschadet dessen kann in Einzelfällen (z. B. bei sehr jungen Versicherten ohne zusätzliche Funktionseinschränkungen) eine Einschaltung der Arbeitsverwaltung hinsichtlich einer Arbeitsplatzvermittlung dennoch angezeigt sein.
Die Entscheidung trifft Ihr Rentenversicherungsträger.

von
Bitte ignorieren!!!!!

Lieber @unfassbar,

ignorieren sie den Zirkus doch bitte endlich mal.Damit strafen sie ihn am meisten.Der Klügere gibt nach.Schonmal davon gehört.Er wird nie mit seinen zynischen Bemerkungen aufhören,das müssen sie doch langsam verstanden haben.Die letzten Tage war es so schön ruhig,kein Streit und Stress.Das war seit langem mal wieder richtig angenehm im Forum.Wenn sie einfach den Blödsinn ignorieren verliert er irgendwann die Lust immer nur Ärger zu machen.Sie werden sehen.

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